Corona: So wirkt sich die 15-Kilometer-Regel auf den Landkreis Forchheim aus
Autor: Franziska Rieger
Forchheim, Montag, 11. Januar 2021
Für Forchheimer geht es nur noch bis nach Ebermannstadt, bis nach Erlangen könnte es knapp werden: Ab einem Inzidenzwert von 200 dürfen sich die Landkreisbürger nur noch in einem 15-Kilometer-Radius um ihre Gemeinde bewegen.
Wieder einmal wird die 200 zur gefürchteten Zahl: Wenn der Landkreis Forchheim die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern überschreitet, dürfen sich die Landkreisbürger nur noch in einem 15-Kilometer-Radius um ihre Gemeinde bewegen. Noch beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Forchheim 179,9 (Quelle: Robert-Koch-Institut).
Der 15-Kilometer-Radius wird ab der Gemeindegrenze gemessen, nicht ab der eigenen Wohnadresse. Ausgenommen von der Regel sind Fahrten zur Arbeitsstätte, zu Arztbesuchen, zum Einkaufen, Besuche bei Verwandten oder Lebenspartnern.
Touristische Ausflüge reduzieren
Nur "Sport und Bewegung an der frischen Luft" seien keine triftigen Gründe mehr, um den 15-Kilometer-Radius zu verlassen, sagt Kathrin Schürr, Pressesprecherin am Landratsamt Forchheim. "Sinn der Regelung ist es, touristische Tagesausflüge zu reduzieren." Die Kreisbehörden können durch die neue Verordnung bei einer Inzidenz von über 200 auch touristische Tagesausflüge aus anderen Regionen in den eigenen Landkreis verbieten.
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In der Region Forchheim gebe es bisher keine Schwerpunkte, die unter besonderer Beobachtung stehen, sagt Schürr. Das Walberla oder die Burgruine Neideck waren zwar in den vergangenen Tagen beliebte Ausflugsziele. Aber sehenswerte Stellen gebe es im Landkreis genug, so dass sich die Besucherströme verteilen. Szenen, wie sie aus der Rhön oder dem Fichtelgebirge bekannt sind, habe es bisher nicht gegeben. "Bei den Rodelhängen gibt es nicht den einen. Das verteilt sich gut", sagt Schürr.
Zuständig für die Kontrolle der 15-Kilometer-Regel ist die Polizei. Alexander Czech, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken, teilt dazu mit: Die Polizei führe insbesondere in den touristischen Gebieten stichpunktartige Kontrollen von Personen durch. "Ein Anhaltspunkt für eine Kontrolle können Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen sein, mit denen Touristen anreisen", erklärt der Sprecher. Der Schwerpunkt der Kontrollen liege in den touristischen Gebieten, in denen es in der Vergangenheit zu einer Häufung von Personen kam.
Unterschiedliche Inzidenzwerte und wie die Lage in den Nachbarlandkreisen ist
Ausschlaggebend für den Inzidenzwert der 15-Kilometer-Regel sind die Zahlen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) täglich veröffentlicht (Internetseite: www.rki.de). Das RKI aktualisiert die Daten nur einmal täglich. Bis die aktuellen Zahlen beim RKI ankommen, ist es eine lange Meldekette.
Die Gesundheitsämter der Landkreise leiten die Meldung über einen positiven Test zuerst bis zum nächsten Tag an die jeweilige Landesregierung weiter, von dort gelangen die Daten an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und an das RKI. Bis der Test in den bundesweiten Fallzahlen auftaucht, können also fast zwei Tage vergehen. Auf diese mögliche Verzögerung weist das RKI hin. Landratsamt Das Gesundheitsamt Forchheim veröffentlicht täglich (meist außer an Sonn- und Feiertagen) die aktuellen Corona-Zahlen. Den Inzidenzwert berechnet aber nicht das Gesundheitsamt, sondern das RKI. Aufgrund der oben beschriebenen Meldekette hinkt deshalb der Inzidenzwert des RKI meist hinter den aktuellen Landkreis-Zahlen her.
In folgenden Regionen in Franken liegen die Inzidenzwerte laut RKI (Stand 11. Januar, 0 Uhr) über 200: Oberfranken: Landkreise Wunsiedel, Kulmbach, Coburg, Kronach, Bayreuth, Lichtenfels, Städte Coburg und Hof; Mittelfranken: Landkreise Roth und Weißenburg-Gunzenhausen; Städte Ansbach und Fürth; Unterfranken: Landkreis Haßberge.
Kommentar von Franziska Rieger: Ein zahnloser Tiger
Es wird wieder einmal kompliziert im Land der Corona-Verbote. Nachdem wir uns im vergangenen Herbst erst einmal angewöhnen mussten, wo und ab welcher Straße denn jetzt genau in den Städten die Maskenpflicht gilt (in Forchheim ist das mittlerweile ganz einfach zu beantworten), kommt nun die nächste Denkaufgabe auf das corona-gebeutelte Volk zu.
Mund-Nasen-Schutz jetzt bei Amazon anschauenWie bei den meisten Corona-Maßnahmen handelt die Regierung auch beim 15-Kilometer-Radius halbherzig und scheinbar unüberlegt. Denn für den Weg zur Arbeit, für Arztbesuche, für Besuche bei Verwandten und selbst für Einkäufe darf der Radius verlassen werden. Wenn es den Lieblingskäse also nicht in den Supermärkten innerhalb der eigenen 15-Kilometer-Grenze gibt, dann darf ein Supermarkt außerhalb angesteuert werden - trotz Hotspot, aus dem man kommt. Die Polizeiinspektionen werden wieder einmal mit der Kontrolle dieser wirren Regel alleine gelassen.
Warum nicht wieder eine Ausgangsbeschränkung, wie es sie in Bayern im Frühjahr gab, angeordnet wird, bleibt rätselhaft. Denn sonst bleibt die 15-Kilometer-Regel nichts als ein zahnloser Tiger.
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