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Ein Scheunenviertel, kein Wohnviertel


Autor: Josef Hofbauer

Ebermannstadt, Sonntag, 29. April 2018

Die Mitglieder des Bauausschusses wollen keinen Präzedenzfall: Das Baugebiet "Peunt III" in Ebermannstadt soll insgesamt neu betrachtet werden.


Zweifellos wird in Ebermannstadt Wohnfläche dringend gesucht. Darüber sind sich die Stadträte im Klaren. Aber offenbar nicht um jeden Preis. In der jüngsten Sitzung lehnte der Bauausschuss nämlich den Umbau einer historischen Scheune zu einem Wohnhaus ab.
Offenbar sollte kein Präzedenzfall geschaffen werden wie 1981. Damals genehmigte der Stadtrat Büro- und Ausstellungsräume in der Scheune "Am Kirchenwehr 8". 20 Jahre später stimmte das Gremium einer Umwandlung in Wohnräume zu.
Die einzeln stehende Scheune sei Teil des unter Ensembleschutz stehenden historischen Unteren Scheunenviertels, argumentierte die Verwaltung. In diesem Areal sehe der Bebauungsplan keine Umnutzung von Scheunen für Wohnzwecke vor.


Im Gesamten sehen

Grundsätzlich, so Alexander Ebert vom Bauamt der Stadt, mache es Sinn, sich mit dem Bebauungsplan "Peunt III", der das Scheunenviertel einschließt, zu beschäftigen. Im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) ist das Scheunenviertel als "Startprojekt mit herausragender Dringlichkeit" aufgelistet. Dies hätte aber eine Überarbeitung des Bebauungsplanes zur Folge.


Zu aufwändig

Eine zeitaufwändige Angelegenheit. Deshalb hat Alexander Ebert vorerst abgewunken. Eine kurzfristige Bearbeitung des Projektes sei auf Grund der begrenzten Kapazitäten in der Verwaltung derzeit nicht möglich. Gleichzeitig erinnert Stadtplaner Ebert daran, dass die Umnutzung einer Scheune innerhalb des Bebauungsgebietes nicht als Einzelfallentscheidung behandelt werden könne. Vielmehr sei das gesamte Scheunenviertel einschließlich der geplanten Wohnbebauung auf dem ehemaligen Firmengelände des ehemaligen Ebermanstadter Bauunternehmens Blank bei zukünftigen Planungen im Bereich "Peunt III" zu berücksichtigen.
Der Stadtrat müsse die Grundsatzentscheidung treffen, ob der Bebauungsplan für das Untere Scheunenviertel von grund auf überarbeitet werden soll. Dabei gelte es aber auch die betroffenen Grundstückseigentümer, als auch die Denkmalschutzbehörden rechtzeitig mit einzubeziehen.


Umfangreiche Vorarbeiten

Vor einer Änderung des Bebauungsplanes, argumentiert Alexander Ebert, seien auf Grund der innerstädtischen Lage und wegen des Ensembleschutzes umfangreiche Voruntersuchungen durchzuführen und Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege zu treffen. Ein Präzedenzfall in dem historisch und städtebaulich wertvollen Bereich sei auf alle Fälle zu vermeiden.
Aus diesem Grunde lehnte die Verwaltung den Antrag auf Umnutzung der Scheune als künftiges Wohnhaus ab. Es fehlten ie planungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Mitglieder des Bauausschusses folgten dieser Argumentation und stimmen ebenfalls gegen eine Nutzungsänderung.