Ambrosia in Forchheim schließt, Enno kämpft
Autor: Andreas Oswald
Forchheim, Donnerstag, 15. Dezember 2016
Während das Restaurant Ambrosia aufgibt, weil kein Küchenchef zu finden ist, kocht in der Enno ein Insolvenzverfahren hoch.
Ambrosia, die unsterblich machende Speise der Götter, auch sie kann als Namensgeber die Gourmet-Adresse in der prächtig sanierten Hornschuchvilla nicht mehr retten. "Silvester lassen wir es noch mal richtig krachen - aber dann ist Schluss", sagt Bastian Rössler. Ab 1. Januar ist sein Restaurant in der Bayreuther Straße für immer geschlossen.
Im März wäre das Ambrosia vier Jahre alt geworden. "Wir schließen mit weinenden Augen", gesteht der 29-jährige Gastronom. Man habe in kurzer Zeit viel aufgebaut und einen zufriedenen Kreis von Stammgästen erworben. Davon zeugt eine ViP-Liste an der Küchenwand, in der vermerkt ist, auf was der jeweilige Gast besonderen Wert legt. Warum also schließt Ambrosia? Das große Problem sei die Personalfrage, seit die frühere Küchenchefin Lisa Skorupa den Kochtopf gegen Kinderglück getauscht habe, erklärt Bastian Rössler. "Schon über ein Jahr kocht jetzt meine Frau", betont der junge Mann. "Da wir uns entschieden haben, den Familienweg zu beschreiten und keinen adäquaten Ersatz in der Küche gefunden haben, haben wir uns dazu durchgerungen, das Restaurant aufzugeben." Ein Entschluss, der nicht leicht gefallen sei, gesteht Bastian Rössler. Andererseits blicke er mit Freude in die Zukunft - die liege in der Familie und in einer neuen beruflichen Herausforderung. Genaueres will der Hotelfachmann nicht sagen - aber er deutet an, dass er sein Betätigungsfeld in der gelernten Branche suchen werde. Hauseigentümer Thomas Korneli, der die Hornschuchvilla auch saniert hatte, erklärt auf Nachfrage: "Wir werden die Räumlichkeiten wieder als Lokal nutzen". Man sei bereits auf der Suche nach einem geeigneten Pächter.
Gutscheine kein gutes Geschenk
Bastian Rössler hat in Vorausschau auf seine Geschäftsaufgabe seit sechs Monaten keine Gutscheine mehr ausgestellt. Kunden mit älteren Gutscheinen versichert er: "Wir werden eine Lösung finden". Bei der Enno sieht das anders aus - denn Restaurantbetreiber Olaf Castelhun geht einem Insolvenzverfahren entgegen, das voraussichtlich am 1. Februar eröffnet wird. Der Betrieb werde aber in vollem Umfang aufrecht erhalten, tritt Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Roeger anderslautenden Gerüchten entgegen. Inhaber von Gutscheinen würden allerdings wie Gläubiger behandelt und bekämen nur einen Teilrabatt.
Gesetz verbietet Gläubigerbevorzugung
Insolvenzverwalter Peter Roeger erklärt im Falle Enno.: "Der Inhaber eines Gutscheins ist letztlich leider ebenso Gläubiger, wie die Lieferanten oder die Banken eines insolventen Betriebes." Das Gesetz verbiete es, einen Gläubiger gegenüber den anderen Gläubigern zu bevorzugen. Daher sei es nicht möglich, den Gutscheininhaber bevorzugt zu befriedigen. Er habe jedoch die Möglichkeit, seine Forderung im noch zu eröffnenden Insolvenzverfahren anzumelden.Da jedoch die Zufriedenheit der Kunden für den Fortbestand des Enno wichtig sei, so der Rechtsanwalt, "bieten wir den Kunden als geringen Ausgleich einen Rabatt von 30 Prozent auf den Verzehr gemäß Gutschein an.
"Soweit der Kunde beispielsweise einen Gutschein über 100 Euro hat und für 100 Euro im Restaurant konsumiert, erhält er hierauf einen Rabatt von 30 Prozent", versichert Roeger. Dieser Rabatt werde dann auf dem Gutschein vermerkt. Der Kunde könne jedoch die Forderung weiterhin zur Insolvenztabelle anmelden. Er sollte seiner Forderungsanmeldung den Gutschein beifügen, rät Roeger.
Info zu Gutscheinen
Gesetz Insolvenzverwalter Peter Roeger erklärt im Falle Enno.: "Der Inhaber eines Gutscheins ist letztlich leider ebenso Gläubiger, wie die Lieferanten oder die Banken eines insolventen Betriebes." Das Gesetz verbiete es, einen Gläubiger gegenüber den anderen Gläubigern zu bevorzugen. Daher sei es nicht möglich, den Gutscheininhaber bevorzugt zu befriedigen. Er habe jedoch die Möglichkeit, seine Forderung im noch zu eröffnenden Insolvenzverfahren anzumelden.
Rabatt Da jedoch die Zufriedenheit der Kunden für den Fortbestand des Enno wichtig sei, so der Rechtsanwalt, "bieten wir den Kunden als geringen Ausgleich einen Rabatt von 30 Prozent auf den Verzehr gemäß Gutschein an.
Beispiel "Soweit der Kunde beispielsweise einen Gutschein über 100 Euro hat und für 100 Euro im Restaurant konsumiert, erhält er hierauf einen Rabatt von 30 Prozent", versichert Roeger. Dieser Rabatt werde dann auf dem Gutschein vermerkt. Der Kunde könne jedoch die Forderung weiterhin zur Insolvenztabelle anmelden. Er sollte seiner Forderungsanmeldung den Gutschein beifügen, rät Roeger