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Zerrissenes Tischtuch bei der SPD in Adelsdorf


Autor: Christian Bauriedel

Adelsdorf, Mittwoch, 01. Juni 2016

Die SPD in Erlangen-Höchstadt und im Unterbezirk reagierte auf den Fraktionsaustritt der Adelsdorfer Gemeinderäte mit einem Parteiordnungsverfahren.
Adelsdorfs Zweite Bürgermeisterin Jutta Köhler und Gemeinderat Johannes Funke sind aus der SPD ausgetreten. Bild: Archiv/Montage


Von Seiten des SPD-Kreisverbandes und des Unterbezirks Erlangen hört man, dass es zuletzt mehrere Versuche gab, ein Ordnungsverfahren, beziehungsweise den Austritt von Jutta Köhler und Johannes Funke noch zu verhindern. Dies sei jedoch gescheitert, sagt Dirk Goldenstein, Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Erlangen.

In einer gemeinsamen Erklärung mit dem Kreisverband heißt es: "Aus der SPD-Fraktion auszutreten, um dann eine neue Fraktion zu gründen, ist nach den Parteistatuten der SPD und aus Sicht des SPD-Unterbezirks ein Vorgang, der der SPD, ihrem Erscheinungsbild und ihrem Solidaritätsgedanken nachhaltigen Schaden zufügt."
Nach "vielen erfolglosen Gesprächen" sei man aufgrund der Parteistatuten dazu gezwungen, das Ordnungsverfahren einzuleiten.

Auf Anfrage des FT wählt Goldenstein eine Fußballmetapher, um Köhlers und Funkes Verlassen der Fraktion zu beschreiben: "Die beiden haben sich schon vor dem Verfahren von ihrem Verein getrennt, indem sie sich entschieden haben, nicht mehr Teil der Mannschaft sein zu wollen."

Beide hätten es kategorisch ausgeschlossen, noch einmal in eine SPD-Fraktion mit Jörg Bubel zu gehen. "Man tritt auf einer gemeinsamen Liste an. Mit wem, das kann sich niemand aussuchen", sagt Goldenstein.

Der Jurist mit Kanzlei in Erlangen betont, dass wohl sicher am Ende des Verfahrens der Ausschluss gestanden hätte. "Im vorliegenden Fall wäre das der einzig mögliche Schritt gewesen", so Goldenstein. Hierfür gebe es eine ständige Rechtssprechung der Bundesschiedskommission der SPD.


Mediation wurde abgelehnt

Martina-Stamm-Fibich, stellvertretende Vorsitzende der SPD Erlangen-Höchstadt, bedauert sehr, dass es so weit gekommen ist: "Wir haben sogar eine externe Mediation in Aussicht gestellt. Es gab Bemühungen und Gespräche auf allen Ebenen. Schade, dass es es nun so gekommen ist."

Jörg Bubel betont "den Schaden, der für die SPD entstanden ist, weil Frau Köhler und Herr Funke damals die Fraktion verlassen haben." Bis zuletzt sei es von seinen ehemaligen Fraktionskollegen strikt abgelehnt worden, wieder gemeinsam politisch zusammenzuarbeiten.

Nach Angaben des Unterbezirksvorsitzenden Goldenstein habe Bubel angeboten, seinen Fraktionsvorsitz niederzulegen, um die angespannte Lage zu entschärfen. Bubel bestätigt dies auf Anfrage des FT: "Wenn eine Mehrheit der Fraktion eine neue Fraktionsspitze will, dann wäre eine Neuwahl natürlich möglich gewesen."


Was ist ein Parteiordnungsverfahren?

Ein Parteiordnungsverfahren ist ein Schiedsgerichtsverfahren in Parteien, bei dem Sanktionen wie eine Rüge, Funktionsverbote (keine Ämter mehr übernehmen zu dürfen) bis hin zum Parteiausschluss verhängt werden können. Der Parteiausschluss ist an klar geregelte Voraussetzungen geknüpft.

Gesetzlich festgelegt ist der Parteiausschluss in § 10 des Parteiengesetzes. Ein Mitglied kann demnach nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es "vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt".

Zudem muss der Partei durch diese Handlung ein schwerer Schaden zugefügt werden. Bei der SPD regelt § 35 des Parteiordnungsstatuts das Verfahren. Es kann gegen ein Mitglied verhängt werden, das gegen die Grundsätze der SPD verstößt. Dazu zählen die innerparteiliche Solidarität sowie ehrlose Handlungen.