Arbeitslosengeld trotz Job kassiert

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Das Amtsgericht in Forchheim Foto: Jennifer Hauser
Das Amtsgericht in Forchheim  Foto: Jennifer Hauser

Eine Frau aus dem Landkreis Forchheim unterschrieb einen Arbeitsvertrag, teilte dies dem Arbeitsamt aber nicht mit - und kassierte doppelt.

Eine Frau aus dem Landkreis Forchheim musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil sie dem Arbeitsamt nicht mitgeteilt hatte, dass sie wieder einen Arbeitsvertrag hatte.

In der Anklage stand, dass sie knapp 2000 Euro Arbeitslosengeld I bekommen und angenommen habe, obwohl sie wieder beschäftigt war. Die Angeklagte beteuerte, dass sie sich bei dem Arbeitsamt gemeldet hatte. "Ich habe es verspätet gemeldet, das ist richtig, aber ich habe es gemeldet", sagte sie.


Protokolle entlarven

Die Akten des Arbeitsamts hingegen sprechen eine andere Sprache. Dort wird jeder Anruf, jede Nachricht, jedes Gespräch protokolliert. Es steht laut Richterin Silke Schneider klar in diesen Akten, dass sie zwar mit dem Amt gesprochen habe, aber zum Beispiel einen Umzug, nicht aber den Antritt einer Arbeitsstelle mitgeteilt habe.


Recht pampig reagierte die Angeklagte auf die Frage, ob sie bereits angefangen habe, das Geld an das Arbeitsamt zurück zu zahlen. "Habe ich natürlich nicht", sagte sie, "ich verdien' nur 850 Euro." Aktuell hat die Angeklagte einen unbefristeten Arbeitsvertrag und arbeitet Teilzeit.

Die Frau ist allerdings kein unbeschriebenes Blatt und so konnte Richterin Schneider auf neun Eintragungen im Bundeszentralregister verweisen - unter anderem wegen Diebstahl und Betrug. Die Frau aus dem Landkreis ist zudem auf Bewährung.

In ihrem Plädoyer verriet Staatsanwältin Isabel Brzezicha, dass sie mit sich gerungen habe, sich aber nun doch für eine weitere Bewährungsstrafe entschieden habe. "Um eine Freiheitsstrafe kommen wir nicht rum", sagte sie und forderte vier Monate auf Bewährung. Die Bewährung begründete sie damit, dass die Bewährungszeit fast abgelaufen sei und sie nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe. Zudem forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe.
Am Schluss hatte die Angeklagte das letzte Wort: "Ich möchte sagen, dass Fehler nicht nur auf einer Seite gemacht werden", sagte sie, "ich bin nachlässig gewesen auf Grund einer besonderen Situation."


Arbeitsstunden anstatt Geld

Richterin Silke Schneider verurteilte die Frau zu vier Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage verhängte sie 60 Arbeitsstunden. "Sie hätten mit ihrem letzten Wort fast die Bewährung verspielt", sagte Schneider sichtlich sauer, " Einsicht sieht anders aus." Sie habe sich trotzdem für eine Bewährungsstrafe entschieden, damit die Frau ihren Job nicht verliere. "Dann würden Sie wieder der Allgemeinheit auf der Tasche liegen", stellte Schneider fest, "aber wenn Sie noch einmal bei mir auftauchen, dann sperr' ich Sie ein."