Silvester 2024: Stadt Erlangen informiert über Böller-Verbote - was wo gilt
Autor: Redaktion
Erlangen, Freitag, 20. Dezember 2024
In Erlangen sind zum Jahreswechsel bestimmte Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten. Die Stadt erklärt, wie diese aussehen.
Zum Jahreswechsel wird Silvester gefeiert. Dann werden auch in Erlangen wieder Raketen und Böller gezündet. Aus diesem Grund weist die Ordnungsbehörde auf einige rechtliche Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin. Die Feuerwehr gibt zudem Tipps zum Abbrennen.
Wie die Stadt Erlangen mitteilt, ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 nur am 31. Dezember und 1. Januar gestattet. Sie dürfen nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Verboten ist jedoch das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.
Für die Zeit vom 2. Januar bis einschließlich 30. Dezember ist das Abbrennen der genannten Feuerwerkskörper nicht erlaubt. Es ist somit nicht zulässig, ab dem 2. Januar beispielsweise übrig gebliebene Raketen oder Böller abzubrennen. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend mit Geldbuße belegt werden.
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Unabhängig von diesem rechtlichen Rahmen fühlen sich zahlreiche Menschen durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper belästigt. Nicht zu vergessen: die Beunruhigung von wildlebenden Tieren und Haustieren. Auch die Belastung der Innenstädte mit Feinstaub stellt eine zunehmend kontrovers diskutierte Thematik dar. Die Stadt Erlangen bittet daher um gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Das städtische Amt für Brand- und Katastrophenschutz gibt zudem folgende Sicherheitstipps:
- Die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper muss sorgfältig beachtet werden, an den Böllern nicht selbst herumbasteln
- Bitte nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden
- Knallkörper und Feuerwerk dürfen nur im Freien abgebrannt werden, niemals nach Menschen werfen oder zielen
- Silvesterraketen und Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Gebäuden wie zum Beispiel Scheunen oder in der Nähe von Dachstühlen anzünden
- Alkoholisierte Personen sollten auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden oder daran gehindert werden, Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen bzw. zu Gebäuden anzuzünden
- Die "Abschussrampe" (leere Flaschen) gehört so ausgerichtet, dass die Flugbahn der Raketen nicht in die Nähe von Gebäuden führt. Angezündete Knallkörper sollten sofort weggeworfen werden
- "Mutproben" wie zu langes Halten des angezündeten Knallkörpers unbedingt unterlassen. Besonders auf "Blindgänger" achten, glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen.
- Brennbare Gegenstände sollten vom Balkon und der Terrasse geräumt werden. Türen und Fenster, besonders Dachfenster und -luken, sollten sorgfältig verschlossen werden.
- Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, ist die Feuerwehr unter dem Notruf 112 zu verständigen.