Exhibitionist vom Königsbad in Forchheim verurteilt
Autor: Pauline Lindner
Forchheim, Freitag, 08. Februar 2019
Wegen Exhibitionismus ist ein 32-Jähriger vom Amtsgericht Forchheim zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Wegen exhibitionistischer Handlungen verurteilte Amtsrichterin Silke Schneider einen 32-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Sie setzte die Verbüßung für vier Jahre, die maximale Zeitspanne, zur Bewährung aus. Die Richterin machte dem Angeklagten zur Auflage, sich in der Fachambulanz für Sexualstraftäter in Nürnberg zu Beratung und Therapie zu begeben. Schneider sowie auch der Pflichtverteidiger Robert Glenk rieten ihm schon bei Beginn der Hauptverhandlung dringlich zu dieser Maßnahme. "Wenn Sie sich helfen lassen wollen, wenn Sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt", sagte Schneider dem offenbar recht einsichtigen Mann.
Das Urteil kam aufgrund einer Verständigung zwischen dem Gericht und dem Angeklagten zustande. Im Herbst 2017 begann der Mann seine Tatserie. In größeren Zeitabstände war er am Parkplatz des Königsbads. Als Frauen anwesend waren, entblößte dort seinen Penis - teilweise onanierte er dabei, um sich sexuell zu erregen. Die Frauen empfanden das Geschehen als unangenehm und erstatteten Strafanzeige wegen insgesamt fünf Vorfällen, deren letzter im April 2018 war.
Beharrlichkeit, eine Straftat zu begehen
Die Sitzungsstaatsanwältin sprach wegen des Zeitraums und der Wiederholungen von "Beharrlichkeit, eine Straftat zu begehen". Der Verteidiger ordnete den Sachverhalt keineswegs unter Kavaliersdelikte ein. Er wies in seinem Plädoyer aber auf die gesellschaftliche Diskussion zum einschlägigen Paragrafen 183 des Strafgesetzbuches hin. Nicht die Strafwürdigkeit wird debattiert, sondern die gesetzliche Formulierung "wenn ein Mann ...". Glenk zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit dieser Formulierung, insbesondere weil ein drittes Geschlecht "divers" inzwischen allgemein anerkannt sei.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits mehrmals in Erscheinung getreten, hat sogar eine Gefängnisstrafe verbüßt. Keine der Taten hatte aber einen sexuellen Hintergrund. "Sie sind gut davongekommen; wenn Sie kein Geständnis abgelegt hätten, hätte es keine Bewährung mehr gegeben", betonte die Amtsrichterin. Im Urteil legte sie dem Angeklagten noch eine Geldstrafe von 1200 Euro zugunsten des Vereins "Brückla" auf, der Straffälligen vor allem nach der Entlassung aus dem Gefängnis hilft.
Durch sein Geständnis - die Voraussetzung für die Verständigung - ersparte der Angeklagte acht Personen das Erscheinen vor Gericht und Aussagen zu einem heiklen Thema. Allerdings konnte der Angeklagte sich so nicht bei den Frauen entschuldigen, sondern nur gegenüber den Anwesenden.