Bayern: Urteil zur Corona-Testpflicht an Schulen - Pflicht mit Lücke für Gegner
Autor: Redaktion
Forchheim, Mittwoch, 14. April 2021
Nachdem die Testpflicht in Schulen durch einen Forchheimer Anwalt angefochten wurde, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil gefällt. Die Testpflicht soll für alle Schüler weiterhin bestehen, aber dennoch gibt es eine kleine Hintertür für Gegner der Pflicht.
- Forchheimer Anwaltskanzlei Bögelein & Dr. Axmann stellt Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen - weitere Klagen
- Schul-Testpflicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bei Pflegeheimen
- Verwaltungsgericht bestätigt Testpflicht - macht jedoch Einschränkungen
- Freiwilligkeit gewährleistet bleiben - es muss Alternativen geben
Am vergangenen Mittwoch, dem 7. April, hatte das bayerische Kabinett die Einführung einer generellen Testpflicht an Schulen nach den Osterferien beschlossen - was zu mehreren Klagen geführt hat. Unter anderem hatte die Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann einen Eilantrag gegen die Testpflicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht. Am Montag nun hat das Verwaltungsgericht in einem Verfahren eine Entscheidung gefällt.
Update vom 12 .04. 2021, 16.30 Uhr: Gericht bestätigt Testpflicht - trotzdem Teilerfolg der Gegner?
Demnach dürfen bayerische Schüler weiter nur mit einem negativen Corona-Test am Präsenz-Unterricht teilnehmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) lehnte am Montag den Antrag einer Grundschülerin ab, die Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Video:
Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat laut Mitteilung aus, es gebe aufgrund der Infektions- und Gefährdungslage keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Mit der Anordnung könne den besonderen schulischen Bedürfnissen von Schülern und Lehrkräften Rechnung getragen werden.
"Diese Entscheidung steigert unsere Erfolgschancen sicher nicht", erklärt Mario Bögelein im Hinblick auf den eigenen Eilantrag der Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann. Für eine genaue Einschätzung müsse man sich jedoch noch die genaue Urteilsbegründung ansehen, was zum Zeitpunkt der Anfrage von inFranken.de noch nicht möglich gewesen sei.
Dennoch sieht Bögelein auch einen Hoffnungsschimmer: Denn das Gericht stellte auch klar, dass die Test-Teilnahme freiwillig sei. Somit müsse bei fehlendem Einverständnis sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Andernfalls sei nicht von der erforderlichen Freiwilligkeit bei der Einwilligung in die Erhebung gesundheitsbezogener Daten auszugehen.
Doch genau die fehlende Freiwilligkeit und das Gefühl, keine Alternative zur Testung zu haben, sei es gewesen, die vonseiten der Eltern als Bedenken an die Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann herangetragen worden sein. Falls Schulen durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun dazu gezwungen seien, eine echte Alternative zur Testpflicht im Präsenzunterricht anzubieten, sei dies zumindest ein Teilerfolg. Denn das Gericht bestätigte ja, dass Kindern keine Bildungsnachteile durch die Nicht-Teilnahme bei den Corona-Tests entstehen dürften.