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Alles Geflügel muss jetzt in den Stall


Autor: Petra Malbrich

LKR Forchheim, Freitag, 18. November 2016

Als Schutz vor dem Virus H5N8 erlässt das Umweltministerium eine komplette Stallpflicht für Geflügel.
Auch diese beiden Gänse müssen jetzt in den Stall.  Foto: Ronald Rinklef


Nun ist es amtlich: Für das Geflügel in Bayern gilt eine allgemeine Stallpflicht. Wenig überrascht über diese Entscheidung ist Werner Nützel. Er ist Geschäftsführer des Bauernverbands Forchheim. "Besorgte Anrufe habe ich noch keine erhalten", sagte Nützel am Freitagnachmittag.

Die gewerblichen Geflügelhalter wüssten ohnehin, welche Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen sind. Eine Gefahr sieht Nützel in den Hobbyhaltern, die das Thema nicht angemessen ernst nehmen. Sein Appell, der jetzt verordneten Stallpflicht unbedingt Folge zu leisten, richtet sich deshalb an die vielen Kleinsthalter im Landkreis.
Die Anweisung zu Stallpflicht hat am Freitag das bayerische Umweltministerium erlassen.

Amtstierarzt und Amtsleiter des Landratsamts Forchheim Bernhard Hauser definiert für den Landkreis, was alles unter Geflügel fällt. Geflügel sind demnach Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel wie Emus oder Nandus, Wachteln, Enten und Gänse. Gerade die Gänse könnten problematisch werden. Zum einen werden sie meist im Freiland gehalten, zum anderen sind gerade Gänse besonders anfällig für das Virus. Zwar schadet es den Tieren oft nicht selbst. Aber infizierte Gänse können das Virus leicht an anderes Geflügel weitergeben.


Ein Zaun um die Tiere

Überhaupt nicht empfänglich für das Virus sind Tauben. Für alle als Geflügel definierten Tiere gilt dagegen ab sofort die Stallpflicht. Einen Stall haben die meisten Halter, auch die Kleinsthalter.
Viele Hobbygeflügelhalter halten die Tiere im Garten. Ab sofort müssen die Halter ihre Tiere einzäunen. Der umzäunte Bereich muss überdacht werden. "Es dürfen eben keine Wildvögel in den Bereich kommen", informiert Amtsleiter Hauser.

Bereits am 16. November erhielt Werner Nützel vom Bauernverband in München ein Fax mit Informationen und Sicherheitsmaßnahmen. "Die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ist von großer Bedeutung", zitiert Nützel. Es geht um eine angemessene Reinigung und Desinfektion sowie den Einsatz von Schutzkleidung. Dies gelte allerdings nur für gewerbliche Geflügelzüchter. Zudem müssen die Ställe gegen unbefugten Zutritt gesichert werden.

Dennoch: Nützel warnt vor Panik. Er glaubt nicht, dass im Landkreis Forchheim überhaupt Fälle von H5N8 auftauchen werden. Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) erklärte in ihrer gestern veröffentlichten Pressemitteilung, dass mit der Anordnung der allgemeinen Stallpflicht entschlossen gegen eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe vorgegangen werde.

"Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern. Mein Haus hat deshalb heute eine allgemeine Stallpflicht für Hausgeflügel im Freistaat veranlasst", erklärt Scharf.