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Christian Boeckmann ist neuer Gemeinderat in Neunkirchen am Brand


Autor: Petra Malbrich

Neunkirchen am Brand, Donnerstag, 24. Januar 2019

Erschließungsbeiträge, Altlasten im Boden sowie die Vereidigung eines neuen Gemeinderats standen auf dem Programm in Neunkirchen am Brand.
Bürgermeister Heinz Richter (r.) vereidigt Christian Boeckmann als neuen Gemeinderat. Foto: Petra Malbrich


Aus gesundheitlichen Gründen hat Marijana Bachert (FW) ihr Amt als Gemeinderätin niedergelegt. Der nicht anwesenden Gemeinderätin wurde gedankt, aber auch viel Kraft gewünscht. "Ich möchte ihr hier meinen offiziellen Dank für ihren Einsatz als Marktgemeinderätin, aber auch für ihren Einsatz in der Asylhilfe und beim Bürger- und Heimatfestkomitee aussprechen", sagte Bürgermeister Heinz Richter (FW), bevor er Bacherts Nachfolger Christian Boeckmann vereidigte. In der Sitzung wurde eine Klage der Marktgemeinde gegen den Freistaat Bayern wegen angeblich zu hoch berechneter Erschließungsbeiträge behandelt. In zwei Bauabschnitten und in zwei verschiedenen Ausführungen wurde die Uttenreuther Straße zwischen dem Kanalweg und der Eggenweiherstraße 1995 und 1996 hergestellt. Als eine "Anlage" sollte das geschehen. Letztlich wurde die Maßnahme aufgespalten: zum einen als verkehrsberuhigter Bereich mit wasserführender Rinne in Straßenmitte, Parkplätzen und Parkinseln, zum anderen wurde im Bereich der Eggenweiherstraße und der Dormitzer Straße der Gehweg mit einem Hochbord von der Fahrbahn abgegrenzt. Vorausleistungsbescheide gingen raus, die Berichtigung dieser Bescheide 1998. Die Fertigstellung erfolgte 2015, als ein Reststück fertiggestellt war. Dann wurde die Straße gewidmet und damit entstand die Beitragspflicht. Da die gezahlten Vorleistungen höher waren als die Beträge auf den endgültigen Bescheiden, wurden Rückzahlungen geleistet - zu niedrig für den Bereich mit einem Wohnhaus, in dem rund um die Uhr vier Pflegebedürftige von einem Fachpersonal betreut werden. Die Verwaltung stufte das Haus deshalb als gewerbeähnlich ein, was bedeutet, dass ein höherer Nutzungsfaktor zugrundegelegt wird, aus dem sich der höhere Erschließungsbeitrag ergibt.

Kommunaler Prüfungsverband

Der Kommunale Prüfungsverband teilt diese Meinung des Marktes. Die Widerspruchsteller allerdings sahen in dieser Intensivpflegestation keine gewerbliche Nutzung, weshalb der Widerspruch ans Landratsamt Forchheim ging. Dort ist man zwar auch der Meinung, die Abläufe in der Intensivpflegeeinrichtung seien mit dem eines Seniorenheims vergleichbar. Allerdings zweifelt das Landratsamt ein höheres Verkehrsaufkommen an, weshalb kein höherer Nutzungsfaktor zugrundegelegt werden dürfe. Die Behörde und erließ daraufhin einen Widerspruchsbescheid. Demzufolge müsse der Nutzungsfaktor und somit der Erschließungsbeitrag reduziert werden. In Zahlen ausgedrückt wären das 11.122 Euro anstatt der festgesetzten 15.681 Euro. Die Gemeinde müsste deshalb auch die Differenz von 4559 Euro zurückerstatten. Begründet wurde es vom Amt damit, dass mehr Verkehr zwar ein Indiz für eine gewerbliche Nutzung sein könne, aber nicht Bestandsmerkmal sei. Sonst müssten auch Mehrfamilienhäuser mit einem höheren Nutzungsfaktor belegt werden. Die Gemeindeverwaltung hat beim Verwaltungsgericht in Bayreuth Klage eingereicht, zunächst, um die Frist zu wahren. Der Gemeinderat sollte nun entscheiden, ob die Klage aufrechterhalten bleiben soll. Ja, meinten Zweiter Bürgermeister Martin Mehl (CSU) und Dritter Bürgermeister Andreas Pfister (SPD). Die Auffassung des Landratsamts, dass dort kein erhöhtes Verkehrsaufkommen sei, empfanden sie als reine Unterstellung. Zudem müsste die Verwaltung bei einer Neuberechnung wegen 4500 Euro 40 Bescheide erlassen und eventuelle Widersprüche bearbeiten, merkte Mehl an. Die Gemeinderätin Bettina Wittmann (Grüne) hingegen betrachtet die Intensivpflege als eine Art Wohngemeinschaft an, weshalb sie nicht als gewerblich eingestuft werden könne. Sie verglich die Situation mit einem Haushalt, in dem drei Personen gepflegt würden. Sie könne die Klage deshalb nicht unterstützen. "Wir müssen Gleichberechtigung bewahren. Einige solcher Einrichtungen werden als gewerblich angesehen", hielt Bürgermeister Heinz Richter (FW) dagegen. Zudem sei dieses Wohnhaus mit der Intensivpflege als Gewerbe im Handelsregister eingetragen und erhalte dadurch auch Vorteile, klärte Pfister auf. "Es geht nicht darum, wie man es persönlich bewertet", betonte Pfister. Mit zwei Gegenstimmen wurde dann entschieden, die Klage gegen den Freistaat Bayern aufrechtzuerhalten.

