Druckartikel: Egloffsteiner veruntreut fünfstelligen Betrag

Egloffsteiner veruntreut fünfstelligen Betrag


Autor: Jannik Reutlinger

Forchheim, Dienstag, 29. Mai 2018

Ein 41-jähriger Mann aus Egloffstein stand wegen Veruntreuung eines hohen fünfstelligen Betrages vor dem Forchheimer Amtsgericht.
Foto: Jennifer Hauser


Der Angeklagte und seine Ex-Frau waren im Dienstleistungsbereich als Selbstständige tätig. Im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 31. Januar 2016 soll das ehemalige Paar mehrere Angestellte nicht zur Sozialversicherung angemeldet haben, um sich diese Beträge zu ersparen. Laut Anklageschrift führte das ehemalige Paar insgesamt etwa 72 000 Euro in 37 Fällen nicht an die Krankenkassen ab.

Dabei ist der Egloffsteiner kein unbeschriebenes Blatt. Bereits viermal ist der 41-Jährige zu Freiheits- oder Geldstrafen wegen Betrugs verurteilt worden. Jedoch liegen die Taten schon einen längeren Zeitraum zurück.

Zu Beginn der Verhandlung verdeutlichte Amtsrichterin Silke Schneider, dass der Angeklagte bei einem vollumfänglichen Geständnis mit einer Freiheitsstrafe in Form von Bewährung rechnen kann.
Zwischen einem Jahr und zehn Monaten bis zu zwei Jahren war die Rede. "Natürlich ist ein hoher Schaden entstanden, aber es ist auch schon eine Zeit lang her”, kommentierte Amtsrichterin Schneider die Tat.

Im Anschluss an Schneiders Ausführungen verlas Verteidiger Alexander Horlamus ein Geständnis seines Mandanten, in dem er die Anschuldigungen komplett zugab. Amtsrichterin Schneider wies darauf hin, dass es bereits neue Klagen zu seiner neuen Firma gebe und erteilte dem Angeklagten den Rat "es ordentlich zu machen oder sie haben sonst keine Firma mehr”. Aufgrund des Geständnisses des 41-Jährigen waren die Aussagen der Betroffenen vor Gericht nicht notwendig. "Das wäre sonst ein größerer Prozess geworden”, wie Verteidiger Alexander Horlamus treffend feststellte.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung, sowie für die Dauer der Bewährung 200 Euro monatlich an die deutsche Rentenversicherung zu zahlen. Ein ähnliches Strafmaß forderte Verteidiger Alexander Horlamus. Statt zwei Jahren Freiheitsstrafe forderte der Anwalt ein Jahr und zehn Monate.

Amtsrichterin Silke Schneider verurteilte den 41-Jährigen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung und setzte die Bewährungszeit auf fünf Jahre fest. Zusätzlich muss der Angeklagte jeden Monat 200 Euro an die deutsche Rentenversicherung zahlen. "Damit sind Sie gut bedient”, wandte sich Schneider in ihren Schlussworten an den Egloffsteiner. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.