LKR Erlangen-Höchstadt
Bestattungen
Letzter Wille kontra Vorschrift
Die Sargpflicht steht in Bayern immer wieder in der Diskussion. Die Landtagsabgeordneten aus Erlangen-Höchstadt sind unterschiedlicher Meinung.

Bei einer Beerdigung in Bayern ist ein Sarg vorgeschrieben. Symbolfoto: Andreas Welz
Immer mehr Muslime wollen in Deutschland beerdigt werden. In manchen Bundesländern ist das kein Problem. In Bayern sieht es anders aus, denn hier gilt die Sargpflicht. Muslime aber werden zwar in einem Sarg zum Grab transportiert, aber nur in ein Leichentuch gewickelt ins Grab gelegt.
Und so mancher Christ fühlt sich bei dem Gedanken, in einer Holzkiste eingesperrt zu sein, auch nicht unbedingt wohl. Ob man in einem Sarg beerdigt werden muss, ist Ländersache. Auch im Bayerischen Landtag wurde das Thema erst kürzlich wieder behandelt. "Mit dem Festhalten an der Sargpflicht in Bayern unter Hinweis auf die christliche Tradition steht die CSU allein da. Denn auch die christlichen Kirchen in Bayern sprechen sich eindeutig für die Aufhebung aus", sagt die Landtagsabgeordnete Alexandra Hiersemann (SPD). Bayern sei eines der letzten drei Bundesländer, in dem die Sargpflicht, die aus dem 19. Jahrhundert herrühre, noch unverändert bestehe.
"Auch unter der christlichen Bevölkerung haben sich die Bestattungsriten und die Vorstellungen der letzten Ruhestätte verändert. Deutlich mehr als die Hälfte der Menschen wünschen sich aus unterschiedlichen Gründen eine Einäscherung. Nach bisheriger Rechtslage besteht aber auch in diesen Fällen in Bayern die Sargpflicht - dies ist nicht nachvollziehbar. Und zur Klarstellung: Es geht nicht um ein Verbot der Sargbestattung, sondern um die Freiheit, sich dafür oder dagegen entscheiden zu können", erläutert Hiersemann.
Kirchliche Einwände gegen eine Bestattung im Tuch bei den Moslems sieht der Domkapitular Peter Wünsche nicht. "Dass ein Sarg oder eine Urne vorhanden ist, davon gehen die gültigen liturgischen Bücher für den römischen Ritus, also auch die römisch-katholischen Bücher in deutscher Sprache, aus. Aber: Als die Bücher erschienen, stellte sich die Frage gar nicht. Das Begräbnis im Sarg war einfach die Normalform", sagt Wünsche.
Somit findet zwar auch die katholische Kirche, dass der Sarg ein Stück Kulturgeschichte verkörpere, die erhaltenswert sei. Das alleine reiche aber nicht für eine Begründung zur Sargpflicht. "Von einer ausdrücklichen Sargpflicht ist in den liturgischen Büchern nirgends die Rede. In anderen Gegenden der Welt werden auch Christen ohne Sarg beerdigt", sagt der Domkapitular, der zudem die Katakombengräber als Beispiel anfügt. "Auch Jesus selbst war wohl in einem Felsengrab ohne Sarg beigesetzt, daher kann theologisch eigentlich gar nichts gegen ein Begräbnis ohne Sarg sprechen", begründet der Domkapitular.
In der Zeit der Aufklärung um 1760 diente auch im deutschsprachigen Raum der Sarg nur zum Transport und der Leichnam wurde ohne Sarg ins Grab gelegt. Dass dies für die Bestattungsunternehmer unangenehm werden könnte, zeigt Johannes Riegler vom Bestattungsinstitut Riegler aus Höchstadt auf. Er kennt die Unterschiede zur muslimischen Beerdigung.
"Muslime müssen binnen zwölf Stunden beerdigt werden, nach dem deutschen Gesetz wird man zwischen 48 und 96 Stunden nach Feststellung des Todes beerdigt", erklärt Riegler. Das mache durchaus einen Unterschied, denn dann tritt bereits Körperflüssigkeit aus. "Das riecht extrem. Wir müssen die Toten anfassen und ins Grab legen", sagt Riegler. Wenn jemand nur in ein Leichentuch gewickelt ist, sei das weniger schön. Die Körperflüssigkeit tropfe dann auch aus dem Tuch. "Im Sarg ist etwas drin, das die Körperflüssigkeit aufsaugt", erklärt Riegler. Hobelspäne legt das Bestattungsinstitut deshalb in den Sarg.
