Druckartikel: Bestellte Waren nicht bezahlt

Bestellte Waren nicht bezahlt


Autor: Pauline Lindner

Forchheim, Freitag, 19. Februar 2016

Die Forchheimer Amtsrichterin Schneider verurteilt eine junge Frau zu einer Haftstrafe. Sie hatte gewohnheitsmäßig Waren nicht bezahlt.


Die Geschichte eines jungen Lebens: Eine junge Frau wird vom Amtsgericht wegen Diebstahls verurteilt. Das war nicht die erste Stufe ihrer kriminellen Laufbahn, denn sie wurde zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Die Frau kennt schon den Termin, an dem sie einrücken muss, da begeht sie zwei weitere Straftaten. Sie verbüßt ihre Haftstrafe - und drei Monate danach folgt der nächste Streich. Sie bietet bei Ebay eine besondere Gesichtscreme an, für 60 Euro. Eine Frau kauft die Creme und überweist auch gleich den Kaufpreis. Nur dass die Angeklagte einen ganz anderen Kosmetikartikel schickt.

Der ist deutlich weniger wert sind und auch seine Haltbarkeit läuft bald ab. Das war im vergangenen Februar. Im Juni 2015 bestellte die Angeklagte dann im Internet ein Pflegeset im Wert von 238 Euro, obwohl in ihrer Kasse Ebbe herrschte. Die Ware kam, aber die junge Frau konnte nicht zahlen. Doch das störte sie herzlich wenig.

Noch im Juli bestellte sie bei einem anderen Internetversand Schuhe für fast 200 Euro. Das Paket nahm die Mutter ihres Lebensgefährten in Empfang. Dem sollen die Schuhe gut gefallen haben. Nur war auch er knapp bei Kasse, und so blieb auch dieser Versender auf seinem Schaden sitzen.


Keinerlei Einsicht

Amtsrichterin Silke Schneider verurteilte die Frau für alle drei Fälle zu sieben Monaten Freiheitstrafe. Ohne Bewährung allerdings, was sich bei der Vorgeschichte von selbst verstehe. "Sie machen einfach so weiter", fasste die Richterin die Geschehnisse der vergangenen zwei Jahre zusammen. Von Einsicht war bei der Angeklagten in der Verhandlung wenig zu spüren. Selbst noch während der Urteilsbegründung wollte sie der Richterin dazwischen reden.