So viel Geld erhält ein Kreisrat in ERH
Autor: Andreas Dorsch
, Montag, 05. Januar 2015
Die Kreisräte in Erlangen-Höchstadt bekommen für Kreistags-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen jeweils eine Pauschale von 62,68 Euro, plus je 15 Euro Wegegeld. Der Fraktionsvorsitz wird extra honoriert.
Über drei Stunden diskutierten die Mitglieder des Kreistags in ihrer jüngsten Sitzung das Thema Stadt-Umland-Bahn. Aber damit noch lange nicht genug. Wenige Tage vorher hatten sich die Räte darüber schon im Kreisausschuss die Köpfe heiß geredet. Davor stand die StUB in den Fraktionssitzungen auf der Tagesordnung.
Um sich zu diesem umstrittenen Thema eine Meinung bilden zu können, sind ausgiebige Diskussionen unumgänglich. Die ehrenamtlichen Volksvertreter opfern dafür viel Freizeit. Dafür steht ihnen per Gesetz aber auch eine "angemessene Entschädigung" zu.
Kreisräte entscheiden selbst
Was angemessen ist, darüber können die Kreisräte wiederum selbst entscheiden. Als Grundlage dient eine Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums, erklärt Birgit Stolla, die den Fachbereich Kreisorgane am Landratsamt Erlangen-Höchstadt leitet.
Die Entschädigung von Kreisräten werde in Bayern sehr unterschiedlich geregelt, weiß Fachbereichsleiterin Birgit Stolla. Es gebe sehr viel höhere, aber auch niedrigere Entschädigungssätze.
Im Landkreis Erlangen-Höchstadt bekommen die Kreisräte für jede Sitzung, an der sie teilnehmen, 62,68 Euro. Dazu gibt es eine pauschale Wegstreckenentschädigung von jeweils 15 Euro. Diese Sätze gelten für Kreistagssitzungen ebenso wie für Sitzungen von Ausschüssen und auch für die Sitzung der Fraktionen.
Zuschlag für die Sprecher
Um die Mehrbelastung der Fraktionsvorsitzenden auszugleichen, gibt es für sie monatlich noch 34 Euro extra, plus weitere 5,70 Euro im Monat für jedes Fraktionsmitglied. Die Fraktion bekommt zudem eine jährliche "Geschäftspauschale" von 114 Euro pro Mitglied.
Verwaltung und Kämmerei im Landratsamt arbeiten mit diesen Sätzen und zahlen das Geld aus. "Daran ändern können wir nichts", sagt Stolla. Die Sätze müssen den Richtlinien entsprechen und das tun sie im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Über Anhebungen muss nicht von Jahr zu Jahr diskutiert werden, die Entschädigungen werden "nach der Beamtenbesoldung dynamisiert".
Die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Kreisräte ist übrigens keine Geheimsache. Stolla: "Die Satzung für unseren Landkreis ist im Internet öffentlich abrufbar."
In der letzten Kreistagssitzung des vergangenen Jahres wurde sie erst geändert. 44 von 56 Stimmberechtigten segneten einen gemeinsamen Antrag von CSU und SPD ab, nach dem die Zahl der maximalen Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld bezahlt wird, von 12 auf künftig 15 angehoben wird. Die "große Koalition" im Kreistag begründete dies mit den "steigenden Anforderungen zur Vorbereitung der Sitzungen".
Mehr als 15
Besonders im Hinblick auf Themen wie den anstehenden Neubau des Landratsamtes, die StUB und andere Maßnahmen kann der Kreistag auch noch weitere Fraktionssitzungen beschließen, für die dann ein Anspruch auf Sitzungsgeld besteht.
Verdienstausfall
Nur auf Antrag können Kreisräte für Kreistags- und Ausschusssitzungen auch noch Ersatzleistungen bekommen, wenn ihnen "im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil durch die Teilnahme an einer Sitzung entsteht, der in der Regel nur durch Nachholen versäumter Arbeit oder Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann".
Dies kann für Arbeitnehmer ein Verdienstausfall sein, über den der Arbeitgeber eine Rechnung stellen muss. Für Selbstständige gibt es die Zeitversäumnis-Entschädigung und eine Nachteilsentschädigung für andere, wie Hausfrauen, Rentner oder Studenten. Für Kreisräte in diesen Bereichen gibt es künftig auf Antrag zusätzlich 26,73 Euro je voller Stunde Sitzungsdauer - aber nur in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr.