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Bierkrug gegen Kopf auf Pretzfelder Kerwa: 21-Jähriger zu Haft auf Bewährung verurteilt


Autor: Ronald Heck

Forchheim, Freitag, 08. Juni 2018

Auf der Kirchweih in Pretzfeld hat ein 21-Jähriger einem Schausteller einen Bierkrug gegen den Kopf geschlagen. Vor Gericht bestritt er die Tat zunächst.
Mit einem Krug verletze ein 21-Jähriger in Pretzfeld einen 40-Jährigen an der Stirn. Symbolfoto: Felix Hörhager/dpa


Der Vorwurf wog schwer: Die Staatsanwaltschaft beschuldigte einen 21-Jährigen, dass er einen Schausteller "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung körperlich misshandelt" habe. Die Tat geschah am 1. Oktober auf dem Kirchweihgelände in Pretzfeld: Wegen einer Nichtigkeit geriet der junge Mann in einen lautstarken Streit mit einer Schießbuden-Betreiberin. Ein mit ihr verwandter Schausteller mischte sich ein, es kam zu einer Rangelei zwischen den Männern. Während des Handgemenges soll der 21-Jährige dem 40-Jährigen einen 0,5-Liter-Glaskrug gegen den Kopf geschlagen haben. Der Schausteller erlitt eine drei Zentimeter große Platzwunde. Anschließend flüchtete der Täter, bevor die Polizei am Tatort eintraf.


Täter stand unter Adrenalin und Alkohol

Zu Beginn der Gerichtsverhandlung in Forchheim bestritt der Angeklagte die Attacke. "Ich habe gewisse Erinnerungslücken - auch wegen dem Alkohol", erklärte er. Die Diskussion mit der Schießbuden-Betreiberin und die Rangelei räumte er ein. Aber der Schausteller habe ihn zuerst mit ins Gesicht geschlagen. "Ja, ich habe ihn auch geschlagen - irgendwo in die Kopfgegend", gestand er auf Nachfrage von Amtsrichterin Silke Schneider. An einen Bierkrug wollte er sich nicht erinnern. Er habe vorher rund fünf Seidla getrunken und sei unter Adrenalin gestanden.

"Das war das erste Mal, dass ich in so einer Situation war", betonte er. Deshalb ist er abgehauen, auf Höhe des Pretzfelder Sportheims traf er einen beim Streit anwesenden 22-jährigen Freund. In einer Klinik ließ der 21-Jährige eine Schwellung um Kopf behandeln. Anschließend gingen die beiden gemeinsam zur Polizeiinspektion Ebermannstadt und belasteten ihrerseits den Schausteller: Diese Aussage sollte beiden zusätzlich zum Verhängnis werden. Auch der 22-Jährige saß wegen falscher Verdächtigung und versuchter Strafvereitelung auf der Anklagebank, er verweigerte die Aussage.

Der Polizist, der vor Ort in Pretzfeld war, bestätigte vor allem den Vorwurf der Anklage. Der Schausteller habe am Kopf geblutet, die Tatwaffe konnte nicht mehr identifiziert werden. Die Freunde seien später auf der Wache erschienen. Als der Polizist den 21-Jährigen als den Tatverdächtigen ausmachte, habe er ihn zu den Vorwürfen vernommen. Eine Schwellung am Kopf habe der Beamte nicht erkennen können. "Auf mich wirkte er auch nicht komplett aufgelöst", betonte der Polizist.


Unbeteiligter Zeuge war entscheidend

Entscheidend für das Urteil sollte die Aussage eines unbeteiligten Zeuge sein. Der Familienvater beobachtete die Tat von der nahen Schiffsschaukel aus und belastete ausschließlich den 21-Jährigen. "Der erste Faustschlag ging von dem Angeklagten aus. Den Schlag mit dem Bierkrug habe ich gesehen", war sich der Zeuge sicher. Der Schausteller habe nicht zugeschlagen, sondern habe den Beschuldigten lediglich packen wollen.

Danach wurde die Verhandlung für fast eine Stunde unterbrochen: Denn der Verteidiger des Hauptangeklagten Ludwig Mieth, die Anwältin des Freundes Shinta Ray-Voigt, die Strafrichterin Schneider und der Rechtsanwalt Libicher kamen zu einer Einigung. Der Angeklagte räumte ein, "dass sich die Tat wie von dem Zeugen geschildert, ereignet haben könnte" . Durch dieses Teilgeständnis erwartete ihn maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung. Die Familienangehörigen des Schaustellers sowie des Beschuldigten mussten dadurch nicht mehr aussagen und die Verhandlung konnte deutlich verkürzt werden.

Richterin Schneider verurteilte den nicht vorbestraften 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und der Falschaussage zu einer einjährigen Haftstrafe mit drei Jahren Bewährung. "Sie haben den ersten Schlag gesetzt. Und mit einem Krug in der Hand sehe ich auch keinen minderschweren Fall", argumentierte Richterin Schneider. Als Auflage muss er zusätzlich 500 Euro an das Opfer zahlen. Der 21-Jährige hat vorher bereits 600 Euro Entschädigung an den Schausteller überwiesen. Der 22-Jährige Freund muss wegen der falschen Verdächtigung 50 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen.