Ehepaar soll Versicherung betrogen haben: Betrug schrumpft zum "Gschmäckle"
Autor: Pauline Lindner
Forchheim, Dienstag, 02. Dezember 2014
Ein Ehepaar aus dem Landkreis Forchheim muss sich vor dem Amtsgericht wegen des Verdachts auf Versicherungsbetrug verantworten. Für eine Verurteilung reichen die Beweise am Ende nicht.
Ein "Gschmäckle" heißt vornehm "Hautgout". Ein derartiger Geruch haftet wohl auch der Sache an, die Amtsrichterin Silke Schneider jetzt zu verhandeln hatte. Das räumte sogar der Anwalt der beiden Angeklagten, ein Ehepaar aus dem Landkreis Forchheim, ein.
Gemeint war damit aber gar nicht einmal der Geruch, der nach einem Fettbrand ein Haus durchzieht. Mit dem Geruch, dem Ruß und weiteren Brandschäden hatte sich eine Frau im südlichen Steigerwald herumzuschlagen.
Zufall oder Absicht?
Zu ihr kam der Angeklagte als Brandschadenssachverständiger wegen eines Gutachtens für die Brandversicherung. "Die Frau musste im Keller hausen und wollte schnell in ihre Wohnung zurück", erläuterte der Angeklagte.
Was dann genau gelaufen ist, kam auch vor dem Amtsgericht nicht so recht zur Sprache.
Versicherung wird stutzig
Dieses Angebot unterschrieb die brandgeschädigte Frau schließlich auch. Im Angebot waren befanden sich allerdings auch Positionen, die von anderen Firmen erbracht worden waren. Gefertigt hatte das Angebot aber noch der frühere Inhaber de Firma. Das jedenfalls behauptete die Angeklagte vor Gericht.
Zudem habe die Frau aus dem Steigerwald diverse Sonderwünsche und Verbesserungen gewollt, wenn den nun schon das Haus renoviert werden müsse. Da habe man einiges intern verrechnet. Der sachverständige Ehemann der Angeklagten prüfte das Angebot und gab es an den Versicherer als zutreffend weiter. Die in Rechnung gestellte Summe wurde der Frau aus dem Steigerwald in mehreren Teilbeträgen auch überwiesen. Offenbar schickte die Frau später die Rechnungen der anderen beteiligten Firmen ebenfalls an ihre Versicherung.
Erhebliche Abweichungen
Das machte die dortigen Sachbearbeiter allerdings stutzig. Sie schalteten einen weiteren Brandschadensachverständigen ein.
Dieser verschaffte sich anschließend einen Eindruck des Brandschadens. Er summierte die Kosten zur Behebung der Schäden auf 25 000 Euro. Bei den Bauleistungen, die die Firma der Angeklagten erbracht hat, stellte er teilweise große Abweichungen zwischen den angesetzten und tatsächlichen Flächen fest. In der Summe bezifferte der Prüfer diese Abweichung auf 4000 Euro.
Vorwurf schrumpft zusammen
Um diese Zahl begann ein großes Gefeilsche vor dem Richtertisch. Dabei musste der Sachverständige einräumen, dass ein Brandgeschädigter sehr wohl auf der Basis eines geprüften Reparaturangebots einen Ausgleich des Schadens verlangen dürfe. Und: Das Angebot darf auf geschätzten Mengen und Maßen beruhen.
Richterin und Staatsanwältin blickten sich daraufhin irritiert an. Denn der Vorwurf, die Versicherung betrogen zu haben, schrumpelte zusammen. Übrig blieb der Vorwurf, dass keiner der Angeklagten je ein Aufmaß erstellt hat. Schneider stellte das Verfahren gegen Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Institutionen ein. Der Mann muss 3000 Euro zahlen, die Frau 500.