Druckartikel: Nach Unfall warnt Uniklinik Erlangen: Rettungshubschrauber konnte wegen Drohne nicht landen

Nach Unfall warnt Uniklinik Erlangen: Rettungshubschrauber konnte wegen Drohne nicht landen


Autor: Ralf Welz

Erlangen, Dienstag, 06. Februar 2024

Wegen einer Drohne konnte ein Rettungshubschrauber nicht an der Unfallstelle landen. Der Schwerverletzte musste zu einem anderen Landeplatz gefahren werden. Das Uniklinikum Erlangen hat nun ein neues Verfahren zur Flugerlaubnis auf den Weg gebracht.
Im Ernstfall zähle jede Sekunde, betont das Universitätsklinikum Erlangen. Das Krankenhaus berichtet von einem Vorfall, bei dem ein Rettungshelikopter von einer Drohne behindert worden ist.


Nach einem schweren Unfall konnte ein Rettungshubschrauber offenkundig nicht an der Einsatzstelle landen. Schuld war laut Schilderung des Universitätsklinikums Erlangen eine Drohne, die direkt über dem Ort des Geschehens kreiste. Die Folge: Ein Schwerverletzter musste zu einem Kilometer entfernten Landeplatz gefahren werden. Bei den  Krankenhausverantwortlichen sorgt der Fall merklich für Kopfschütteln. 

In der Notfallversorgung zähle jede Minute - im Ernstfall sogar jede Sekunde, betont die Uniklinik in einer am Montag (5. Februar 2024) veröffentlichten Pressemitteilung. "Da ist es nicht nur ärgerlich, sondern grob fahrlässig, wenn die Rettungskette durch unbedachtes Verhalten gestört wird", wird Stefan Brunner zitiert, der für die Arbeitssicherheit Klinikum zuständig ist. Die Einrichtung weist in dem Zusammenhang auf die Flugverbotszonen rund um Krankenhäuser hin - und verkündet zugleich ein neues Genehmigungsverfahren für Drohnenpiloten.

"Kann im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden": Erlanger Uniklinik schildert Drohnenvorfall an Unfallstelle

"Erst Mitte Januar ist es dazu gekommen, dass ein Rettungshubschrauber an einer Unfallstelle nicht landen konnte, weil eine unbekannte Person eine Drohne darüber fliegen ließ",  so Brunner. Der schwer verletzte Patient musste demnach zunächst mit einem Rettungswagen zu einem mehrere Kilometer entfernten, sicheren Landeplatz gebracht werden. "So etwas kostet unnötig Zeit und kann im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden", warnt Brunner.

Video:




Um solche Situationen zu verhindern, gibt es in Deutschland laut Uniklinik rund um Krankenhäuser und Flugplätze eine Flugverbotszone. Dazu zähle auch der Dachlandeplatz des Erlanger Uniklinikums. In den entsprechenden Zonen dürften grundsätzlich weder Drohnen noch Modellflugzeuge aufsteigen. Für bestimmte Zwecke und unter definierten Voraussetzungen könnten Drohnenpiloten allerdings eine Fluggenehmigung erhalten. Dafür hat das Uniklinikum Erlangen laut Eigenaussage nun ein Antragsverfahren etabliert.

In Erlangen seien in einem Umkreis von 1500 Metern rund um den Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Chirurgischen Zentrums des Klinikums sämtliche Flüge unbemannter Fluggeräte, unabhängig von der Flughöhe, generell untersagt, erklärt das Krankenhaus. "Damit stellen wir sicher, dass die An- und Abflüge der Rettungshubschrauber nicht gefährdet werden", erläutert Stefan Brunner. Gleichzeitig würden damit die Persönlichkeitsrechte von Patienten, Besuchern und Dritten gewahrt. 

In Verbotszone: Neues Verfahren ermöglicht Flugerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen

Basis dieser Flugverbotszone ist laut Pressemitteilung die Luftverkehrs-Ordnung. Dort sei festgelegt, in welchen Bereichen der Betrieb unbemannter Fluggeräte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Nach Krankenhausangaben gelten auch für den Bereich des Erlanger Klinikums luftfahrtrechtliche Vorgaben. "Da sich das Uniklinikum Erlangen im innerstädtischen Bereich befindet, kommt es innerhalb der Flugverbotszone regelmäßig zu Interessenskonflikten", teilt die Einrichtung mit. 

Immer häufiger bitten demnach gewerblich tätige Drohnenpiloten, die im Kundenauftrag Bild- oder Filmaufnahmen anfertigen sollen, um eine Flugerlaubnis. Aus diesem Grund habe das Uniklinikum nun ein Verfahren festgelegt, wie diesem Wunsch bestmöglich nachgekommen werden kann, ohne die Sicherheit und die Persönlichkeitsrechte übermäßig zu gefährden. Der Schritt sei auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Stellen erfolgt.

Das neue Verfahren ermögliche es jetzt, unter bestimmten Voraussetzungen, Drohnenpiloten für gewerbliche Bild- und Filmaufnahmen jeweils befristet für ein Jahr eine Flugerlaubnis zu erteilen. "Privat begründete Flüge mit Drohnen, ferngesteuerten Modellflugzeugen und anderen unbemannten Fluggeräten sind allerdings weiterhin im Umkreis von 1500 Metern rund um den Dachlandeplatz luftfahrtrechtlich untersagt", erklärt das Universitätsklinikum Erlangen mit Blick auf die Flugverbotszone. Informationen und Unterlagen zur Beantragung einer Genehmigung von Drohenflügen innerhalb der Flugverbotszone rund um das Uniklinikum Erlangen gibt es auf der Webseite des Krankenhauses.

Beim Automobilzulieferer Schaeffler steht indessen eine große Änderung an: Die ins Auge gefasste Fusion ist eine riesige Chance für das Herzogenauracher Unternehmen.