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Bürgermeister Schwarzmann widerlegt Vorwurf


Autor: Ekkehard Roepert

Eggolsheim, Freitag, 08. April 2016

Bürgermeister Claus Schwarzmann verweist auf das Ergebnis der Feldgeschworenen: Die abgesägten Bäume sind Eigentum der Gemeinde.
Links vom Pflock befindet sich das Grundstück von Michael Reinwald, Folglich gehören die abgesägten Bäume der Gemeinde, betonte Bürgermeister Schwarzmann (Bild) während eines Ortstermins. Foto: Josef Hofbauer


Die "Merker" waren unterwegs. Besser bekannt sind diese Männer unter der Bezeichnung Feldgeschworene. "Diese ehrwürdigen Herren setzt man ein, wenn es Streitigkeiten um Grundstücksgrenzen gibt", sagt Bürgermeister Claus Schwarzmann (BB/OEB/AS).
Streit gibt es zwischen dem Eggolsheimer Bürger Michael Reinwald und der Gemeinde wegen rund 30 abgesägter Bäume. Wie berichtet, hat Bürgermeister Schwarzmann auf dem Grundstück an der Oberen Mühle die Bäume neben dem Eggerbach entfernen lassen. Nur so sei eine Sanierung des Flussbettes möglich und dies wiederum sei dringend nötig, um ein angrenzendes Haus vor dem Hochwasser zu schützen.
Michael Reinwald wirft dem Bürgermeister (beziehungsweise der Gemeinde) dreierlei vor: Trotz eines ausdrücklichen Verbotes sei sein Grundstück betreten worden; seine Bäume seien gefällt und entfernt worden.

Um die Besitzverhältnisse zu

klären, habe er "die Grenzsteine aufsuchen lassen", sagt Claus Schwarzmann. Die Feldgeschworenen haben Pflöcke in den Boden getrieben, um den Verlauf der Grenze zwischen dem Grundstück von Michael Reinwald und dem Gemeindegrund sichtbar zu machen. Fazit Claus Schwarzmann: "Die Bäume standen auf Gemeindegrund. Folglich bleibt von der Anschuldigung des Herrn Reinwald, man habe seine Bäume entwendet, nichts übrig."
Damit scheint die Strafanzeige von Michael Reinwald hinfällig zu sein. Der Eggolsheimer sah es am Freitag allerdings nicht so: "Erst mal bleibt alles so bestehen." Für ihn stehe der Sachverhalt "noch nicht ganz fest".
Selbst wenn die Vorwürfe der Sachbeschädigung und des Diebstahls aus dem Weg geräumt wären, bliebe da noch die Tatsache, dass sein Grundstück betreten wurde, obwohl es ein ausdrückliches Betretungsverbot gegeben habe. Daher werde er die Strafanzeige nicht zurückziehen, betonte Reinwald.