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Erlangen: Krankenpfleger soll Patientin auf Intensivstation vergewaltigt haben


Autor: Theresa Schiffl

Erlangen, Freitag, 15. Februar 2019

Schwere Vorwürfe gegen einen Krankenpfleger eines Erlanger Klinikums: Er soll während seines Nachtdienstes eine Patientin der Intensivstation vergewaltigt haben.
Ein 54-Jähriger wurde in Erlangen wegen Vergewaltigung einer hilflosen Patientin auf der Intensivstation zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er habe seine Stellung massiv missbraucht, so Richter Wolfgang Gallasch. Symbolbild: parentingupstream/pixabay.com


Ein 54-jähriger Krankenpfleger musste sich vor dem Amtsgericht Erlangen verantworten. Im September 2018 soll er eine hilflose Patientin auf der Intensivstation vergewaltigt haben.

Der Krankenpfleger, der seit vier Jahren auf der Intensivstation arbeitete, soll im Nachtdienst bei einer Patientin gesessen sein und hielt zunächst nur deren Hand, um auf sie beruhigend einzuwirken. Dann habe er sie an den Schultern, den Brüsten und im Intimbereich gestreichelt und geküsst.

Mann zeigt sich geständig

"Das gibt mein Mandant auch alles zu und es tut ihm wirklich sehr leid. Er weiß, dass das falsch war", erklärt Verteidiger Manfred Neder im Namen seines Klienten. Der Krankenpfleger bestritt jedoch, dass er mit seinen Fingern in die Frau eingedrungen sein soll.

Neder erklärte weiter, dass es sich um einen einmaligen Vorgang gehandelt habe. Sein Mandant habe eine etwas komische Umgangsweise mit den Patienten gepflegt. Auch außerhalb seiner Arbeitszeit habe er bei manchen Patienten gesessen und deren Hand gehalten. Das bestätigten einige seiner Kollegen.

In dieser Nacht sei dann die Situation irgendwie außer Kontrolle geraten, so Neder. Bereits in der Nacht davor soll einer Krankenpflegerin bereits etwas sonderbar vorgekommen sein. Als sie ihre Kollegin hinzuzog, hielt der Mann jedoch nur wieder die Hand der Patientin.

Kollegen wurden aufmerksam

Da dies ein schwerwiegender Vorwurf sei, wollten sie den Pfleger deshalb zunächst nur genauer beobachten und sahen dann den schockierenden Übergriff auf die 50-jährige Frau.

Insgesamt zehn Zeugen habe es bei dem Vorfall gegeben. Vor Gericht war die Gynäkologin des Krankenhauses geladen, die das Opfer noch in derselben Nacht untersuchte. "Das war in diesem Fall nicht einfach, da die Frau nicht sehr beweglich war und wir sie deshalb nicht auf dem gynäkologischen Stuhl untersuchen konnten", erklärte die Zeugin. Bei der äußerlichen Untersuchung konnten keine Verletzungen festgestellt werden, jedoch wurden bei einem Vaginal-Abstrich Speichelspuren vom Angeklagten festgestellt.

Der 54-Jährige hatte zugegeben, die Geschädigte im Intimbereich geküsst zu haben. Verteidiger Neder fragte deshalb die Ärztin: "Kann es sein, dass Sie bei der Untersuchung den äußeren Intimbereich berührt haben und so die Speichelreste an den Tupfer kamen?"

Die Gynäkologin erklärte den Beteiligten, wie die Untersuchung abgelaufen sei und wo sie den Abstrich genommen hatte. "Ich kann es zwar nicht ausschließen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Spuren nicht aus Versehen auf den Tupfer kamen."

Für Oberstaatsanwalt Peter Adelhardt waren die Beweise eindeutig und er hatte keine Zweifel an dem geschilderten Vorgang der Anklageschrift. In seinem Plädoyer forderte er deshalb wegen Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung.

Beweise nicht eindeutig genug?

"Eine Vergewaltigung konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden", entgegnete Verteidiger Manfred Neder. Er verurteilte die Tat seines Mandanten, sprach sich jedoch für eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs aus. "Hätten die Zeugen sofort reagiert, wäre es gar nicht erst soweit gekommen", kritisierte Neder das Verhalten der anderen Krankenpfleger. Gegen diese wurden jedoch keine weiteren Ermittlungen eingeleitet. Er forderte die Aufhebung des Haftbefehls sowie eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren auf Bewährung.

Richter Wolfgang Gallasch schloss sich in seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Krankenpfleger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten sowie der Übernahme der Kosten des Verfahrens. Zugunsten des Angeklagten sprach zwar, dass er ein Geständnis ablegte, keine Gewalt anwand und den Geschlechtsakt nicht vollständig mit dem Opfer vollführte. Jedoch habe er seine Stellung als Krankenpfleger massiv missbraucht und die Hilflosigkeit der Frau ausgenutz.