Druckartikel: 57-Jährige steht wegen tödlichem Verkehrsunfall in Effeltrich vor Gericht

57-Jährige steht wegen tödlichem Verkehrsunfall in Effeltrich vor Gericht


Autor: Redaktion

Forchheim, Donnerstag, 29. November 2018

Ein tödlicher Verkehrsunfall in Effeltrich ist vor dem Amtsgericht in Forchheim verhandelt worden. An einer Baustelle war das Unglück geschehen.
Symbolfoto: Franziska Gabbert, dpa


Vor eineinhalb Jahren kam es in Effeltrich zu einem Unfall zwischen einem Auto und einer Radlerin mit tödlichem Ausgang, der nun vor Amtsrichterin Silke Schneider zu verhandeln war. Sie verurteilte die verursachende 57-jährige Autofahrerin zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je zehn Euro.

Das Geschehen genau gegenüber der Kirchenburg verfolgten ein Passant und die Fahrerin hinter dem Unfallauto, einem blauen Polo. Ein Sachverständiger für Unfallrekonstruktion erläuterte dem Gericht die vorhandenen Spuren und bestätigte deren Beobachtungen.

Von Honings nach Effeltrich

Schon auf der Strecke von Honings nach Effeltrich war der dahinterfahrenden Frau die unsichere Fahrweise aufgefallen: "Der Polo ist nicht in der Spur geblieben." Sie glaubte, einen alkoholisierten Autofahrer vor sich zu haben. Es herrschte in der Ortsmitte dichter Verkehr. An einer Baustellenampel vor der Sparkasse mussten beide Autos anhalten. Derweilen fuhr am rechten Rand die Radlerin an der stehenden Kolonne vorbei.

Der Fußgänger wurde durch einen aufheulenden Motor auf die Vorgänge rechts neben ihm aufmerksam. Er sah die Radlerin etwa zwei Meter vor dem blauen Polo. Die Autofahrerin hatte ihren Kopf nach unten gerichtet. Sie berührte das Hinterrad des Fahrrads und dabei stürzte die Radlerin auf die Straße. Die Autofahrerin hob den Kopf nach oben und zog ihr Fahrzeug nach links über die Gegenfahrbahn. Der hinter ihr fahrenden Frau schien es, als wäre die vordere Fahrerin sehr erschrocken, so dass sie eine heftige Lenkbewegung machte.

Über den Bordstein

Auf der linken Seite fuhr sie über den Bordstein, touchierte mehrere Warnbaken der Baustelle und zog dann den Polo wieder über die Gegenfahrbahn auf die rechte Seite, wo er zum Stehen kam. Der Fußgänger musste deswegen sogar zur Seite springen. Trotz ärztlicher Bemühungen starb die ältere Radfahrerin in der Erlanger Kopfklinik wenige Stunden nach dem Unfall.

"Ein völlig atypisches Verhalten" nannte der Sachverständige, der schon viele ähnliche Auffahrunfälle begutachtet hat, den Geschehensablauf. Er fand auf der Haltelinie für die dortige Fußgängerampel in einem auffälligen Reifenabdruck des Fahrrads den exakten Anstoßpunkt sowie dazu passende Schäden an der Stoßstange und oberhalb des rechten Scheinwerfers des Polo. Daraus schloss er, dass die Radlerin parallel zum Straßenrand gefahren sein muss. Es gab keinen abrupten Schlenker nach links, wie die Polofahrerin glaubt wahrgenommen zu haben. "Das Spurenbild ist eindeutig; der Hergang gut aufklärbar", betonte der Sachverständige. Und: "Die Vermeidbarkeit des Unfalls ist eindeutig belegbar." Allerdings spricht für ihn der Geschehensablauf mit dem Ausscheren nach links über die ganze Straße für eine extreme Desorientierung der Polo-Fahrerin.

Gehirntumor

Auch die zum Unfall gerufenen Polizeibeamten glaubten aufgrund des teilnahmslosen Verhaltens am Unfallort eine alkoholisierte Person vor sich zu haben. Doch die Polo-Fahrerin hatte überhaupt nichts getrunken. Allerdings leidet sie seit einem Gehirntumor vor 25 Jahren an Gleichgewichts- und Sprachstörungen, die einen alkoholisierten Eindruck erwecken können. Sie ist auf ein Medikament angewiesen, das aber nach einer sachverständigen Auskunft ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt. Dennoch hatte sie zwei Jahre vor dem Unfall in Effeltrich schon einen Unfall ohne Fremdbeteiligung verursacht, bei dem sich ihr Auto überschlagen hatte. Deshalb legte sie eine zusätzliche Eignungsprüfung, ob sie noch Auto fahren könne, mit Erfolg ab.

Entschuldigung

Die Angeklagte teilte dem Gericht mit, dass sie ihren Führerschein nicht mehr zurückhaben wolle. "Ich möchte nicht mehr Auto fahren", betonte sie und entschuldigte sich für das Geschehen. Dazu dürfte sie auch kaum mehr in der Lage sein, denn auch sie erlitt einen Unfall mit dem Fahrrad, dessen Folgen sie an den Rollstuhl fesseln.

"Das war etwas, das uns allen passieren kann", fasste die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft das Geschehen zusammen. Sie vermutete, dass die Polo-Fahrerin sich wegen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr hinter das Steuer hätte setzen sollen. Sie beantragte eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen. Der Verteidiger Gunter Bierfelder beschönigte den Fahrfehler nicht, relativierte aber die Schuld. Eine Bestrafung müsse hier nur sein, um das Vertrauen aller in die Rechtsordnung wiederherzustellen. Er beantragte nur 120 Tagessätze.

Die Amtsrichterin sah ein mittleres Verschulden. Die Situation mitten am Tag sei etwas anderes gewesen als eine dunkle Straße, die ein dunkel gekleideter Fußgänger queren wolle. Sie sah aber auch, dass rechts an stehenden Autos vorbeifahrende Radler oft solche Vorfälle auslösen.