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Garagenstreit in Forchheim: Wurde Ex-Stadtrat "anders behandelt als die anderen"?


Autor: Ekkehard Roepert

Forchheim, Montag, 13. November 2017

Die Stadt Forchheim hat den Rechtsstreit gegen Ex-Stadtrat Peter Kaiser gewonnen, doch der behält sich gerichtliche Schritte gegen die Stadt vor.
Die umstrittene Garage im Unteren Schulweg in ForchheimArchiv: Ekkehard Roepert


Es war ein scheinbar harmloser Garagenbau, der im Oktober 2013 zum Stadtgespräch wurde. Denn die umstrittene Garage im Unteren Schulweg, deren Rückbau das Bauamt (unter seinem damaligen Chef Gerhard Zedler) forderte, gehörte der Ehefrau von Ex-Stadtrat Peter Kaiser.

Der Rechtsstreit "Kaiser gegen die Stadt Forchheim" ging durch mehrere Instanzen und landete schließlich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Wie die Stadt gestern mitteilte, hat sie das Berufungsverfahren "in letzter Instanz in vollem Umfang gewonnen". Der Verwaltungsgerichtshof habe entschieden, "dass die Grenzgarage, die mit einer mittleren Wandhöhe von drei Metern zum Nachbargrundstück beantragt und genehmigt worden war, dann aber mit einer Höhe von 4,55 Metern errichtet wurde, auf das genehmigte Maß zurückgebaut werden muss".

In ihrer Mitteilung erinnert die Stadt daran, dass sie im November 2015 den Rückbau der Garage "auf das genehmigte Maß angeordnet" hatte: "Hiergegen hat sich die Klägerin zur Wehr gesetzt und den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth angefochten. Das Verwaltungsgericht hob im April 2016 den Bescheid der Stadt auf. Es stellte sich auf den Standpunkt, dass der Abbruch nur eines Teils der Attika genüge." Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe nun die Klage abgewiesen und damit die Rückbauverfügung bestätigt.

Bereits im Oktober hatte sich der Zweite Senat des Verwaltungsgerichtshofs bei einem Ortstermin ein Bild von dem Garagenbau im Unteren Schulweg gemacht. Dabei hatte die Klägerin den Senat zu etwa 20 anderen Garagen geführt, die sich ebenfalls als zu hoch darstellen. In der mündlichen Verhandlung vergangene Woche in München habe der Senat "Einsicht in die entsprechenden Bauakten genommen und festgestellt, dass es sich nicht um relevante Präzedenzfälle handelt", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt, in der auch die Erläuterung von Oberrechtsrat Till Zimmer zitiert ist: "Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zeigt, dass ein Anspruch auf Gleichbehandlung nicht schon durch äußerlich vergleichbare Garagen ausgelöst wird. Das Ermessen der Stadt kann nur durch Fälle gebunden werden, die auch rechtlich vergleichbar sind."


Aktenmaterial verschwunden

Auch OB Uwe Kirschstein (SPD) äußerte sich zu dem Urteil: "Die meisten Bauherren müssen bei der Planung Abstriche von ihren Wünschen machen, um die Vorgaben des Baurechts zu erfüllen. Für das Vertrauen in den Rechtsstaat ist es wichtig, dass nicht diejenigen am Ende die Dummen sind, die sich an die Baugenehmigung halten." Verwundert dagegen reagierte Peter Kaiser: "Wenn in ungefähr 15 Fällen im selben Bebauungsplangebiet die selben Verstöße vorhanden sind und die Klägerin sich nicht darauf berufen darf, dann ist das schwer zu erklären." Kaiser betont, dass er sich vorbehalte, gegen die Stadt vorzugehen: "Denn die Stadt Forchheim hat uns offensichtlich ganz anders behandelt als die anderen. Das sieht man auch daran, dass sie wiederholt gegen gültiges Recht Genehmigungen ausgewiesen hat." Zudem habe die Stadt eingeräumt, dass "teilweise wesentliche Akten verschwunden sind".