Bürgerentscheid in Dormitz mit der Europawahl
Autor: Karl Heinz Wirth
Dormitz, Donnerstag, 04. April 2019
Die Wähler in Dormitz entscheiden am 26. Mai, ob die Gemeinde ab der nächsten Wahlperiode einen ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Bürgermeister erhält.
Sonntag, 26. Mai, wird für die Gemeinde Dormitz ein richtungweisender Tag. Die Bürger dürfen nicht nur für die Europawahl abstimmen, sondern sie entscheiden auch darüber, ob Dormitz weiterhin einen ehrenamtlichen Bürgermeister hat oder ab Mai 2020 einen hauptamtlichen.
Die Verwaltung hatte bis zur Gemeinderatssitzung die offene Frage zu klären, ob der Bürgerentscheid am Tag der Europawahl durchgeführt werden darf. Geschäftsleiter Nicky Weber teilte dem Gremium in der Sitzung mit, dass vor Beginn der Ratssitzung die Regierung mitgeteilt habe, dass die Abstimmung über den Bürgerentscheid parallel am 26. Mai mit der Europawahl stattfinden kann.
Zur Stärkung der rechtssicheren Durchführung eines Bürgerentscheids empfahl die Verwaltung wie die einschlägige Rechtsprechung den Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Das Gremium beschloss diese Satzung einstimmig.
Weiter befassten sich die Räte mit der Prüfung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Antrags auf Durchführung des Bürgerentscheids "Pro ehrenamtlicher Bürgermeister" . "Die Bezeichnung des Bürgerentscheids soll den Abstimmenden unzweifelhaft vermitteln, um welche Thematik es sich handelt", erklärte Geschäftsleiter Weber. "Pro Ehrenamt" sei im Sinne eines klaren Bürgerentscheids mit der mit "Ja" oder "Nein" beantwortbaren Frage nicht hinreichend bestimmt. Daher lautete der Vorschlag der Verwaltung, die Bezeichnung "Pro ehrenamtlicher Bürgermeister" zu wählen.
Dem wollte der Vertreter des Bürgerbegehrens, der CSU-Ortsvorsitzende Christoph Schmitt, nicht zustimmen. Seiner Meinung nach sei "Pro Ehrenamt" ausreichend.
Eindeutig "Ja" oder "Nein"
Geschäftsleiter Weber erläuterte noch einmal den Sachverhalt: Die Verwaltung hat vor der gesetzlich zu formulierenden Fragestellung, welche zweifelsfrei eindeutig mit "Ja" oder "Nein" beantwortbar sein muss, den Bürger bereits in der Überschrift auf die Thematik hinzuweisen. Die Benennung des eingereichten Bürgerbegehrens "Pro Ehrenamt" sei deshalb geändert worden.
Zusammen mit der Bezeichnung des ebenfalls beschlossenen Ratsbegehrens "Pro berufsmäßiger Bürgermeister" sei somit schneller und in nicht irreführender Weise erkennbar, um welche der beiden unterschiedlichen Sachfragen es sich handele.