Druckartikel: Böse Überraschung droht manchen Flutopfern

Böse Überraschung droht manchen Flutopfern


Autor: Andreas Oswald

, Freitag, 22. Juli 2011

Tipps, wie man sich versicherungsrechtlich und baulich gegen die Schäden eines Hochwassers wappnet, geben der Anwalt Sven-Wulf Schröder und der Forchheimer Bauingenieur Dieter Reck.
Die Flutschäden, wie hier in Kirchehrenbach,  sind jetzt ein Fall für die Versicherungen.  Foto: Daniel Harrer


Die Unwetter und der Starkregen mit den damit verbundenen Überschwemmungen im Juli 2007 sind insbesondere den Baiersdorfern und Bubenreuthern noch in Erinnerung. Am vergangenen Mittwoch wurde der Landkreis Forchheim wieder Opfer von Hochwassern. Alleine in Kirchehrenbach seien 35 Häuser "abgesoffen", deren Bewohner ihr Hab und gut nun von der Sperrmüllbfuhr abholen lassen, wie Landratsamtssprecher Volker Strehl mitteilte.
Die Betroffenen werden die nächsten Tage, sobald der Schaden festgestellt ist, Leistungsanträge bei ihren Versicherungen einreichen - " und nicht selten böse Überraschungen erleben", wie Rechtsanwalt Sven Wulf Schöller befürchtet.
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Erlanger und Forchheimer Kanzlei FSR, erklärt dazu: "Der Grund hierfür ist, dass die allgemeine Versicherung, bestehend aus Feuer-, Leitungswasser und Sturmversicherung die entstandenen Schäden nicht

deckt." Landläufig werde regelmäßig schweres Wetter und Starkregen mit Sturm verwechselt (Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschaden).
Für einen Sturm im versicherungsrechtlichen Sinn bedürfe es jedoch einer wetterbedingten Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. "Ein solcher lag jedoch nicht vor", betont Rechtsanwalt Schöller. Bei Überschwemmungen, welche durch Starkregen hervorgerufen wurden, helfe nur ein zusätzlicher Versicherungsschutz gegen die sogenannten Elementarschäden.
Rechtsanwalt Sven Wulf Schöller stellt jedoch auch Folgendes fest: "Bei Leistungsablehnung durch den Versicherer sind noch nicht alle Hoffnungen auf Ausgleich des Schadens zu begraben."
Vielmehr bedürfe es einer intensiven Auseinandersetzung mit den Umständen des Einzelfalles, welche zur Ablehnung führten und etwaigen Möglichkeiten anderweitig einen Schadensausgleich, zumindest teilweise, zu erhalten. Die Aufklärung durch einen unabhängigen Berater sei hier unverzichtbar.

"Weiße Wanne" gegen Wasser


Zum baulichen Hochwasserschutz gibt der Forchheimer Bauingenieur Dieter Reck folgende Tipps: Grundsätzlich müsse man klären, wie es zum Wassereintritt kommt - durch Mängel an Dach oder Fassade, durch mangelnde Abdichtung der Kellerfenster oder durch Wasser, das über das Kanalsystem ins Haus kommt? Präventiv gesehen fange der eigentliche Schutz vor Überflutung bereits bei der Entwicklung von Baugebieten an. Bei richtiger Gebietsauswahl und Höhenplanung könnten bei Neubauten im Vorfeld fast alle Überflutungen von Gebäuden vermieden werden, gibt Reck zu Bedenken. Um die Keller zu schützen baue sein Büro nur noch die "weiße Wanne" ein. Dabei werden die Außenwände und die Bodenplatte aus Wasserundurchlässigem Beton hergestellt. Bei entsprechenden Bodenverhältnissen sei es auch unbedingt erforderlich, Lichtschächte an die Entwässerung anzuschließen. Rückstau-Verschlüsse sollten sinnvoll ausgewählt und angeordnet werden. Und schließlich sollte bei der Planung von Entwässerung immer auch ein Szenario des "schlimmsten Falles" durchgespielt werden.
Als nachträgliche Sicherungsmaßnahmen empfiehlt der Bauingenieur die Behebung baulicher Schäden: Defekte Rinnen oder Leitungen austauschen, fehlenden Spritzwasserschutz im Sockelbereich oder anderen Bereichen erneuern und defekte Drainagen wiederherstellen.