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Effeltricher Rathaus wird barrierefrei


Autor: Dagmar Niemann

Effeltrich, Mittwoch, 03. April 2019

Effeltrich hat über den Umbau des Rathauses beraten. Ein barrierefreier Zugang vom Parkplatz aus soll westlich um das Gebäude herumführen.
Links vom Eingang hinter dem Brunnen beginnt der Weg mit Stufen, der um das Rathaus herum zum Parkplatz führt. Der Zugang soll künftig barrierefrei werden. Foto: Dagmar Niemann


Architekt Norbert Siewertsen (Baiersdorf) berichtete in der Effeltricher Gemeinderatssitzung über den derzeitigen Planungsstand in Bezug auf den Umbau des Rathauses. Für den Brandschutz ist Uwe Scheer vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Erlangen zuständig; er war ebenfalls anwesend.

Es ging zunächst um den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung, der zeitnah beim Landratsamt Forchheim gestellt werden muss. Denn für die Realisierung der barrierefreien Nutzung des Rathauses sind bereits 170.000 Euro bewilligt worden. Um diese Fördergelder zu nutzen, müssen der Einbau eines Aufzuges im Foyer und die Gestaltung eines barrierefreien Weges zwischen Rathauseingang und Parkplatz (Kosten circa 200.000 Euro) bis Ende 2020 erfolgt sein. Das würde in einem ersten Bauabschnitt geschehen.

Eng am Haus vorbei

Der barrierefreie Zugang vom Rathauseingang zum Parkplatz hinter dem Rathaus würde westlich um das Rathaus herumführen. Zurzeit gibt es dort nur einen schmalen Weg mit mehreren Stufen, der hinter dem Brunnen beginnt und eng am Haus vorbeiführt.

Im zweiten Bauabschnitt würde dann der Ratssaal aus dem Obergeschoss ins Erdgeschoss verlegt und die Büros würden auf die beiden Stockwerke verteilt. Auch die WC-Anlagen müssten komplett saniert werden. Die Gesamtkosten für den Rathausumbau würden sich auf circa 800.000 Euro belaufen.

Der Brandschutzplaner Uwe Scheer empfahl, einen externen Brandschutzprüfer hinzuzuziehen. Dessen Honorar (4000 bis 6000 Euro) würde sich bezahlt machen, da er zahlreiche Ausnahmeregeln für Bestandsgebäude kenne. Aussicht auf weitere Fördergelder bestehe nur dann, wenn der Ratssaal multifunktional genutzt wird, also beispielsweise als Bürgersaal oder für Veranstaltungen der Bewohner des Seniorenheims, das eventuell auf dem Platz hinter dem Rathaus entstehen wird. Zurzeit läuft ein Architekturwettbewerb, bei dem es um die zukünftige Gestaltung dieses Platzes geht.

Bei drei Gegenstimmen erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen mit der vorgestellten Planung. Der Architekt Siewertsen sagte zu, die Eingabeplanung bis zum 23. April fertigzustellen.

Turnhalle für Versammlungen

Die Turnhalle der Schule ist vor einiger Zeit zur Versammlungsstätte ausgebaut worden, so dass deren Benutzung neu geregelt werden musste. Die Halle dient dem Schulbetrieb und der Pflege des Breitensports. Sie soll aber auch den örtlichen Vereinen zur Verfügung stehen, da diese sich der Kulturpflege verpflichtet fühlen und mit ihren Festen die Gemeinschaft stärken und zum Zusammenhalt des Dorfes beitragen.

Keine Rockkonzerte

In der Benutzungsordnung wird festgehalten, dass die Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen mindestens zwei Wochen zuvor einzuholen ist. Der Mieter ist für Schäden haftbar und muss eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe vorlegen. Rockkonzerte dürfen nicht durchgeführt werden.

Die Gebühren für örtliche Vereine oder gemeindliche Organisationen betragen 100 Euro pro Veranstaltung. Firmen der Gemeinde zahlen 400 Euro und sonstige Veranstalter 600 Euro. Eine Reinigungspauschale von 100 Euro kommt jeweils noch hinzu. Die Bürgermeisterin Kathrin Heimann (DEL) betonte, dass die neue Gebührenordnung ein Kompromiss sei zwischen der Vorgabe, kostenbewusst zu wirtschaften, und dem Wunsch, die Arbeit der Vereine und ihrer Mitglieder zu würdigen, die sich ehrenamtlich dafür einsetzen, dass zur Freude aller in Effeltrich die Feste gelingen.