Der Tod in Forchheim bleibt teuer
Autor: Andreas Oswald
Forchheim, Freitag, 30. August 2013
Nun äußert sich der kommunale Prüfungsverband zu den umstrittenen Friedhofsgebühren - und hat nur wenig zu beanstanden.
Die Bedenken der "Interessengemeinschaft überhöhte Grabgebühren" sind vom kommunalen Prüfungsverband als ungerechtfertigt zurückgewiesen worden. Die Stellungnahme hat Oberbürgermeister Franz Stumpf (CSU/WUO) jetzt Vertretern der Bürgerinitiative und der Presse vorgelegt. Wie er betont, wolle er damit Unterstellungen entgegentreten, dass das Thema bis nach den Wahlen ausgesessen werden solle.
Stumpf erklärte, dass er die Stellungnahme erst am 28. August erhalten habe. Das Fazit des achtseitigen Schreibens: Im Großen und Ganzen bestätigen die Prüfer die (von ihnen selbst geforderte) Neuberechnung zum kostendeckenden Betrieb der städtischen Friedhöfe. Nur in unwesentlichen Punkten werden hinsichtlich der Berechnung der Stadt Mängel eingeräumt.
Ob diese Details zu Kostensenkungen führen? "Ich weiß es noch nicht", gesteht der OB.
Rückerstattung zugesagt
Alles deutet zwar darauf hin, dass sich an der umstrittenen Gebührenerhöhung auch künftig nicht viel ändern wird. Im Falle einer Reduzierung der Friedhofsgebühren würde den betroffenen Angehörigen jedoch diese Gebühren erstattet, bekräftigt der Leiter des Grün- und Friedhofsbetriebes, Walter Mirschberger.
Noch nicht endgültig geklärt ist jedoch, ob es bei der generell auf 25 Jahre angehobenen Liegezeit bleibt, oder ob es örtliche Unterschiede geben wird.
Kritik vom alten Kassenleiter
Zur Vorgeschichte: Für die Stadt Forchheim war mit Wirkung ab 1. Oktober 2012 eine neue Friedhofs- und Bestattungssatzung erlassen worden. Die damit verbundene Erhöhung der Friedhofsgebühren hatte zu Unfrieden in der Bevölkerung und zur Gründung einer "Interessengemeinschaft überhöhte Friedhofsgebühren" geführt. An der Spitze steht ein ehemaliger Finanzexperte der Stadtverwaltung: Raimund Kupfer, Kassenleiter in Rente. Nach seinen Berechnungen sind die jetzt angesetzten 43 Euro pro Jahr und Einzelgrab nicht korrekt, sondern höchstens 20 bis 25 Euro. Darüber hinaus bemängelt er, dass außergewöhnliche Investitionen, wie die Neugestaltung der Grünanlagen oder der Neubau eines Leichenhauses mit Kühlanlage in der Gebührenkalkulation falsch veranschlagt worden seien.
Solche Investitionen gehören seiner Ansicht nach über mehrere Jahre abgeschrieben und in kleinen Summen auf die Gebühren verteilt.
Nur um fünf Prozent "verpeilt"
In letzterem Punkt gibt der kommunale Prüfungsverband der Interessengemeinschaft (IG) gegen überhöhte Friedhofsgebühren recht. Fasse man die nicht sachgerecht zum Unterhalt zugeordneten Kosten zusammen, entsprächen die insgesamt zu kürzenden Kosten einem Anteil von 5,3 Prozent, bilanzieren die Prüfer. Als zutreffend gesehen wird auch die Behauptung der Interessengemeinschaft, der unterschiedlichen Belegung der Leichenhalle würde nicht Rechnung getragen. Die Stadt müsste daher die Benutzung der Leichenhalle von 77 Euro pauschal auf 77 Euro pro Tag abändern, stellt der Prüfungsverband fest. Wobei der Chef des Grünordnungs- und Friedhofsamtes, Walter Mirschberger, darauf verweist, dass die Pauschalregelung bürgerfreundlicher sei als ein Tagessatz, der letztlich zu einer finanziellen Mehrbelastung der Benutzer führen würde.
Ein Punkt, der bei den Grabgebühren aber voll ins Kontor schlägt ist die Verlängerung der Liegezeiten von 15 auf 25 Jahre.
Geologen überprüfen Liegezeit
Ob die Liegezeit von 25 Jahren für alle Friedhöfe gelten muss, darüber sollen geologische Untersuchungen Aufschluss geben. Im Vollzug der Gebührenerhebung will die Stadt auch weiterhin großzügig verfahren: Durch die Gewährung von Ratenzahlungen, aber auch durch die Möglichkeit kostengünstiger Bestattungen. So besteht beispielsweise in Erdgräbern die Möglichkeit, beliebig viele Urnen beizusetzen.
Die Einäscherung gewinnt übrigens immer mehr an Bedeutung. War das Verhältnis von Erd- zu Urnenbestattungen 1995 noch 88,9 zu 11,1 Prozent so ist es jetzt fast fifty-fifty: 2012 gab es 173 Beisetzungen im Sarg und 156 in der Urne.