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Bürgerentscheid in Dormitz mit der Europawahl


Autor: Karl Heinz Wirth

Dormitz, Donnerstag, 04. April 2019

Die Wähler in Dormitz entscheiden am 26. Mai, ob die Gemeinde ab der nächsten Wahlperiode einen ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Bürgermeister erhält.
Bürgermeister Holger in seinem Büro im Rathaus Dormitz Foto: Karl Heinz Wirth


Sonntag, 26. Mai, wird für die Gemeinde Dormitz ein richtungweisender Tag. Die Bürger dürfen nicht nur für die Europawahl abstimmen, sondern sie entscheiden auch darüber, ob Dormitz weiterhin einen ehrenamtlichen Bürgermeister hat oder ab Mai 2020 einen hauptamtlichen.

Die Verwaltung hatte bis zur Gemeinderatssitzung die offene Frage zu klären, ob der Bürgerentscheid am Tag der Europawahl durchgeführt werden darf. Geschäftsleiter Nicky Weber teilte dem Gremium in der Sitzung mit, dass vor Beginn der Ratssitzung die Regierung mitgeteilt habe, dass die Abstimmung über den Bürgerentscheid parallel am 26. Mai mit der Europawahl stattfinden kann.

Zur Stärkung der rechtssicheren Durchführung eines Bürgerentscheids empfahl die Verwaltung wie die einschlägige Rechtsprechung den Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Das Gremium beschloss diese Satzung einstimmig.

Weiter befassten sich die Räte mit der Prüfung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Antrags auf Durchführung des Bürgerentscheids "Pro ehrenamtlicher Bürgermeister" . "Die Bezeichnung des Bürgerentscheids soll den Abstimmenden unzweifelhaft vermitteln, um welche Thematik es sich handelt", erklärte Geschäftsleiter Weber. "Pro Ehrenamt" sei im Sinne eines klaren Bürgerentscheids mit der mit "Ja" oder "Nein" beantwortbaren Frage nicht hinreichend bestimmt. Daher lautete der Vorschlag der Verwaltung, die Bezeichnung "Pro ehrenamtlicher Bürgermeister" zu wählen.

Dem wollte der Vertreter des Bürgerbegehrens, der CSU-Ortsvorsitzende Christoph Schmitt, nicht zustimmen. Seiner Meinung nach sei "Pro Ehrenamt" ausreichend.

Eindeutig "Ja" oder "Nein"

Geschäftsleiter Weber erläuterte noch einmal den Sachverhalt: Die Verwaltung hat vor der gesetzlich zu formulierenden Fragestellung, welche zweifelsfrei eindeutig mit "Ja" oder "Nein" beantwortbar sein muss, den Bürger bereits in der Überschrift auf die Thematik hinzuweisen. Die Benennung des eingereichten Bürgerbegehrens "Pro Ehrenamt" sei deshalb geändert worden.

Zusammen mit der Bezeichnung des ebenfalls beschlossenen Ratsbegehrens "Pro berufsmäßiger Bürgermeister" sei somit schneller und in nicht irreführender Weise erkennbar, um welche der beiden unterschiedlichen Sachfragen es sich handele.

Die Überprüfung der Unterschriften für das Bürgerbegehren wurde abgeschlossen, teilte Weber mit. Bei rund 1900 wahlberechtigten Gemeindebürgern waren 190 Unterschriften für die Erfüllung des Quorums notwendig. Die Überprüfung der Unterschriftslisten ergab 518 geleistete Unterschriften, wovon 510 gültig waren.

Die Räte fassten einstimmig den Beschluss, folgende Frage des Bürgerbegehrens zur Abstimmung zu geben: "Sind sie dafür, dass der 1. Bürgermeister der Gemeinde Dormitz in der nächsten Wahlperiode weiterhin ehrenamtlich tätig ist?"

Der Gemeinderat hatte am 22. November 2018 einen berufsmäßigen Bürgermeister für die kommende Wahlperiode beschlossen. Dagegen gab es Widerstand in Form des Bürgerbegehrens.

Mit 10:3 Stimmen

Am 22. März ging bei der Gemeindeverwaltung der Antrag auf Durchführung eines eigenen Ratsbegehrens ein. Das Gremium stimmte nun der Durchführung des Ratsbegehrens für einen Bürgerentscheid "Pro berufsmäßiger Bürgermeister" ab der kommenden Wahlperiode mit 10:3 Stimmen zu. Die Abstimmung über das Ratsbegehren wird am gleichen Tag wie die Europawahl stattfinden. Auch hier beschlossen die Räte, die Frage mit "Ja" oder "Nein" zur Abstimmung zu geben: "Sind Sie dafür, dass der 1. Bürgermeister der Gemeinde Dormitz ab der nächsten Wahlperiode berufsmäßig tätig ist?"

Das Gremium beschloss als nächstes einstimmig die Stichfrage: "Werden die beim Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen mehrheitlich mit Ja oder Nein beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten? Bürgerentscheid 1: berufsmäßiger Bürgermeister, oder Bürgerentscheid 2: ehrenamtlicher Bürgermeister."

Insgesamt werden den Bürgern somit drei Fragen gestellt.

Abschließend stimmte der Gemeinderat mehrheitlich dem vorgestellten Inhalt und Aufbau des Stimmzettels zur Abstimmung über die Bürgerentscheide zu. Geschäftsleiter Weber appellierte an die zahlreichen Zuhörer, sich als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.

Erklärung des Bürgermeisters

Bürgermeister Holger Bezold (FW) erinnerte in einer Erklärung daran, dass "große und wichtige Aufgaben in der Zukunft in unserer Gemeinde" zu bewältigen seien. Der Antrag, einen Bürgermeister im Hauptamt zu haben, sei in einer demokratischen Entscheidung im November 2018 durch den Gemeinderat beschlossen worden. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für einen ehrenamtlichen Bürgermeister würden "mit Stimmungs- und Panikmache" die Bürger verunsichern. "Jeder Bürger muss sich die Frage stellen, ob die Aufgaben und der zeitliche Aufwand des Bürgermeisters im Ehrenamt noch zeitgemäß sind", meinte Bezold.