Plan für Münchaurach: schöner und mit Zentrum
Autor: Richard Sänger
Münchaurach, Donnerstag, 13. Februar 2020
In der Sitzung des Gemeinderates Aurachtal wurden zwei für das Münchauracher Ortsbild zukunftsweisende Beschlüsse gefasst.
Prägende Entscheidungen über das Münchauracher Ortsbild sind in der jüngsten Gemeinderatssitzung gefallen.In einem über zweijährigen Prozess hat die Gemeinde mit den Münchaurachern das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit Kommunalem Denkmalkonzept (KDK) erarbeitet.
Die Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land aus Neustadt führte die vorbereiteten Untersuchungen durch und das städtebauliche Entwicklungskonzept wurde im Juli 2019 gebilligt. Auf seiner Grundlage baut die für die städtebauliche Rahmenplanung im Ortskern von Münchaurach auf. "Mit dem heutigen Feststellungsbeschluss haben wir grünes Licht für die Umsetzung, deren Dauer auf 15 Jahre festgesetzt ist", erklärte Bürgermeister Klaus Schumann (ÜWB), bevor Planer Matthias Rühl Einlassungen von Trägern öffentlicher Belange erläuterte.
Historisches Bild
Bei der Untersuchung war schnell klar, dass die Besonderheiten der historischen Entwicklung des Ortes einbezogen werden müssen, deshalb wurde ein "Kommunales Denkmalkonzept" (KDK) entwickelt. Die im Gemeinderat vorgestellten Stellungnahmen gaben keinen Anlass zu einer Planänderung.
Vor allem im Ortskern mit den überwiegend großen Gebäuden wäre die Errichtung von Einfamilienhäusern zur Nachverdichtung städtebaulich die falsche Antwort. Es können bevorzugt Mehrfamilienhäuser entstehen, was vom Planungsverband Region Nürnberg begrüßt wird. Bei der Stellungnahme des Landratsamtes geht es überwiegend um die Verkehrsentwicklung, die der Planer als "sehr spannend" bezeichnet.
Zwar wurden Gefahrenstellen und Gefährdungen detailliert beschrieben und eine Ausnahmesituation könnte daher anerkannt werden, aber die vom Planer innerorts geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 wird vom Landratsamt ebenso abgelehnt wie vom Staatlichen Bauamt.
Das Landesamt für Denkmalpflege weist darauf hin, dass bei notwendigen Erschließungen insbesondere Wert auf die historische Struktur gelegt wird. Außerdem wird angeregt die Erhaltensfähigkeit der denkmalgeschützten Gebäude des Mühlenensembles in einer Machbarkeitsstudie zu prüfen.
Die vorgeschlagenen Investitionen in den historischen Ort werden vom Landesamt begrüßt und Bodeneingriffe im Bereich von Denkmälern bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Der Planer weist bei Änderungen der Straßenführung darauf hin, dass sich auch die Anforderungen an die Verkehrseinrichtungen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts deutlich gewandelt haben.