Besoffen auf Autobahn-Rastplatz auf der A73
Autor: Jennifer Opel
Forchheim, Dienstag, 10. Januar 2017
Eine 44-jährige Erlangerin wurde mit 1,19 Promille auf dem Rastplatz "Regnitztal" der A 73 angetroffen. Sie behauptete, erst dort getrunken zu haben.
Es war ein heißer Nachmittag im August 2016 als Beamte der Verkehrspolizei Bamberg auf dem Parkplatz Regnitztal an der Autobahn 73 patrouillierten. Sie seien schon kurz vor der Auffahrt zur Autobahn gewesen, als ihnen ein auf einem Schotterstück abgestellter Mercedes auffiel.
"Sie hatte kopfüber am Lenkrad gelegen", sagt der 43-jährige Polizist, der an diesem Tag im Einsatz war, vor Gericht. Daraufhin hätten die Beamten angehalten, an die Scheibe geklopft und versucht herauszufinden, was mit der Frau nicht stimmt. Als diese dann zu sich kam, stellten die Polizisten fest, dass die 44-Jährige aus Erlangen stark nach Alkohol roch. Sie räumte auch ein, getrunken zu haben, beteuerte aber, dass sie dies erst auf dem Parkplatz getan habe.
Vor Amtsrichterin Silke Schneider präzisierte sie ihre Angaben. Sie sei mit Absicht zu dem Parkplatz gefahren. "Ich wollte nicht heimgehen", sagte die Erlangerin. Grund für ihre missliche Lage sei gewesen, dass sie an diesem Tag herausgefunden habe, dass ihr damaliger Freund mit einer anderen Frau ein Kind erwarte. Eine Flasche Moët Champagner habe sie sich daraufhin in einem Supermarkt in Erlangen-Tennenlohe gekauft, um diese dann auf dem Autobahn-Rastplatz zu trinken.
Angst vor den Polizistin trieb sie
Richterin Schneider gab der 44-Jährigen daraufhin zu bedenken, dass sie sich unglaubwürdig mache, wenn sie nun eine andere Geschichte erzähle als am Tattag. "Ich habe richtig Angst bekommen", versuchte die Frau ihre Aussage vom August zu begründen. Sie habe sich von den Polizisten bedrängt gefühlt. Deshalb habe sie damals gesagt, dass sie mit einer Freundin Piccolos getrunken und die Freundin diese mitgenommen habe. Bei der Verhandlung sagte sie jedoch, sie habe die Flasche Champagner hinter dem Fahrersitz verstaut."Es ist halt problematisch, wenn man seine Aussage ändert", entgegnete Schneider. Zudem machte die Richterin deutlich, dass sie enorme Zweifel an einem anderen Teil der Aussage habe. Die Angeklagte behauptete nämlich, dass die Polizisten ihr Auto nicht durchsucht hätten. "Das ist doch ein Standard-Vorgang", warf Schneider ein.
Beide Polizisten sagten aus, dass das Auto durchsucht worden sei. "Wir hätten die Flasche auf keinen Fall übersehen", sagte der 43-jährige Polizist. Der 56-jährige Beamte sagte: "Gerade in so einem Fall schauen wir nicht nur in den Kofferraum, sondern durchsuchen das gesamte Auto."
Es sei selbstverständlich, dass genau überprüft werde, ob es möglich sei, dass die angetroffene Person im Auto getrunken habe. "Es kommt häufiger vor als man denkt, dass wir Betrunkene im Auto vorfinden", erklärte der Polizist, "das heißt nicht, dass sie alle auch betrunken gefahren sind."
Bei der 44-jährigen Erlangerin gingen die Beamten aber doch davon aus, dass sie gefahren war. "Wenn sie uns hätte zeigen können, wo die leere Alkoholflasche ist, hätten wir ihr geglaubt und ihr nur den Schlüssel abgenommen", betonte der jüngere der Polizisten. Verteidiger Alexander Fehn beantragte dann eine kurze Unterbrechung, um mit seiner Mandantin zu sprechen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kam nach der Unterbrechung zurück und sagte, dass seine Mandantin nach wie vor der Meinung sei, ihr Auto sei nicht durchsucht worden. Sie habe nur dort gehalten und getrunken. Er beantragte in seinem Plädoyer einen Freispruch.
Auf Freispruch plädiert
Anders sah das der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Die Aussagen der Polizisten und die der Angeklagten würden nicht zusammenpassen. Für ihn sei aber klar, da keine leere Flasche gefunden wurde, könne auch der Alkoholgenuss am Parkplatz nicht belegt werden. Er forderte 40 Tagessätze zu je 40 Euro und einen Führerscheinentzug für zehn Monate. Richterin Silke Schneider folgte in ihrem Urteil den Forderungen des Staatsanwalts. Die Frau musste ihren Führerschein noch am Dienstag am Gericht abgeben und durfte auch nicht mehr nach Hause fahren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.