Viel Lärm um einen Schulsportplatz in Erlangen
Autor: Michael Busch
Erlangen, Freitag, 20. Sept. 2013
Auf einem Schulsportplatz in Erlangen sei es permanent zu laut. Das müsse gemessen werden, forderte der Kläger. Doch wer oder wie gemessen wird, stellte das Verwaltungsgericht in Ansbach vor neue Aufgaben.
Im Buckenhofer Weg in Erlangen ist es eher ruhig. Reihenhäuschen reiht sich an Reihenhäuschen, Kleingarten an Kleingarten. Die Straße nach Nürnberg ist ebenso wie die A 73 zu weit entfernt, als dass sie mit ihrem Lärm eine Rolle spielen könnte. Die einzigen Male, an denen es unter der Woche mal lauter wird, sind die Schultage. Denn die Eichendorffschule grenzt an die Buckenhofer Straße an.
Eine Nachbarin meint: "Klar hört man das, aber es ist eben eine Schule."
Seit 1965 steht diese Einrichtung dort und ist über die Jahre mit der steigenden Zahl an Schülern auch gewachsen. Für Unruhe sorgt zumindest bei einem Nachbarn aber nun ein kleines Sportfeld, das seit gut zehn Jahren am Rand zur Buckenhofer Straße gebaut wurde, gute 18 Meter lang, umgeben von Ballfangzäunen, für den schulischen Betrieb gedacht.
Doch dieses Feld
Der akzeptierte zwar den Bau - allerdings auch erst nach längeren gerichtlichen Auseinandersetzungen und einem Entgegenkommen der Stadt Erlangen als Bauträger. Doch Ruhe, im engsten Sinne des Wortes, kehrte immer noch nicht ein. Am Dienstag stand der Nachbar vor der 11. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Ansbach vor dem vorsitzenden Richter Gerhard Kohler, um sein Recht einzufordern. Dieses bestünde seiner Auffassung darin, dass das Fußballspielen auf diesem kleinen Platz gänzlich verboten werde.
Das finde nämlich nicht nur in den Pausen statt, sondern auch in den Nachmittagsstunden. "Wir reden hier von 101 Dezibel, die bereits nach 15 Minuten überschritten werden", monierte der Kläger im Beisein seines Rechtsanwaltes.
"Die Abmachung, dass das Feld nur für schulische Zwecke genutzt wird, ist nicht gegeben", führte der Rechtsvertreter weiter aus.
Das sahen die Vertreter des zuständigen Amtes der Stadt Erlangen allerdings anders.
Für sie gebe es keine Anhaltspunkte, den Platz zu sperren. Für das Gericht wiederum gab die Sammlung der Fakten keinen Grund, dem Begehr des Klägers entgegenzutreten. Zumal es kein neutrales Messverfahren gab, das die Angaben bestätigen konnte.
In der Folge stellte das Verwaltungsgericht das Verfahren ein, forderte im selben Atemzug aber die beiden Parteien auf, eine Messung vorzunehmen, um dann gegebenenfalls ein neues Verfahren anzustrengen. Abgelehnt wurde vom Kläger, dass die Beauftragung der neutralen Stelle, die die Messungen vornehmen soll, durch die Stadt Erlangen erfolgen sollte.
Die Begründung lieferte er gleich mit: "Es ist stadtbekannt, dass die Stadt Erlangen bei solch einer Messung es sogar schon fertig gebracht hat, den ganzen Straßenzug zu sperren." Genau dies sei bei einer Messung an der Schule auch schon passiert. "Die Lehrerin ließ keine Schüler mehr auf den Platz", warf der rührige Nachbar den städtischen Vertretern vor. Der Richter wies darauf hin, dass dies allerdings bei der Entscheidungsfindung keine Rolle spiele, da diese angebliche Messung nicht bei den Akten war. "Also ist es im Grunde sogar egal, ob die Schüler auf den Platz gelassen wurden oder nicht - es gibt kein Ergebnis", führte Kohler aus.
Das Misstrauen gegenüber der Stadt führte letztlich dazu, dass der Kläger die Messung beauftragt
Mit dem Nachteil, dass er zunächst die Kosten zu tragen hat.
Die städtischen Vertreter stimmten dem zu, auch wenn sie diese Kosten erstmal übernommen hätten. Abgerechnet wird dann aber zum Schluss: Denn die Zahlung der Kosten erfolgt dann über die Partei, die mit ihrer Aussage den Lärm betreffend Unrecht gehabt habe. Das heißt, bei unter 101 Dezibel respektive des vorgeschriebenen Lärmpegels laut Immissionsschutzrechtes zahlt der Kläger. Denn auch da gab es Differenzen, da es unterschiedliche Angaben darüber gibt, ob in diesem speziellen Fall 90 oder 101 Dezibel eingehalten werden müssen. Sollte der Lärm nach Angaben des betroffenen Nachbarn dann doch vorhanden sein, wird die Stadt die Kosten übernehmen.
Das ist dann aber noch kein Schuldeingeständnis, denn dann würde es vermutlich vor dem Verwaltungsgericht mit einer Neuauflage des Verfahrens weitergehen.
Am Rande erwähnt: Der Kläger bat darum, dass die Schule nichts von den Messungen erfahre, da die Schulleitung sonst die Kinder nicht auf das Feld lasse, um die Messungen zu beeinflussen. Ironie des Schicksals: Dann wäre bei einer Dauermessung die verlangte Ruhe ja garantiert.