Bebauungsplan "Neuntagewerk"

Seit Jahren schon beschäftigt sich die Gemeinde mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf "Neuntagewerk". Dieser Beschluss wurde 1999 gefasst, die Bürgerbeteiligung 2002 durchgeführt und der Plan 2003 öffentlich ausgelegt. Bei den Einwänden der Träger der öffentlichen Belange meldete sich auch die Regierung von Oberfranken mit dem Landesamt für Umwelt zu Wort. Diese waren der Meinung, das Areal könne erst bebaut werden, wenn die Altlasten in den Auffüllungen nicht mehr vorhanden sind. Wegen dieser Altlasten ruht das Verfahren derzeit. In den Bodenauffüllungen wurden überwiegend Bauschutt, Sand, Steine und Baustellenabfälle gefunden. Problematisch ist der hohe Methanwert, der in dem Bereich gemessen wurde. Das zeige, dass die Auffüllung - das Methan komme wohl von dem Holzanteil in dem abgelagerten Bauschutt - noch immer ausdünstet. Zwar sei die Konzentration nicht mehr so hoch, trotzdem gelten Gemische mit Methangehalten als explosibel. Ein Grundstückseigentümer möchte, dass der Bebauungsplan fortgeführt wird und hatte dies bereits 2016 per Schreiben gefordert. Zweiter Bürgermeister Martin Mehl sieht mit den derzeit aktiven Bebauungsplänen dringendere Aufgaben der Verwaltung. Zudem riet er aufgrund des noch nicht geklärten Hochwasserschutzkonzepts, den Bebauungsplan "Neuntagewerk" so zu belassen. Die Fläche könnte sich als Retentionsfläche eignen. Das Bebauungsgebiet wird deshalb momentan nicht fortgeführt werden.

Kosten bei Feuerwehreinsätzen

Feuerwehrmitglieder sollen bei einem Einsatz bei ihnen selbst keine Kosten zahlen, lautete ein Beschluss, der im Jahr 2004 getroffen wurde. Der sollte aufgehoben werden. Daraufhin regte Dritter Bürgermeister Andreas Pfister (SPD) an, den Aktiven eine Möglichkeit für den Kostenersatz einzuräumen. Diese Einsätze bei aktiven Feuerwehrlern sollten auch der Verwaltung gemeldet werden. Wenn die Verwaltung Kenntnis haber, dass es sich bei einem Einsatz bei einem aktiven Mitglied handelte, berate der Finanzausschuss, ob die Kosten erstattet werden. Dazu müssten von den betroffenen Feuerwehrleuten ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Das gilt auch für passive Mitglieder der Feuerwehren.

Abwasser

Eine Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 2015 bis 2018 wurde erstellt und die Satzung dementsprechend geändert. Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser beträgt nun 1,49 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 33 Cent je Quadratmeter angesetzte Grundstücksfläche pro Jahr.