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Ein Mann stiehlt in Eggolsheim eine Geldbörse und bringt sie später zurück


Autor: Luisa Hölzel

Forchheim, Donnerstag, 02. Juli 2015

Bei einem Besuch in der Bank klaute ein 44-jähriger Mann einen Geldbeutel - und brachte ihn anschließend wieder zurück.
Foto: Archiv


Eine Tat aus Verzweiflung beging ein 44-jähriger Mann im März in einer Bank in Eggolsheim. Er stahl dabei 540 Euro und gestand den Diebstahl nun vor dem Amtsgericht Forchheim.

Der Vater zweier Kinder wollte zu diesem Zeitpunkt seine Kontoauszüge bei der Bank abholen, als er einen herrenlosen Geldbeutel fand. Diesen nahm er an sich und nahm ihn mit aus der Bank. In der Brieftasche befand sich ein Gesamtbetrag von 540 Euro.

Da er zu diesem Zeitpunkt ohnehin Geldprobleme hatte, entnahm er das Geld und beglich anschließend seine Schulden bei den Stadtwerken. Das Geld war nötig, um die ausstehende Stromrechnung zu bezahlen. Den Geldbeutel brachte er danach zur Bank zurück, weil er nach eigenen Angaben, die Papiere nicht einfach wegwerfen wollte. "Erst abends ist mir gekommen, dass das Gebäude von einer Kamera überwacht wird", sagte der 44-Jährige vor Gericht.

Fehler der Frau ausbügeln

Der Mann, der mit den beiden Kindern von seiner Frau getrennt lebt, bezieht Arbeitslosengeld. Unterhalt für die Kinder bekommt er aktuell nicht. Auch das Kindergeld der vergangen Monate habe die Frau des Angeklagten für sich selbst einkassiert und muss nun zurückgefordert werden.

Zur Tatzeit arbeitete der Mann, kam aber aufgrund der Schulden, die seine Frau ihm hinterlassen hatte, nicht mit seinem Einkommen aus. Trotz finanziellen Problemen ist er sich aber sicher, dass er das Geld zurück zahlen wird.

Da er die Tat vor Gericht gestand, war die Berufung der Geschädigten in den Zeugenstand nicht mehr nötig. Die Besitzerin des Geldbeutels erzählte aber selbst: "Er hat mich am Mittwoch angerufen und sich entschuldigt. Er versicherte mir, dass er das Geld in Raten zurückzahlen wird."

Doch der Täter ist kein Unbekannter bei der Polizei. Insgesamt 17 Mal wurde der alleinerziehende Vater bereits angeklagt, verhielt sich jedoch in den letzten Jahren unauffällig.

Staatsanwalt Christian Schorr plädierte daher lediglich für eine Geldstrafe, die in Raten abgezahlt werden kann und erklärt: "Die Gelegenheit war nun mal da und die wirtschaftliche Not auch." Der Angeklagte selbst sieht diese Strafe als "gerecht". Richterin Silke Schneider folgte in ihrem Urteil dem Plädoyer des Staatsanwalts und begründete die Entscheidung damit, dass sich der Mann in den letzten Jahren ruhig verhalten hat und eine Geldstrafe daher angemessen sei.

Er muss diese Strafe nun in 70 Tagessätzen zu 10 Euro, also insgesamt 700 Euro, abbezahlen. Den entstandenen Schaden bei der Geschädigten muss er in Ratenzahlungen von 25 Euro zurückzahlen.