Amtsgericht Forchheim: Junger Forchheimer beleidigt einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung
Autor: Franziska Rieger
Forchheim, Dienstag, 30. Januar 2018
Weil ein Forchheimer einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung beleidigt haben soll, musste er sich vor Gericht verantworten. Am Dienstag fiel das Urteil.
Der Angeklagte, der sich am Dienstag vor dem Forchheimer Amtsgericht verantworten musste, war für Richterin Silke Schneider kein unbekanntes Gesicht. Der Forchheimer war schon öfter angeklagt, sein Vorstrafenregister ist lange. Auch der Grund, weshalb er angeklagt war, ist kein neuer: Der Forchheimer hat im vergangenen August in einer Kneipe in der Bamberger Straße gefeiert, als dorthin zwei Polizisten wergen Lärmbelästigung gerufen wurden. Dabei kam es zu einem Wortgefecht, in dessen Verlauf der Angeklagte einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit den Worten "Arschloch" und "Der ist doch der größte Drecksack" beleidigt haben soll.
Dafür hat ihn Amtsrichterin Silke Schneider zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteil, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Seine bisherige Bewährungshelferin soll ihn unterstützen. Außerdem muss der Angeklagte 50 Stunden Sozialarbeit leisten und die Kosten des Verfahrens tragen. "Sie müssen sich echt unter Kontrolle haben, sonst kommen Sie wegen so etwas noch ins Gefängnis", warnte Richterin Schneider.
Besonders brisant ist die Anklage, weil der Forchheimer 2014 schon einmal wegen Beleidigung vor Gericht stand. Dafür war die Bewährung noch bis September 2018 ausgesetzt. "Sie müssen sich einfach mal zusammenreißen", sagte Schneider.
"Emotional in ein Loch gefallen"
Schließlich steht für den zweifachen Vater einiges auf dem Spiel: Nachdem er sich 2016 von seiner Frau getrennt hatte, fiel er "emotional in ein Loch". Inzwischen geht es mit dem Forchheimer wieder aufwärts - trotz Schulden und schlechtem Führungszeugnis.Wie der junge Mann im Gerichtssaal erzählte, hat er den Sorgerechtsstreit um seine Tochter gewonnen, ab 1. März beginnt er eine Ausbildung zum Altenpfleger. Bald ist er Vater von drei Kindern. "Ich möchte das alles behalten", sagte der Angeklagte vor Gericht.
Und trotzdem hatte er sich am 20. August 2017 nicht unter Kontrolle. Alkohol soll beim Angeklagten nicht im Spiel gewesen sein, wie ein Zeuge vor Gericht aussagte. "Er war nicht betrunken”, sagte der Polizeibeamte aus, der in der Nacht Dienst hatte. Er und sein Kollege kontrollierten die Kneipe in der Bamberger Straße, weil die Polizeibeamten wegen Lärmbelästigung gerufen wurden.
In der Kneipe kam es zu einem Wortgefecht. Der Angeklagte stellte sich dabei auf die Seite der Feiernden. Als die Polizisten dem Angeklagten erklärten, dass der Abdruck der Anzeige auch an einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung geschickt wird, wurde der Forchheimer ausfällig. "Arschloch" und "Der ist doch der größte Drecksack", soll der Angeklagte über den Mitarbeiter der Stadtverwaltung gesagt haben. Wie der Angeklagte vor Gericht versicherte, wolle er am nächsten Tag nichts mehr von dem Vorfall gewusst haben. Seine damalige Schwägerin habe ihm am nächsten Tag davon erzählt.