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Exhibitionist verurteilt: Mann onaniert auf dem Friedhof in Forchheim


Autor: Ronald Heck

Forchheim, Mittwoch, 06. Februar 2019

Er zog sich auf dem Friedhof nackt aus, dann befriedigte er sich vor einer Frau selbst. Ein 50-jähriger Drogenabhängiger bekam am Amtsgericht Forchheim eine letzte Chance, sich zu bessern.
Auf dem Friedhofsgelände in der Heimgartenstraße in Forchheim hat sich ein Mann vor einer Frau nackt ausgezogen und sich sexuell erregt. Nun wurde der 50-Jährige, der heute in Baiersdorf wohnt, verurteilt. Foto: Ronald Heck


Es geschah an einem Montagabend auf dem neuen Friedhof in Forchheim: Am 21. Mai vergangenen Jahres, gegen 19.30 Uhr, musste eine Frau erleben, wie sich ein Mann vor ihr nackt auszog und dann mit der rechten Hand onanierte. Während sich der Exhibitionist selbst befriedigte, schaute er die Frau an, um sich sexuell zu erregen, wirft die Staatsanwaltschaft Bamberg ihm vor. Weil er die Friedhofs-Besucherin durch seine exhibitionistische Handlung belästigt hat, musste sich der 50-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Forchheim verantworten.

Geständnis: Angeklagter schiebt die Tat auf Crystal

"Ja, das stimmt so, wie es in der Anklageschrift steht", gestand der Mann kleinlaut im Sitzungssaal. Der Beschuldigte schob die Tat auf seinen Drogenkonsum: "Ich habe an dem Tag Crystal genommen, vor der Frau onaniert und sie angesehen." Seit 25 Jahren konsumiere er die synthetische Droge, manchmal habe er durch Crystal auch einen "Filmriss". "Ich versuche aufzuhören, aber schaffe es nicht", gab der Angeklagte zu. Durch sein Geständnis musste die belästigte Frau, vor der er im Friedhof in der Heimgartenstraße masturbierte, nicht vor Gericht aussagen.

Mann kommt nicht von Forchheimer Drogenszene weg

Er konsumiere täglich Drogen, auch weil er unter ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) leide, erklärte er. Alle zwei Wochen nehme er Crystal Meth. Der 50-Jährige, der heute in Baiersdorf lebt, stecke seit vielen Jahren in der "Drogenszene" in Forchheim fest, von der er nur schwer loskomme, erklärte seine Bewährungshelferin vor Gericht. Eine Zeitlang habe er es geschafft nüchtern zu bleiben, als er weg aus Forchheim war. Nun sei er wieder in die alte Szene abgerutscht. "Unter Drogeneinfluss passieren dann Dinge, die nicht gut für ihn sind", meinte die Helferin. Sie regte eine Drogentherapie an, bevor überhaupt sein "Aggressivitätsproblem" gelöst werden könne.

Der 50-Jährige hat ein langes Vorstrafenregister mit zehn Einträgen: Unter anderem wurde er bereits wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen Vollstreckungsbeamte, wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Beleidigung in 23 Fällen verurteilt. Der Angeklagte saß wegen Vorstrafen zudem schon acht Monate im Gefängnis.

Staatsanwältin fordert Haft ohne Bewährung

Auch wenn er seit knapp fünf Jahren als Pflasterer berufstätig ist und nun statt in Forchheim in Baiersdorf wohnt, bezweifelte Staatsanwältin Janina Pöller, dass er eine gute Sozialprognose vorzuweisen habe. "Auch in seinem jetzigen Umfeld ist er noch nicht abstinent", betonte Pöller. Der Mann ist ledig, zahlt aber für einen zehnjährigen Sohn Unterhalt. Zudem hat er eine 18-jährige Tochter.

Zumindest habe der Angeklagte die exhibitionistische Straftat, auf die bis zu einem Jahr Haft droht, zugegeben und so der Geschädigten eine Aussage vor Gericht erspart, so die Staatsanwältin. "Aber die Justiz ist nicht dafür da, Ihr Drogenproblem zu therapieren. Auch dass die Straftaten während Ihrer Drogenräusche passieren, ist keine Ausrede", hielt Pöller ihm vor. Sie forderte sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Urteil: Letzte Chance, sich zu bewähren

Die Forchheimer Amtsrichterin Silke Schneider gab dem 50-Jährigen aber noch eine letzte Chance: Er wurde zu fünf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Die Bewährungszeit setzte Schneider auf fünf Jahre fest. Während dieser Zeit ist der Mann jedoch angewiesen, auf jeglichen Alkohol- und Drogenkonsum zu verzichten und sich einem regelmäßigen Drogenscreening zu unterziehen.

Zudem muss sich der Baiersdorfer in der psychotherapeutischen Fachambulanz für Straftäter in Nürnberg behandeln lassen und eine Alkohol- und Drogentherapie machen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft kann noch Rechtsmittel einlegen. Strafrichterin Schneider appellierte an den Drogenabhängigen, sich zu bessern: "Bereits bei Ihrer letzten Verurteilung habe ich gesagt: Wenn ich Sie noch einmal sehe, sperre ich Sie ein. Aber ich möchte Ihnen noch einmal eine Chance geben und habe sämtliche Augen zugedrückt."