Räte lehnen Erotik-Shop für Höchstadt ab
Autor: Andreas Dorsch
Höchstadt a. d. Aisch, Dienstag, 17. Sept. 2019
Der Höchstadter Bauausschuss sagt nein zur Umnutzung der ehemaligen Disco am Kieferndorfer Weg.
Auf den ersten Blick hat das Gebäude der ehemaligen Disco am Kieferndorfer Weg in Höchstadt seine besten Jahre längst hinter sich. Zumindest von außen stünde dem schon länger nicht mehr genutzten Bau eine Sanierung nicht schlecht. Ob hier bald wieder Leben einziehen wird, ist fraglich.
Ginge es nach dem Eigentümer, einem Aschaffenburger Projektentwickler und Investor für Sonderimmobilien, würde aus der ehemaligen Disco ein Erotik-Shop, in dem auch erotische Filme gezeigt und "Tanzveranstaltungen jeglicher Art" abgehalten werden sollen.
Ohne Diskussion
Dem Höchstadter Bauausschuss lag in seiner Sitzung am Montagabend eine Voranfrage für diese neue Nutzung vor. Ohne Diskussion wurde der Antrag auf Vorschlag von Bürgermeister Gerald Brehm (JL) abgelehnt.
Stadträte und Bürgermeister möchten an diesem Standort gegenüber von Freibad und Eisstadion keinen "Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit ehehygienischen und pharmazeutischen Artikeln, Textilien und Tonträgern, sowie allen ähnlichen damit verbundenen Tätigkeiten, Vorführungen von erotischen Filmen, sowie Tanzveranstaltungen jeglicher Art". So lautete der Antrag auf Vorbescheid.
Landratsamt entscheidet
Ob die Stadt mit dieser Ablehnung allerdings durchkommt, muss jetzt das Landratsamt entscheiden. Konkret ist die Frage zu klären, ob sich das Vorhaben des Aschaffenburger Projektentwicklers mit dem für die Disco geltenden Bebauungsplan deckt.
Der Bereich am Kieferndorfer Weg ist als Sondergebiet ausgewiesen. Wie der FT auf Anfrage im Landratsamt erfuhr, hängen die zulässigen Vorhaben in Sondergebieten von der im Bebauungsplan angegebenen Zweckbestimmung ab.
Im konkreten Fall handle es sich um das Sondergebiet "Freizeit und Vergnügen". Außer sportlichen Zwecken dienenden Bauten und Einrichtungen sind hier auch Gaststätten, Diskotheken und eine Billard-Spielhalle zulässig. Ob darunter auch die Sex-Artikel, erotischen Filme und Tanzveranstaltungen jeglicher Art fallen, gilt es jetzt zu klären.