"Das ist ein Teufelskreis"
Autor: Carmen Schwind
Forchheim, Donnerstag, 10. Januar 2019
Bei dem 26-jährigen Angeklagten schaukeln sich eine Psychose und Drogenkonsum hoch. Wegen gefährlicher Körperverletzung erhielt er eine Bewährungsstrafe.
Der im Zuschauerraum sitzende Geschädigte atmete hörbar ein, als er den Urteilsspruch über seinen Peiniger vernahm. Der 26-jährige Angeklagte war von Strafrichterin Silke Schneider am Amtsgericht Forchheim wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem wurden ihm verschiedene Auflagen auferlegt: Der junge Mann muss zukünftig einen Wohnortwechsel bei Gericht melden, er muss seine aktuelle Therapie fortführen, danach mit Unterstützung eines Bewährungshelfers eine sozialtherapeutische Einrichtung suchen und sich einer Therapie unterziehen.
Der Beschuldigte hatte bereits im Herbst 2017 eine junge Frau einmal in die Hand gebissen und ein anderes Mal mit dem Fuß auf den Kopf getreten. Dann, im Dezember 2017, griff er den Geschädigten an, schlug ihm mit der Faust ins Gesicht und trat ihm danach mit dem beschuhten Fuß in die Nähe des rechten Auges. Im anschließenden Gerangel biss er ihm in den rechten Unterarm.
Vermindert schuldfähig
Nach einer Unterbrechung gleich zu Beginn der Verhandlung, trug Psychiater Christoph Mattern vor, dass der Angeklagte zwei Probleme habe: Er sei bereits wegen einer Psychose in Bamberg behandelt worden und er habe ein Drogenproblem. Aktuell sei er in Erlangen stationär untergebracht. "Die Psychose scheint sich wiederholt zu haben", meinte Mattern und erklärte, dass sich die beiden Probleme gegenseitig beeinflussen: "Das ist ein Teufelskreis, der sich gegenseitig aufschaukelt". Er schlug Drogenabstinenz, eine regelmäßige medikamentöse Behandlung und eine Therapie vor. Der Angeklagte wurde als vermindert schuldfähig eingeschätzt.
Richterin Schneider fragte den Angeklagten, ob er ernsthaft etwas ändern wolle, was der bejahte. Außerdem informierte sie, dass in der Unterbrechung besprochen worden war, dass der Beschuldigte den Fall einräumen könne, den sieben geladenen Zeugen damit eine Aussage erspare und er mit einer Bewährungsstrafe rechnen könne. Rechtsanwalt Andreas Schwarz gab im Namen seines Mandanten an, dass dieser die Taten gestehe, dass er aber auch selbst Verletzungen davon getragen habe.
"Da sind sie ziemlich ausgetickt"
Der Angeklagte ist Ersttäter, lebt von Krankengeld und wohnt bei seinen Eltern. In ihrem Plädoyer forderte Katja Grießl eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und Auflagen wie die Aufnahme in eine sozialtherapeutische Einrichtung. Die Richterin ermahnte den Angeklagten nach der Urteilsverkündung, dass er die Strafe absitzen müsse, wenn er die Therapie nicht durchhalte: "Es wäre nichts passiert. Da sind sie ziemlich ausgetickt".