Nach tödlichem Radunfall bei Herzogenaurach: Fall vor Erlanger Amtsgericht verhandelt
Autor: Franziska Rieger
Beutelsdorf, Dienstag, 04. Februar 2020
Bei einem schweren Fahrradunfall nahe des Flugplatzes ist im vergangenen Mai ein Mann tödlich verunglückt. Der 84-jährige Unfallverursacher musste sich jetzt vor dem Erlanger Amtsgericht verantworten.
Es war nur ein kurzer Augenblick im vergangenen Mai, der für einen 28-Jährigen tödlich endete: Am 7. Mai 2019 sind zwei Fahrradfahrer auf dem Radweg Richtung Beutelsdorf zusammengestoßen, der parallel zur Kreisstraße verläuft. Auf Höhe des Flugplatzes fuhr der damals 83-Jährige vor dem 28-Jährigen in Richtung Beutelsdorf, teilte die Polizei in einer Erstmeldung mit.
Als der 83-jährige Herzogenauracher nach links in einen Feldweg abbiegen wollte, wollte ihn der jüngere Fahrer links überholen, es kam zum Zusammenstoß. Das Opfer erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Wenige Tage später starb der junge Mann.
Handzeichen, kein Schulterblick
In dieser Woche musste sich der heute 84-Jährige wegen fahrlässiger Tötung vor dem Erlanger Amtsgericht verantworten. "Es wäre besser gewesen, mich hätte es zerbröselt", sagt er. Vor dem Abbiegen habe er das rechtzeitig und deutlich mit der linken Hand angezeigt, sagt der Angeklagte. Wie genau, lässt ihn Richter Christian Kretschmar gleich im Saal vormachen. Weil auf dem Radweg so viele Fußgänger, Radfahrer und Jogger unterwegs gewesen seien, habe er vor dem Abbiegen nicht nach hinten schauen können.
Warum das spätere Opfer sein Handzeichen nicht gesehen habe, könne er sich aber nicht erklären. "Da ist der Flugplatz in der Nähe. Der hat vielleicht einen Flieger angeschaut." Beim Abbiegen habe er beide Hände am Lenker gehabt, ebenso habe er - im Gegensatz zum Opfer - einen Helm getragen. "Ich habe mich vorschriftsmäßig verhalten", betont der Angeklagte, der auf einem Pedelec, einem sogenannten E-Bike, unterwegs war.
Etwas anders schildert die Situation eine Zeugin, die damals zur Unfallstelle kam. Zum Unfallzeitpunkt seien keine anderen Verkehrsteilnehmer in der Nähe gewesen. "Ich habe nur die beiden gesehen." Später seien dann Ersthelfer dazugekommen.
Einspruch gegen Strafbefehl
Eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen war für den Angeklagten im Strafbefehl vorgesehen. Der Anwalt des Angeklagten, hatte Einspruch eingelegt, es kam zum Verfahren. Richter Kretschmar gab dem Einspruch nicht statt. Es bleibt bei den 75 Tagessätzen. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach dem Nettoeinkommen des Verurteilten. Bis zu 90 Tagessätze seien bei solchen Fällen üblich, erklärt Richter Kretschmar auf Nachfrage. Damit liege das Urteil am unteren Limit.
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