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Veruntreuung im Rathaus Höchstadt: Prozesstermin steht fest


Autor: Christian Bauriedel

Höchstadt a. d. Aisch, Dienstag, 03. November 2015

Im Fall des Angestellten der Stadt Höchstadt, der verdächtigt wird, sich jahrelang mit öffentlichem Geld bereichert zu haben, sind die Ermittlungen nun abgeschlossen. Im Raum steht eine weit höhere Summe, als bisher vermutet.
Jahrelang soll ein Rathausmitarbeiter in Höchstadt in die Stadtkasse gegriffen haben. Im November wird der Fall am Amtsgericht Erlangen verhandelt. Foto: C. Bauriedel/Illustration: F. Schäfer


Ein dreiviertel Jahr hat die Polizei ermittelt, Bücher geprüft, Geldtransfers nachvollzogen. Jetzt kann Anklage erhoben werden gegen den ehemaligen Rathausmitarbeiter in Höchstadt, der über Jahre hinweg öffentliches Geld für private Zwecke verwendet haben soll. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat die Ermittlungen abgeschlossen und den Fall dem Amtsgericht Erlangen weitergeleitet. Das teilte am Dienstag Staatsanwalt Markus Bader auf Anfrage von inFranken.de mit.

Im Januar dieses Jahres ist bekannt geworden, dass Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen der Rathausverwaltung gefunden worden seien. In einer Pressekonferenz informierte damals Bürgermeister Gerald Brehm (JL) über den Fall. Es bestand seit Herbst 2014 der dringende Verdacht, dass der damalige, bei der Stadt angestellte IT-Experte dafür verantwortlich war. Die Vermutung: Er habe über Jahre Produkte eingekauft.

Auf Kosten der Stadt, für sich privat.


Erste Befürchtungen bestätigt

Das Ausmaß des Schadens war damals noch nicht abzusehen. Zunächst war nach internen Prüfungen von 30.000 bis 40.000 Euro die Rede. Doch erste Befürchtungen des Bürgermeisters bestätigen sich nun. Es gehe um einen Wert von rund 100.000 Euro, sagt der Erlanger Richter Wolfgang Gallasch. Er wird die Strafsache verhandeln. Als Termin für die Verhandlung ist der 26. November angesetzt. Im Sitzungssaal 5 des Amtsgerichts Erlangen wird dann ein Urteil gesprochen.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft laute auf Veruntreuung, sagt Gallasch. Der Unterschied zwischen Veruntreuung und Unterschlagung: Wer etwas unterschlägt, der nimmt, etwa am Arbeitsplatz, einfach etwas mit. Wer veruntreut, der verwendet fremdes Geld dazu, sich etwas anzuschaffen.


In 60 bis 80 Einzelfällen

Dass die Ermittlungsarbeit der Polizei eine gehörige Sisyphusarbeit gewesen sein muss, darauf weist die Zahl der einzelnen Transaktionen hin: In 60 bis 80 Fällen soll der Mann mit dem Geld der Stadt Produkte bestellt haben, die allerdings nicht in städtischen Besitz übergingen, sondern in seinen privaten.

Jeder dieser einzelnen Fälle müsse für sich betrachtet werden, sagt Richter Gallasch. Früher habe es die sogenannte "fortgesetzte Handlung" gegeben. Das heißt, dass vor Gericht alle Einzeldelikte zu einer gesamten Tat zusammengefasst wurden. Diese Rechtsauffassung habe vor etwa zehn Jahren der Bundesgerichtshof gekippt, sagt Gallasch. Das heißt, dass in solchen Fällen jetzt für jede einzelne Tat eine einzelne Strafe bestimmt werden muss, die zusammengefasst wird zu einer Gesamtstrafe.

Auf Veruntreuung könne, je nach Schwere der Tat, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis hin zu fünf Jahren verhängt werden, so der Richter. Der Fall des tatverdächtigen Rathausmitarbeiters wird vor einem Schöffengericht verhandelt. Ein solches Laiengericht kann maximal Freiheitsstrafen bis zu vier Jahre verhängen.


Erleichterung wenn es vorüber ist

Bei der Urteilsverkündung werde ganz sicher jemand von der Stadt anwesend sein, sagt Zweiter Bürgermeister Günter Schulz (SPD). Er vertritt zur Zeit Bürgermeister Brehm, der sich im Urlaub befindet. Die Stadt habe Mitte Oktober von der Staatsanwaltschaft die Information bekommen, dass die Ermittlungen abgeschlossen seien. Eine offizielle Mitteilung über den Verhandlungstermin sei bisher noch nicht eingegangen. Schulz betont, dass es für alle Angestellten der Verwaltung, die den Mann ja persönlich kennen, eine Erleichterung sein wird, wenn der Fall Ende November abgeschlossen ist. "Es war ja in den letzten Monaten immer im Raum gestanden: Kommt noch was dazu oder nicht."

Brehm hatte unmittelbar nachdem sich im Herbst 2014 der Verdacht erhärtet hatte den Mann zur Rede gestellt und ein Hausverbot ausgesprochen. Über Weihnachten wollte man die Bücher sichten, was allerdings ein plötzlicher Ausfall des IT-Systems verzögert hatte.

Ob sich der Mann schuldig gemacht hat und wie hoch die mögliche Strafe sein wird, wird am 26. November feststehen. Richter Gallasch hat einen halben Verhandlungstag angesetzt, was eher für ein zügiges Verfahren spricht. Auch wenn angesichts der Zahl der Einzelfälle alleine die Verlesung der Anklageschrift etwas dauern dürfte.