Druckartikel: Wasserschutzzone engt Gemeinden ein

Wasserschutzzone engt Gemeinden ein


Autor: Sonja Werner

Uehlfeld, Montag, 27. Januar 2014

Eine Erweiterung des Wasserschutzgebiets rund um Uehlfeld würde die betroffenen Kommunen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten stark einschränken. Jetzt ergreifen Politiker Partei für die Anwohner.
Das Wasserschutzgebiet soll nach den Plänen der Fernwasserversorgung Franken auf die rot markierte Fläche ausgedehnt werden.


Das Thema "Geplante Erweiterung des Wasserschutzgebiets (WSG) rund um Uehlfeld auf das 15-fache seiner jetzigen Größe mit allen damit verbundenen Einschränkungen" löst inzwischen auch bei den Landratskandidaten der betroffenen Landkreise Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Erlangen-Höchstadt öffentliche Reaktionen aus.

Martin Oberle (FW ERH), Alexander Tritthart (CSU ERH), Christian Pech (SPD ERH), Norbert Kirsch (SPD NEA), Reinhard Streng (FW NEA) und Helmut Weiß (CSU NEA) haben sich in diesem Fall parteiunabhängig mit ihrer grundsätzlichen Ansicht auf die Seite der Bürger und betroffenen Kommunen Uehlfeld, Lonnerstadt, Höchstadt und Dachsbach gestellt: "Wasserschutz muss sein und wird hier auch schon lange praktiziert.

Aber so geht es nicht." Es fehle die Suche nach Alternativen, und die Belange von Bürgern, Handel und Gewerbe sowie der Landwirte müssten weitestmöglich geschützt werden.

Den diesjährigen Neujahrsempfang am Freitag, 7. Februar, um 18 Uhr in der Veit-vom-Berg-Halle in Uehlfeld wird Bürgermeister Werner Stöcker hauptsächlich dem Thema Wasser widmen und alle Kandidaten zu einer Diskussion mit den Bürgern einladen. Vier Landratskandidaten haben ihr Kommen zugesagt, Alexander Tritthart und Christian Pech sind an diesem Tag wegen anderer Termine verhindert. Neben einer einleitenden Diskussion zwischen Bürgermeister Stöcker und den Gästen können diese dann auch von den interessierten Bürgern in lockerer Atmosphäre - am Stehtisch sozusagen - befragt werden.

Im Vorfeld haben sich jedoch alle sechs Kandidaten schon eindeutig geäußert. Oberle, Leiter der Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft in Höchstadt und als solcher mit dem Problem Wasser auch beruflich befasst, findet deutliche Worte: "Eine Erweiterung in dieser Größe und mit den vorgesehenen Auflagen kommt faktisch einer Enteignung gleich." Die Entwicklung von Gemeinde samt Ortsteilen, die Landwirtschaft, das Gewerbe und nicht zuletzt die Teichwirtschaft würden derart belastet, dass die Einschränkung nicht tragbar sei.

Tritthart sieht als Ziel, im Abwägungsverfahren die Größe der Schutzzone III auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren und insbesondere bereits bebaute sowie Entwicklungsflächen von Gemeinden möglichst herauszunehmen.
Pech sieht Menschen, Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft in Uehlfeld, Mailach, Weidendorf und den anderen betroffenen Gebieten bedroht. Alternativen müssten geprüft werden - es wäre ja auch möglich, zum Beispiel neue Brunnen zu bohren und so das WSG in Gebiete zu verlagern, in denen die Bürger nicht darunter leiden müssten. "Lieber jetzt investieren in die Überprüfung von Alternativen, statt im Nachhinein das gleiche oder noch mehr Geld ausgeben zu müssen. Ich bin überzeugt, es gibt auch andere Wege."

Die Fördermenge reicht aus

Kirsch fordert, dass auch in diesem Verwaltungsverfahren die Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft und beachtet werden müsse. Seit vielen Jahren existiere ein Schutzgebiet rund um Uehlfeld und bisher sei keine Belastung des Grundwassers eingetreten. Da könne man doch davon ausgehen, dass aufgrund guter fachlicher Praxis schon lange aktiver Wasserschutz betrieben werde. Die Notwendigkeit einer Vergrößerung des WSG sei ohnehin infrage zu stellen, da der momentane Verbrauch von 1,2 Millionen Kubikmeter derzeit gefördert werde und ausreiche, wobei auch im Jetzt-Zustand 1,58 Millionen Kubikmeter gefördert werden könnten.

Streng kann nicht nachvollziehen, warum entstehende Mehrkosten nur von den Bürgern der betroffenen Gebiete aufgebracht werden sollen. Das liege doch eigentlich in der Verantwortung aller Nutzer. Formaljuristisch nimmt er an, dass die bayerische Rechtsgrundlage eingehalten werde. Mögliche Alternativen zur vorgelegten Planung sowie deren eventuelle Auswirkungen müssten jedoch im konkreten Fall sorgfältig geprüft werden. Dafür sei noch wesentlich mehr Detailwissen erforderlich, damit konkrete, rechtskonforme und somit auch realisierbare Lösungsansätze gefunden werden könnten. Er sieht die Verantwortung allerdings mehr bei den geltenden Gesetzen und damit der Staatsregierung als beim ausführenden Landratsamt.

Weiß erwartet von den Fachbehörden, dass alle im Anhörungsverfahren vorgetragenen Bedenken sämtlicher Beteiligten sorgfältig abgewogen werden. "In diesem Abwägungsprozess sehe ich die Aufgabe der Politik, sich für die Belange der Betroffenen einzusetzen und zu versuchen, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden."