Zwei-Meter-Stützmauer abgelehnt
Autor: Andreas Dorsch
Höchstadt a. d. Aisch, Dienstag, 25. Juni 2019
Zwei Meter sind dem Höchstadter Bauausschuss im Neubaugebiet Etzelskirchen-West zu viel. Ja zu Sechsfamilienhaus in der Hirtengasse.
Wer auf einem Hanggrundstück ein Haus bauen möchte, steht vor der Frage, ob er sein Vorhaben dem Gelände anpasst oder das Grundstück teilweise auffüllt, um mehr ebene Fläche zu bekommen. Das müsste dann an der Grenze aber mit einer Stützmauer abgefangen werden. Problematisch wird es, wenn die Stützmauer eine bestimmt Höhe übersteigt.
In einem solchen Fall ist der Bauausschuss des Stadtrats gefordert, der sich dann vor Ort ein Bild macht. So geschehen in der Sitzung am Montagabend, als sich die Stadträte in der Schleienstraße im neuen Baugebiet Etzelskirchen-West trafen.
Ein Grundstückseigentümer hatte hier eine Voranfrage für den Bau einer bis zu zwei Meter hohen Stützmauer gestellt, die er an seiner Grundstücksgrenze errichten wollte. "Zu hoch" befanden die Räte. Sollte das darunter liegende Feld später auch noch Bauland werden, wäre dem Nachbarn eine zwei Meter hohe Mauer nicht zuzumuten. Da half dem Antragsteller auch der Hinweis auf andere Stützmauern in diesem Baugebiet nichts.
Zweiter Bürgermeister Günter Schulz (SPD) beklagte, dass sich heute nicht nur in diesem Gebiet "jeder Zweite nicht mehr an die Bauvorschriften hält". Wer ein Grundstück am Hang erwirbt, dem müsse auch klar sein, dass er nicht so bauen kann wie in der Ebene.
Maximal ein Meter hoch
Bürgermeister Gerald Brehm (JL) griff den Kompromissvorschlag des Antragstellers auf, die Stützmauer versetzt auszuführen. Die Räte einigten sich, an der Grenze nur eine maximal ein Meter hohe Mauer zuzulassen. Einen Teil des Gefälles muss der Antragsteller schon vorher auf dem Grundstück abfangen.
Vor Ort mussten sich die Stadträte auch gleich noch den Protest darüber anhören, dass immer wieder Fahrzeuge den Flurbereinigungsweg hinunter ins Birkachtal nutzen, der am Grundstück des Antragstellers vorbei führt. Als er das Grundstück gekauft habe, sei im Bebauungsplan hier keine Zufahrt ins Baugebiet eingezeichnet gewesen, kritisierte der Anwohner und forderte den Bürgermeister auf, Durchfahrten zu unterbinden. Die Stadt habe ein entsprechendes Schild aufgestellt, entgegnete Brehm, das sei jedoch offensichtlich entfernt oder gestohlen worden.
Nicht gerade eine Zierde in der Höchstadter Innenstadt ist das Anwesen Hirtengasse 14. Schon vor einem Jahr war das Anwesen Thema im Bauausschuss. Damals hatte ein Investor den Bau eines Siebenfamilienhauses mit zwölf Stellplätzen beantragt. Ein Gebäude mit drei Geschossen und Dachausbau war den Räten aber zu hoch.