Bürger stören sich am Sporthotel
Autor: Karl-Heinz Frank
Wiesenttal, Mittwoch, 01. August 2012
Die Wiesenttaler Gemeinderäte haben sich in ihrer jüngsten Sitzung mit den Einwendungen beschäftigt, die Fachbehörden und Bürger zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplans formuliert haben.
           
Dieser sieht   im Ortsteil Streitberg zum  einen die Ausweisung einer Gewerbefläche für die Errichtung eines Einkaufsmarkts vor. Zum anderen geht es um   die Umwidmung  der ehemaligen Jugendherberge in ein Sporthotel. 
In der Diskussion   hatte unter anderem die  Feuerwehr   darauf bestanden, dass  die Zufahrtswege für Fahrzeuge   bis zu einer Länge von  zehn Meter   befahrbar sein müssen.   Des Weiteren  wollte die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt einen Bebauungs- mit Grünordnungsplan zur Auflage machen. Den   hielt  die Verwaltung aber nicht für notwendig.   Das Staatliche Bauamt in Bamberg verwies  noch einmal auf die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen sowie die Ortsdurchfahrtsgrenzen und erinnerte daran, dass die Erschließung der Grundstücke nur über untergeordnete Straßen erfolgen dürfe. 
  
  Genemigung für Biergarten fehlt 
 Einige Bürger sehen   vor allem   den ursprünglichen Zweck, die ehemalige Jugendherberge als Jugendhotel privat weiterzuführen, nicht mehr als gewährleistet an. Zumal  der neue Betreiber mit "seinem Sporthotel" werbe. 
Dem hielt die Verwaltung entgegen, dass zu Beginn der Planung bereits von einem Jugend- und Sporthotel die Rede gewesen war, die Ausführungen aber entsprechend korrigiert worden seien. Da auch weiterhin Jugendgruppen zu den Besuchern der Einrichtung zählen werden, so argumentierte   Geschäftsleiter Werner Borchert,  bliebe  der Charakter einer Jugendherberge grundsätzlich auch  erhalten. 
Aber auch das   Eventhüttla, das  laut  Bürgermeister Helmut Taut (FWW) Platz für bis  zu 100 Gäste bieten  wird,  soll   unabhängig vom Sporthotel betrieben werden.  Ein Biergarten  ist  dort bereits eröffnet worden. Und das,   obwohl für beide Einrichtungen noch keine Genehmigung vorliegen würde. 
Das sei aber nicht Teil der Flächennutzungsplanänderung und könne deswegen jetzt auch nicht bearbeitet werden, beschied Borchert die Einwendungen. Man werde aber seitens der Verwaltung und Planer weiterhin bemüht sein,    begründete  Anregungen in die textlichen Festsetzungen einfließen zu lassen.