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Maststall für 480 Tiere soll bei Weisendorf entstehen


Autor: Richard Sänger

Oberlindach, Mittwoch, 19. Sept. 2018

Zwischen Kairlindach und Oberlindach sollen in zwei Abschnitten große Mehrzweckhallen für eine landwirtschaftliche Nutzung entstehen.
Westtlich der Biogasanlage zwischen Kairlindach und Oberlindach soll ein großer Maststall entstehen.     Foto: Richard Sänger


Auf dem Grundstück westlich der Biogasanlage in Richtung Oberlindach ist der Neubau eines Färsen- und Bullenstalles mit Maschinen- und Bergehalle, Räumen für Lager und Technik sowie Büros geplant. In der jüngsten Sitzung des Weisendorfer Bauausschusses legte Bürgermeister Heinrich Süß (UWG) dem Ausschuss die Planung vor.

Wie der Bürgermeister erläuterte, ist konkret geplant, Mehrzweckhallen für die landwirtschaftliche Nutzung zu errichten. In den Hallen werden Rinder gemästet und landwirtschaftliche Maschinen untergestellt sowie Futter und Einstreu gelagert. Der Ausbau soll in zwei Abschnitten erfolgen. Der erste Bauabschnitt umfasst jeweils 120 Stallplätze für Mastfärsen und 120 Stallplätze für Mastbullen. Im zweiten Bauabschnitt sollen nochmal jeweils 120 Färsen- und 120 Bullenplätze entstehen, in der vollen Ausbaustufe also 480 Tierplätze.

Ein Brunnen wird gebohrt

Das Wasser zum Tränken der Tiere soll aus einem Brunnen dem Grundwasser entnommen werden, ein Bohrantrag wurde bereits gestellt. Da kein häusliches Abwasser anfällt, wird auch kein Anschluss an die Abwasserversorgung notwendig. Das Oberflächenwasser der Dächer soll im westlichen Grünstreifen versickern und der Rest über Rückhaltebecken kontrolliert an den Brückleinsgraben abgegeben werden.

Wie der Bürgermeister erläuterte, befinden sich die Ausgleichsflächen am südlichen und westlichen Grundstücksrand und dienen auch als Eingrünung für das Objekt. Für die Versorgung mit Löschwasser ist ein unterirdischer Löschwasserbehälter vorhanden, der mit Grundwasser gefüllt wird. Das Landratsam gab dem Antragsteller zur Bohranzeige und einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zu verstehen, dass keine grundsätzlichen Einwände gegen die Errichtung eines Brauchwasserbrunnens bestehen.

Der Bürgermeister erklärte weiterhin, dass der Antragsteller mitgeteilt habe, dass er über eine notwendige landwirtschaftliche Privilegierung verfüge und dies bereits vorab mit dem Landratsamt besprochen habe. Nach dem aktuellen Flächennutzungsplan ist der entsprechende Bereich des Grundstückes noch als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Biogasanlage dargestellt. Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde die Fläche bereits als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Zu dem Bauantrag gab es im Ausschuss kaum Diskussionen, nur Norbert Maier (Grüne) äußerte seine Bedenken und die Befürchtung, dass eine solche Größe kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr sei und auch nicht dem Tierwohl dienen würde. Er lehnte den Bauantrag ab.