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Media-Markt-Räuber bekommt vier Jahre


Autor: Nikolas Pelke

Nürnberg, Donnerstag, 01. Oktober 2015

Ein auf Media-Märkte spezialisiert Einbrecher muss vier Jahre ins Gefängnis. Vor dem Urteilsspruch hatte man sich beim Landgericht Nürnberg-Fürth auf ein Strafmaß für den 33-Jährigen geeignet. Der Angeklagte weinte bei der Verlesung der Anklageschrift.
Eine Dolmetscherin übersetzte dem Angeklagten (2. v. r.), was ihm vorgeworfen wird. Foto: Nikolas Pelke


Ein "kleiner Fisch" ist der Räuber mit dem Faible für die neuesten Smartphones und Tablet-Computer sicherlich nicht gewesen. Elektronikgeräte im Wert von rund 160 000 Euro hat der 33-jährige Angeklagte in kürzester Zeit geklaut.

Zimperlich ist der Mann aus Rumänien dabei nicht vorgegangen. Mit Gewalt drangen er und seine Komplizen nach Ladenschluss in Media-Märkte unter anderem in Erlangen und Nürnberg ein und nahmen in Windeseile säckeweise Mobiltelefone mit. Nach wenigen Minuten verschwand der Angeklagte mit seiner Bande unbemerkt durch die Hintertür. Die Beute schickte der Familienvater per Post in sein Heimatland Rumänien.

Vor dem Landgericht musste sich der 33-Jährige, der zum Tatzeitpunkt in Kassel gewohnt hat, allerdings nur alleine verantworten. Zur Einbrecher-Bande werden über 20 Personen gerechnet. Die Polizei gelangte erst durch einen Zufall auf die Spur der Diebe.

Nach einer Routinekontrolle entdeckten die Beamten eine merkwürdige Liste, auf der alle Media-Märkte in Süddeutschland detailliert verzeichnet waren. Der Mann stammte ebenfalls aus Rumänien. Der 33-jährige Angeklagte selbst wurde Ende des letzten Jahres festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte mit der Statur eines Schwergewichtsboxers weinte bei der Verlesung der endlosen Anklageschrift, weil er seine Frau und die Kinder vermisse. Deshalb wolle er so schnell wie möglich nach Rumänien abgeschoben werden und dort seine Haftstrafe verbüßen.

Schon zum Prozessauftakt signalisierte die Verteidigung dem Gericht wohl deshalb ihre Verhandlungsbereitschaft. Hinter verschlossenen Türen einigte man sich auf ein Strafmaß zwischen vier und viereinhalb Jahren. Im Prozessverlauf konnte auf die Anhörung von zahlreichen Zeugen verzichtet werden. Am Ende forderte die Staatsanwaltschaft vier Jahre und sechs Monate. Die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Am Ende schickte das Gericht der Einbrecher für genau 48 Monate ins Gefängnis.