Nachdem die Testpflicht in Schulen durch einen Forchheimer Anwalt angefochten wurde, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil gefällt. Die Testpflicht soll für alle Schüler weiterhin bestehen, aber dennoch gibt es eine kleine Hintertür für Gegner der Pflicht.
- Forchheimer Anwaltskanzlei Bögelein & Dr. Axmann stellt Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen - weitere Klagen
- Schul-Testpflicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bei Pflegeheimen
- Verwaltungsgericht bestätigt Testpflicht - macht jedoch Einschränkungen
- Freiwilligkeit gewährleistet bleiben - es muss Alternativen geben
Am vergangenen Mittwoch, dem 7. April, hatte das bayerische Kabinett die Einführung einer generellen Testpflicht an Schulen nach den Osterferien beschlossen - was zu mehreren Klagen geführt hat. Unter anderem hatte die Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann einen Eilantrag gegen die Testpflicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht. Am Montag nun hat das Verwaltungsgericht in einem Verfahren eine Entscheidung gefällt.
Update vom 12 .04. 2021, 16.30 Uhr: Gericht bestätigt Testpflicht - trotzdem Teilerfolg der Gegner?
Demnach dürfen bayerische Schüler weiter nur mit einem negativen Corona-Test am Präsenz-Unterricht teilnehmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) lehnte am Montag den Antrag einer Grundschülerin ab, die Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat laut Mitteilung aus, es gebe aufgrund der Infektions- und Gefährdungslage keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Mit der Anordnung könne den besonderen schulischen Bedürfnissen von Schülern und Lehrkräften Rechnung getragen werden.
"Diese Entscheidung steigert unsere Erfolgschancen sicher nicht", erklärt Mario Bögelein im Hinblick auf den eigenen Eilantrag der Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann. Für eine genaue Einschätzung müsse man sich jedoch noch die genaue Urteilsbegründung ansehen, was zum Zeitpunkt der Anfrage von inFranken.de noch nicht möglich gewesen sei.
Dennoch sieht Bögelein auch einen Hoffnungsschimmer: Denn das Gericht stellte auch klar, dass die Test-Teilnahme freiwillig sei. Somit müsse bei fehlendem Einverständnis sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Andernfalls sei nicht von der erforderlichen Freiwilligkeit bei der Einwilligung in die Erhebung gesundheitsbezogener Daten auszugehen.
Doch genau die fehlende Freiwilligkeit und das Gefühl, keine Alternative zur Testung zu haben, sei es gewesen, die vonseiten der Eltern als Bedenken an die Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann herangetragen worden sein. Falls Schulen durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun dazu gezwungen seien, eine echte Alternative zur Testpflicht im Präsenzunterricht anzubieten, sei dies zumindest ein Teilerfolg. Denn das Gericht bestätigte ja, dass Kindern keine Bildungsnachteile durch die Nicht-Teilnahme bei den Corona-Tests entstehen dürften.
Der Querulantenanwalt den die Querdenker vertrauen.
Landkreis Kronach: Vierthöchster Inzidenzwert Deutschlands.
Lösung des Landratsamts: Teststellen 23 Stunden pro Tag geschlossen halten.
Weiterhin: Nächtliche Ausgangssperre, damit Arbeitnehmer, die während der einen Teststunde arbeiten müssen, nach Feierabend zwingend bei ihren Freunden oder Bekannten übernachten müssen, wenn sie diese besuchen und es nicht rechtzeitig nach Hause schaffen. In diesen sieben Stunden kann nämlich keine Ansteckung erfolgen. Gleichzeitig: Besuchszeit im Krankenhaus max 60 Minuten, denn nach mehr als einer Stunde erfolgt eine Ansteckung.
Und selbstverständlich Maskenpflicht für Radfahrer in der LGS. Denn wer kurz auf dem Rad durchhuscht, steckt alle an. Ausgenommen sind Raucher, die während ihrer mehrstündigen Verweildauer zwingend rauchen müssen und hierfür die Maske abnehmen dürfen. Diese können nämlich niemanden anstecken.
Maskenpflicht in der Schwedenstraße, da sich dort Gerüchten zufolge im Extremfall bis zu drei Leute (+/- eins) aufhalten sollen. Aber: Testzentren eine Stunde lang öffnen, hundert Leute in der Warteschlange, das wiederum ist kein Problem.
Warum stellt sich nicht einfach mal jemand hin und sagt: "Jawoll, wir haben vollends versagt, wir haben keinerlei Lösung, wir können nichts anderes mehr tun außer abwarten, tut uns Leid, ist halt jetzt so"?
Stattdessen wird weiter versucht, mit sinnlosen, wirkungslosen Maßnahmen vorzutäuschen, dass man irgendwas unter Kontrolle hätte und noch irgendwie handlungsfähig wäre.
Solange Großbetriebe mit tausenden Mitarbeitern ihre Leute ins Ausland schicken und weiterhin geöffnet haben dürfen, aus Angst, man könnte es sich mit der Industrie verscherzen, solange kann man sich solche Scheinmaßnahmen getrost an den Hut schmieren.
"Warum stellt sich nicht einfach mal jemand hin und sagt: "Jawoll, wir haben vollends versagt, wir haben keinerlei Lösung, wir können nichts anderes mehr tun außer abwarten, tut uns Leid, ist halt jetzt so"?"
Warum sollte das jemand machen? Ist doch eh schon allgemein bekannt. Und ändern würde es auch nichts. Besser wäre ein "Ja, bis jetzt haben wir total verkackt, wir tauschen jetzt einfach mal die ganzen Pfeifen aus, setzen uns auf unseren Hosenboden und starten jetzt richtig durch."
Ein Hoch auf diese Kanzlei! Hut ab! DANKESCHÖN! Gerichte haben die Testpflicht bereits aufgehoben und als rechtswidrig erachtet, aber unsere Regierung hat nichts besseres im Sinn als es woanders zu probieren. Die Regierung hat eigentlich etwas wichtigeres zu tun, als eh schon rechtswidrige Praktiken wieder einzuführen
wichigtuer Rechsanwalt