Druckartikel: Ebermannstadt muss fast 30.000 Euro Zinsen zahlen

Ebermannstadt muss fast 30.000 Euro Zinsen zahlen


Autor: Josef Hofbauer

Ebermannstadt, Dienstag, 12. Januar 2016

Als es vor 14 Jahren um die Bemessungsgrundlage für die Gewährung von Zuschüssen ging, hatte die die Stadt Ebermannstadt Patienten der Klinik und Leute mit Zweitwohnsitz mitgerechnet. Dies hat das Rechnungsprüfung des Wasserwirtschaftsamtes moniert. Für zu viel bezahlte Zuschüsse werden nun Zinsen fällig.
Damit die Zuschüsse für die Kanalisation sprudelten, hatte die Stadt Ebermannstadt auch die Angestellten und Patienten der Klinik Fränkische Schweiz als Einwohner geführt. Jetzt müssen die Zinsen für die zu viel erhaltenen Zuschüsse zurückgezahlt werden. Foto: Josef Hofbauer


Das Wasserwirtschaftsamt hatte 2003 von Ebermannstadt zu viel bezahlte Zuschüsse zurückgefordert. Den Betrag bezahlte die Stadt erst nach zehn Jahren. Nun sind die Zinsen dafür fällig.

Schlechte Nachrichten hatte Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) für die Stadtratsmitglieder zum Jahresauftakt: Die Stadt müsse Zinsen für zu viel erhaltene Zuschüsse bei der Kanalisierung zurückzahlen. Darüber habe sie eine Delegation des Wasserwirtschaftsamtes am 22. Dezember informiert.

Die Rückforderung beträgt gut 29 000 Euro. Ursprünglich seien die Säumniszinsen sogar weitaus höher gelegen, und zwar bei fast 132 000 Euro.

Zum Hintergrund erklärte die Bürgermeisterin, dass es bei der "unerfreulichen Geschichte" um zu viel erhaltene Zuschüsse handle. Die Forderung gehe zurück bis auf das Jahr 2002. Vor 14 Jahren hatte die Rechnungsprüfung des Wasserwirtschaftsamtes moniert, dass bei der Einwohnerzahl von Ebermannstadt, die als Bemessungsgrundlage für die Gewährung von Zuschüssen herangezogen werde, auch die Patienten der Klinik Fränkische Schweiz mitgezählt worden seien. Ebenso seien die Bürger, die mit einem Zweitwohnsitz in Ebermannstadt gemeldet waren, als Ebermannstadter aufgelistet worden.


Zu viele Zuschüsse kassiert

Die Neuberechnung der Förderung, bei der die Einwohnerzahl nach unten korrigiert wurde, ergab, dass Ebermannstadt 216 953 Euro an Zuschüssen zu viel kassiert hatte. Diesen Betrag forderte das Wasserwirtschaftsamt mit Bescheiden vom 23. Dezember 2002 zurück. Statt zu bezahlen legte die Stadt Widerspruch ein. Das wiederholte sich ein Jahr später. Gegen die Bescheide vom Dezember 2003 legte die Stadt im Januar 2004 Widerspruch ein.


Zehn Jahre Bearbeitungszeit

"Dann hat sich lange Zeit gar nichts getan", erklärte Bürgermeisterin Christiane Meyer. Erst im Dezember 2012 hat das Wasserwirtschaftsamt erneut Bescheide verschickt. Offenbar mit mehr Nachdruck, denn die Stadt Ebermannstadt überwies am 8. Januar 2013 die längst fälligen 216 953 Euro.

Allerdings, so Bürgermeisterin Meyer, wären bereits bis zu diesem Zeitpunkt 131 984 Euro an Zinsen angefallen. Auf Grund der außergewöhnlich langen Bearbeitungszeit von zehn Jahren habe das Wasserwirtschaftsamt nun eingelenkt und einen Bearbeitungszeitraum von vier Wochen angesetzt. "Eine Art Mitschuld-Eingeständnis", meinte Christiane Meyer.


Zinszeitraum eingeschränkt

Zinsen müssten nun folglich nur noch für den Zeitraum zwischen der letzten Auszahlung der überhöhten Zuwendung bis zum 7. Januar 2003, dem Tag des Widerspruches, bezahlt werden. Bei einer Rückforderung für die Kanalisation Hasenberg von 63 800 Euro ergäben sich dafür 3673 Euro Zinsen. Für Neuses-Poxstall und Rüssenbach begnügt sich das Wasserwirtschaftsamt mit 251 Euro Zinsen und für die Kanalisation von Moggast, Kanndorf und Wohlmuthshüll sind bei zu viel gezahlten 59 500 Euro 12 300 Euro Säumnisgebühren fällig.


Zahlungsfrist bis 18. Januar

Für einen weiteren Bauabschnitt der Kanalisation Moggast/Kanndorf fallen bei zu viel gewährten Zuschüssen von 54 600 Euro 12 770 Euro an Zinsen an - macht einen Gesamtbetrag von 29 057 Euro. Diese Summe muss bis 18. Januar bezahlt werden. Allerdings fand Dritter Bürgermeister Rainer Schmeußer dies (CSU) schwer nachvollziehbar. Er bat darum, diese Beträge bis zur nächsten Sitzung anhand alter Protokolle transparent zu machen.


Kopfschütteln


Kopfschütteln rief die Zins-Forderung bei Stadtrat Ludwig Brütting (FW) hervor. Er versicherte, dass er erst 2013 von der Rückforderung erfahren habe. Von Zinsen sei ihm bis dato nichts bekannt gewesen. "Jedem hätte doch klar sein müssen, dass ein Widerspruch die Zahlungsverpflichtung nicht aufhebt", unterstrich Brütting. Auch Stadtrat Klaus Neuner (CSU) konnte auf die Frage, wieso diese Sache dennoch so gelaufen ist, lediglich mit den Achseln zucken.

Schließlich einigte sich das Gremium darauf, dass die 29 000 Euro überweisen und in die Haushaltsplanung aufgenommen werden. Soweit möglich sollen die Belege bis zur nächsten Sitzung nachvollziehbar aufbereitet werden.