Druckartikel: Abschiebung eines 28-jährigen Irakers aus Eggolsheim steht bevor

Abschiebung eines 28-jährigen Irakers aus Eggolsheim steht bevor


Autor: Josef Hofbauer

Forchheim, Montag, 07. Mai 2018

Der Iraker Ahmad Hamza soll zurück in sein Geburtsland. Die Ausländerbehörde hatte die Rückführung bereits 2011 angeordnet.
Foto: Josef Hofbauer


Ahmad Mohamad Hamza lebt in Neuses (Gemeinde Eggolsheim) und will nicht zurück in den Irak. "Was soll ich dort. Das ist der zweitgefährlichste Staat der Welt. Außer meiner Verwandtschaft kenne ich niemanden. Und ich hatte seit Jahren kaum Kontakt zu meiner Verwandtschaft", erklärt der junge Mann, der unter keinen Umständen fort will.


Pass-Probleme

Das Hauptproblem ist sein Pass. Dieses Dokument ist seit 2007 abgelaufen. Obwohl Hamza damals die Unterlagen eingereicht hat, die zur Ausstellung eines neuen Passes notwendig sind, wurde ihm ein Ausweis verweigert. Die Begründung: Es gebe bereits einen Pass auf seinen Namen. Es könne nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der Kinder-Ausweis auf Grund falscher Papiere ausgestellt wurde.

"Die irakische Botschaft hatte den Pass daher für ungültig erklärt", informiert Jakob Daubner, Pressesprecher der Regierung von Oberfranken. Und ohne Pass, gibt es keine Aufenthaltserlaubnis.
Hinzu kommt, dass Ahmad Hamza nach eigenen Angaben in Deutschland keinen neuen Pass bekommt. "Die neuen Reisepässe mit den Serienbuchstaben G werden ausschließlich bis auf weiteres bei den zuständigen Behörden in Bagdad ausgestellt" heißt es in dem Schreiben der Irakischen Botschaft vom 16. Oktober 2008. Daran hat sich bis heute nichts geändert.


BIn verzweifelt

"Ich bin verzweifelt", schildert Hamza seine Situation. "Mir wird dieses Dokument einfach verweigert. Fliege ich in den Irak, um benötigte Unterlagen zu beschaffen, darf ich nicht wieder zurück. Dabei ist Deutschland meine Heimat."

In diesem Zusammenhang verweist der Iraker darauf, dass Flüchtlinge aus anderen Ländern, deren Identität durch nichts beglaubigt sei, sehr wohl einen Ausweis bekämen. "Mein alter Pass weist sogar meine Fingerabdrücke auf, so dass nachvollziehbar ist, wem das Dokument zuzuordnen ist", argumentiert der von Abschiebung bedrohte junge Mann.

Demgegenüber fordert die Regierung von Oberfranken. Hamza solle endlich seiner Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung eines Passes nachkommen. Er habe keine belastbaren Nachweise erbracht, dass er sich aktiv in seinem Heimatland um die Ausstellung eines Passes bemüht hätte, so Pressesprecher Daubner, der daran erinnert, dass der Aufenthalt ohne Pass eine Dauerstraftat darstelle. Offenbar steht für die Behörden fest: Der junge Mann muss weg.

Den Grund dafür sieht Hamza in "Jugendsünden". Er räumt ein, dass er mit 18, 19 Jahren in Schlägereien verwickelt war, dass er "Blödsinn gemacht, dafür aber auch gebüßt" habe. Pressesprecher Daubner formuliert das so: "Herr Hamza hat damals eine stattliche Liste von Straftatbeständen verwirklicht und saß deswegen mehrmals in Jugendhaft."


Jugendsünden

Diese Verfehlungen waren auch der Grund, weshalb der zuständige Mitarbeiter des Landratsamtes Forchheim bereits 2011 ein "besonderes öffentliches Interesse" an einer Abschiebung bekräftigt hatte. Eine Klage gegen diesen Bescheid wurde vom Verwaltungsgericht Bayreuth abgeschmettert. Seither argumentiert die Ausländerbehörde: Ein Ausländer dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährde, sei auszuweisen. "Diese Voraussetzungen sind bei erheblichen oder wiederholten Straftaten erfüllt", verdeutlicht Pressesprecher Daubner. "Bleibeinteressen wiegen demgegenüber weniger schwer."

"Quatsch" findet sein Vermieter Robert Fleischmann. "Ahmad ist ein anständiger Kerl." Für seine Dummheiten in der Jugend habe Hamza gebüßt. "Man kann doch einem Menschen nicht sein Leben lang vorwerfen, dass er früher einmal Fehler begangen hat", so Fleischmann.


Leben in Angst

Das unterstreicht der gelernte Koch aus dem Irak. "Ich habe mich gebessert. Mit 18 war ich naiv. Aber seither habe ich niemals wieder etwas mit der Polizei zu tun gehabt." Abgesehen von der Tatsache, dass sich Hamza ohne gültigen Pass in Deutschland aufhält.

Tagtäglich lebt Hamza nun in der Angst, Polizisten könnten kommen und ihn in das nächste Flugzeug in Richtung Irak setzen. Der 28-Jährige ist nicht einmal mehr krankenversichert. Ich habe keine Arbeitserlaubnis, darf nicht aus dem Landkreis Forchheim raus", klagt Hamza, dem sein Vermieter bestätigt: "Der ist Deutscher, der trennt sogar Müll."


Stimmen der Politik: Rechtsmittel ausgeschöpft

Im Grunde, findet MdL Thorsten Glauber (FW), sei es für eine Petition, die darauf abzielt, dass Ahmad Hamza in Deutschland bleiben darf, bereits zu spät. "Der junge Mann weiß seit vielen Jahren, dass ihm die Ausweisung droht, hat aber nichts unternommen."

Erst seit Januar, als die Ausländerbehörde Druck machte und die Abschiebung durchgesetzt werden sollte, schaltete sich sein Vermieter ein. Viel zu spät, findet Glauber, der darauf verweist, dass eine Klage von Hamza gegen die angedrohte Abschiebung abgewiesen wurde. Er kann auch nicht verstehen, dass sich der Iraker seit Jahren mit dem Hinweis zufrieden gab, dass es jemanden anderen gibt, der irgendwo auf der Welt mit seinem Pass herumläuft.

Das will auch MdL Michael Hofmann (CSU) nicht in den Kopf. Er habe sich in dieser Sache zwar an Regierungspräsidentin Heidrun Piewernitz gewendet, aber noch keine Antwort erhalten. So bleiben für ihn nur jede Menge Fragen. "Warum hat Hamza seit 2011 nichts unternommen, um seine Identität zu klären? Da wären sein Vater, seine Geschwister und die übrige Verwandtschaft in Bagdad, die Licht ins Dunkel hätten bringen könnten. Warum holt sich der junge Mann erst jetzt Hilfe bei der Politik und nicht schon, als zum ersten Mal von Abschiebung die Rede war? Warum will der junge Mann Iraker bleiben, wenn er doch Deutschland als seine Heimat ansieht?"

Die Ausländerbehörde, so Hofmann habe ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wer sich in Deutschland aufhält. Die Möglichkeiten der Politik, hier noch helfen zu können, schätzen Glauber und Hofmann daher als sehr begrenzt ein. Die Rechtsmittel seien jedenfalls ausgeschöpft.