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Überraschung vor Gericht: Rudi Müller sagt aus


Autor: Regina Leibgeber-Davis

, Mittwoch, 07. April 2010

Im Berufungsverfahren wegen Untreue räumt der suspendierte Bürgermeister von Vestenbergsgreuth Fehler ein. Das Strafmaß soll auf maximal 15 Monate mit Bewährung festgesetzt werden.
Ist die Zeit für Rudi Müller (rechts) als Angeklagter bald  vorbei? Vor dem Landgericht Nürnberg (hier ein Foto vom ersten Prozesstag) räumte er in der Verhandlung am Mittwoch erstmals Fehler ein.   Foto: Andreas Dorsch


Am fünften Verhandlungstages im Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Vestenbergsgreuth, Rudi Müller, kam die Wende. Zu Beginn legte Rechtsanwalt Heinz Hoynatzky der Richterin Nikolay-Milde einen Schriftsatz vor. Sie überflog die drei Seiten und setzte daraufhin eine Pause von 15 Minuten an.
Rudi Müller wurde im August 2009 wegen Untreue vom Amtsgericht Erlangen zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht hatte ihn für schuldig befunden, Gemeindearbeiter für seine privaten Zwecke eingesetzt zu haben.
Die Richterin unterhielt sich anschließend noch mit den Verteidigern von Müller im Besprechungszimmer. Danach wurde das Verfahren bis 12 Uhr unterbrochen.
Das Ergebnis der Gespräche war, dass sich Gericht und Prozessbeteiligte einigen könnten, sofern keine höhere Gesamtstrafe als 15 Monate auf Bewährung verhängt wird. Die Voraussetzung hierzu sei, die Berufungsverhandlung nicht bis zum Ende durchzuziehen.
Die drei Verteidiger von Müller, er selbst und Staatsanwalt Hoffmann stimmten dieser Einigung zu. Die vier Beweisanträge von Müllers Rechtsanwälten wurden zurückgenommen. Damit wird auf weitere Vernehmung von Zeugen von beiden Seiten verzichtet. Richterin Nikolay-Milde schloss aber die Beweisaufnahme noch nicht, da eventuell noch Fragen an den Angeklagten zu stellen seien.
Müller brach in der Verhandlung am Mittwoch sein Schweigen. Zunächst stellte er fest, dass es nie seine Absicht gewesen sei, sich auf Kosten der Gemeinde zu bereichern. "Ich sehe ein, dass der private Einsatz von Gemeindemitarbeitern einen Schaden für Vestenbergsgreuth darstellt", gestand Müller. Ihm sei klar, dass er mit seinem Handeln nicht mehr zwischen privatem Interesse und dem Bürgermeisteramt unterschieden habe. "Bei dieser Vorgehensweise habe ich nicht über die Konsequenzen nachgedacht", fügte Müller noch an.
Nachdem der suspendierte Bürgermeister seine Aussage vorgelesen hatte, erklärten seine Anwälte, dass ihr Mandant zusätzlich den verbliebenen Restschaden von ungefähr 8000 Euro seinem Verteidiger von Borck in treuhändischer Weise übergeben hat.
Nach den Aussagen wurde die Sitzung am fünften Prozesstag von Richterin Nikolay-Milde unterbrochen. Die Fortsetzung folgt am nächsten Montag um 10 Uhr. Dann werden die Plädoyers und die Urteilsverkündung im Fall Rudi Müller erwartet.