Erlangen: Krankenpfleger soll Patientin auf Intensivstation vergewaltigt haben
Autor: Theresa Schiffl
Erlangen, Freitag, 15. Februar 2019
Schwere Vorwürfe gegen einen Krankenpfleger eines Erlanger Klinikums: Er soll während seines Nachtdienstes eine Patientin der Intensivstation vergewaltigt haben.
Ein 54-jähriger Krankenpfleger musste sich vor dem Amtsgericht Erlangen verantworten. Im September 2018 soll er eine hilflose Patientin auf der Intensivstation vergewaltigt haben.
Der Krankenpfleger, der seit vier Jahren auf der Intensivstation arbeitete, soll im Nachtdienst bei einer Patientin gesessen sein und hielt zunächst nur deren Hand, um auf sie beruhigend einzuwirken. Dann habe er sie an den Schultern, den Brüsten und im Intimbereich gestreichelt und geküsst.
Mann zeigt sich geständig
"Das gibt mein Mandant auch alles zu und es tut ihm wirklich sehr leid. Er weiß, dass das falsch war", erklärt Verteidiger Manfred Neder im Namen seines Klienten. Der Krankenpfleger bestritt jedoch, dass er mit seinen Fingern in die Frau eingedrungen sein soll.
Neder erklärte weiter, dass es sich um einen einmaligen Vorgang gehandelt habe. Sein Mandant habe eine etwas komische Umgangsweise mit den Patienten gepflegt. Auch außerhalb seiner Arbeitszeit habe er bei manchen Patienten gesessen und deren Hand gehalten. Das bestätigten einige seiner Kollegen.
In dieser Nacht sei dann die Situation irgendwie außer Kontrolle geraten, so Neder. Bereits in der Nacht davor soll einer Krankenpflegerin bereits etwas sonderbar vorgekommen sein. Als sie ihre Kollegin hinzuzog, hielt der Mann jedoch nur wieder die Hand der Patientin.
Kollegen wurden aufmerksam
Da dies ein schwerwiegender Vorwurf sei, wollten sie den Pfleger deshalb zunächst nur genauer beobachten und sahen dann den schockierenden Übergriff auf die 50-jährige Frau.
Insgesamt zehn Zeugen habe es bei dem Vorfall gegeben. Vor Gericht war die Gynäkologin des Krankenhauses geladen, die das Opfer noch in derselben Nacht untersuchte. "Das war in diesem Fall nicht einfach, da die Frau nicht sehr beweglich war und wir sie deshalb nicht auf dem gynäkologischen Stuhl untersuchen konnten", erklärte die Zeugin. Bei der äußerlichen Untersuchung konnten keine Verletzungen festgestellt werden, jedoch wurden bei einem Vaginal-Abstrich Speichelspuren vom Angeklagten festgestellt.