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Erschließung ist umstritten


Autor: Karl-Heinz Frank

Leutenbach, Donnerstag, 07. Mai 2015

Für den westlichen Ortsrand von Mittelehrenbach soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die ersten Häuser entstanden dort schon seit den 80er-Jahren. Jetzt gibt es Zwist um die Kosten der geplanten Erschließung
Das geplante, insgesamt drei Hektar große und in seinen Anfängen aus das Jahr 1985 stammende Baugebiet Erleggerten" im Ortsteil Mittelehrenbach lässt derzeit die Wellen in der Bevölkerung hoch schlagen, so auch im Gemeinderat, wo jetzt das Für und Wider heftig diskutiert wurde.   Foto: Karl-Heinz Frank


Breiten Raum nahm in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates die Aufstellung des Bebauungsplanes "Erleggerten" am westlichen Ortsrand von Mittelehrenbach. Diese hat einen Geltungsbereich von drei Hektar. Das Vorhaben stößt bei einigen Grundstückseigentümern wegen der Erschließungskosten auf Ablehnung.

Bereits im Jahre 1980 bauten dort die ersten Grundbesitzer ohne rechtsgültigen Bebauungsplan ihre Anwesen, die zunächst auf eigene Kosten mit einer Schotterstraße und dann von der Gemeinde über eine befestigte Erschließungsstraße angebunden wurden. Für Letztere waren von der Gemeinde Vorausbescheide erteilt worden. Eine Abrechung der Erschließungskosten kann aber erst nach Beendigung der Baumaßnahme erfolgen.

Jetzt hatte sich das Gremium unter dem Vorsitz von Bürgermeister Florian Kraft (FW) mit der Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen 17

Einwendungen und Bedenken zu befassen. Dabei saßen zahlreiche betroffene Bürgern in den Zuhörerreihen. Schnell zeigte sich, dass ein Teil der Anlieger der bereits bebauten Grundstücke schon deshalb nichts gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes hätte, um endlich Klarheit über die restlichen Erschließungskosten zu erhalten. Das wiederum könne erst nach Vorliegen einer endgültigen Straßenplanung sowie einer exakten Kostenermittlung festgelegt werden, wie Bürgermeister Kraft erläuterte.

Umwidmung von Privatstraßen

Dabei ist daran gedacht, die beiden bisherigen Privatstraßen im Bereich der Grundstücke 48/3 und 540/3 in einem künftigen Bebauungsplan als öffentliche Straßenflächen mit einer Breite von 6,50 m darzustellen und nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens dann als öffentliche Straßen in Gemeindeeigentum zu überführen und als Erschließungsstraßen auszubauen.

Weiter will man den Einlassungen anderer Grundstückseigentümer folgend die beiden anderen privaten Straßen auf den Flurnummern 632 und 622/4 im Bebauungsplan als private Grundstückszufahrten ausweisen und deshalb nicht in Gemeindeeigentum überführen.

In einem anderen Fall folgte das Gremium mehrheitlich dem Willen von Flächenbesitzern und will eine 2500 Quadratmeter große Teilfläche der Flurnummer 625 als gemischte Baufläche deklarieren. Der Rest soll als nicht bebaubare private Grünfläche im B-Plan und Grünordnungsplan dargestellt werden, für den dann jetzt zwar keine Erschließungsbeiträge gezahlt werden müssten, aber auch in Zukunft keine Bebauung mehr so einfach möglich wäre.

Außerdem beschloss der Gemeinderat an diesem Abend auf Vorschlag von Verwaltungschef Denzler, im Interesse einer weiteren Ortsentwicklung und der Förderung von jungen Familien auf der westlichen Seite der Erschließungsstraße einen 30 Meter breiten Grundstücksstreifen als Bauland auszuweisen.

Nicht erwärmen für das Vorhaben konnte sich auch an diesem Abend Tanja Mertens, die für einen Bebauungsplan "Erleggerten" in Mittelehrenbach keine bauleitplanerische Notwendigkeit sieht. Wie Mertens dem Fränkischen Tag schriftlich mitteilte, wolle dort die Gemeinde drei Privatstraßen in ihren Besitz bringen, um diese dann auszubauen.

Eine dieser Straßen (Flur 632) sei erst vor drei Jahren auf Kosten der Anwohner ausgebaut worden, eine zweite, nur geschotterte Straße (622/4) werde lediglich von zwei Parteien dafür genutzt, zwei Grundstücke anzufahren, was den beiden Eigentümern bisher völlig ausreiche. Aber auch die dritte Straße (540/3) soll nach dem Willen der Gemeinde dann verbreitert und asphaltiert werden.

"Auf dem Rücken der Anwohner"

Und das alles nur, so Tanja Mertens weiter, weil ein Landwirt dort einen Bauantrag für eine 400 Quadratmeter große Fläche (548/2) im Außenbereich gestellt hatte, auf der sein Kind gerne bauen möchte. Hier solle wohl offensichtlich auf dem Rücken der anderen Anwohner ein Bebauungsplan mit einem Umlageverfahren und einer dann folgenden Straßenausbaubei tragssatzung durchgesetzt werden, was doch wohl so nicht sein dürfe.

"Kleine Lösung" herausgehört

Während für CSU-Gemeinderat Reinhard Weber das Signal der Bürger bei ihren Einwendungen mehrheitlich in die Richtung ging, dort in "Erleggerten" doch alles so zu belassen, wie es sich jetzt darstellt, wollte seine Kollege Igor Lamprecht (FW) bei den betroffenen Bürgern doch den Wunsch für eine "kleine" Lösung herausgehört haben, die einen Bebauungsplan "Erleggerten" mit verminderter Baulandausweisung und reduzierten Straßenflächenausbau zum Inhalt hat.

Der Gemeinderat beschloss jedenfalls gegen das Votum von Reinhard Weber (CSU) und Bernd Held (WvE) mit 9:2 Stimmen die Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen und deren Einarbeitung durch das Ingenieurbüro in den Entwurf des Bebauungsplanes, um dann das Planwerk in die Behördenbeteiligung zugeben.