Johannes Riegler ist für eine Beibehaltung der Bestattung im Grab. Zum einen, weil es hygienischer ist, andererseits sieht er auch die Arbeitsplätze, die in Gefahr wären. Die vielen Angestellten in den Sargfabriken wären arbeitslos. Das würde sich dann auch auf andere Branchen wie die Holzindustrie auswirken.
Und dass auch bei einer Feuerbestattung der Verstorbene in einen Sarg gelegt wird, ist für den Landtagsabgeordneten Walter Nussel (CSU) ein Zeichen der Pietät. Es ist etwas anderes, wenn der Verstorbene beim Abschied vor seinen Angehörigen im Sarg aufgebahrt wird als in ein Tuch gewickelt. "Zum letzten Weg gehört ein Sarg dazu", sagt Nussel, der in dem Sarg nicht nur ein Stück Struktur, sondern auch ein Kulturgut sieht. "Wir sind im christlichen Abendland und müssen nicht alles andere Kulturgut hereinholen", betont Nussel.
Und so mancher Christ fühlt sich bei dem Gedanken, in einer Holzkiste eingesperrt zu sein, auch nicht unbedingt wohl. Ob man in einem Sarg beerdigt werden muss, ist Ländersache. Auch im Bayerischen Landtag wurde das Thema erst kürzlich wieder behandelt. "Mit dem Festhalten an der Sargpflicht in Bayern unter Hinweis auf die christliche Tradition steht die CSU allein da. Denn auch die christlichen Kirchen in Bayern sprechen sich eindeutig für die Aufhebung aus", sagt die Landtagsabgeordnete Alexandra Hiersemann (SPD). Bayern sei eines der letzten drei Bundesländer, in dem die Sargpflicht, die aus dem 19. Jahrhundert herrühre, noch unverändert bestehe.
Zahl der Einäscherungen steigt
"Auch unter der christlichen Bevölkerung haben sich die Bestattungsriten und die Vorstellungen der letzten Ruhestätte verändert. Deutlich mehr als die Hälfte der Menschen wünschen sich aus unterschiedlichen Gründen eine Einäscherung. Nach bisheriger Rechtslage besteht aber auch in diesen Fällen in Bayern die Sargpflicht - dies ist nicht nachvollziehbar. Und zur Klarstellung: Es geht nicht um ein Verbot der Sargbestattung, sondern um die Freiheit, sich dafür oder dagegen entscheiden zu können", erläutert Hiersemann.Kirchliche Einwände gegen eine Bestattung im Tuch bei den Moslems sieht der Domkapitular Peter Wünsche nicht. "Dass ein Sarg oder eine Urne vorhanden ist, davon gehen die gültigen liturgischen Bücher für den römischen Ritus, also auch die römisch-katholischen Bücher in deutscher Sprache, aus. Aber: Als die Bücher erschienen, stellte sich die Frage gar nicht. Das Begräbnis im Sarg war einfach die Normalform", sagt Wünsche.
Somit findet zwar auch die katholische Kirche, dass der Sarg ein Stück Kulturgeschichte verkörpere, die erhaltenswert sei. Das alleine reiche aber nicht für eine Begründung zur Sargpflicht. "Von einer ausdrücklichen Sargpflicht ist in den liturgischen Büchern nirgends die Rede. In anderen Gegenden der Welt werden auch Christen ohne Sarg beerdigt", sagt der Domkapitular, der zudem die Katakombengräber als Beispiel anfügt. "Auch Jesus selbst war wohl in einem Felsengrab ohne Sarg beigesetzt, daher kann theologisch eigentlich gar nichts gegen ein Begräbnis ohne Sarg sprechen", begründet der Domkapitular.
Die Zeit macht den Unterschied
In der Zeit der Aufklärung um 1760 diente auch im deutschsprachigen Raum der Sarg nur zum Transport und der Leichnam wurde ohne Sarg ins Grab gelegt. Dass dies für die Bestattungsunternehmer unangenehm werden könnte, zeigt Johannes Riegler vom Bestattungsinstitut Riegler aus Höchstadt auf. Er kennt die Unterschiede zur muslimischen Beerdigung."Muslime müssen binnen zwölf Stunden beerdigt werden, nach dem deutschen Gesetz wird man zwischen 48 und 96 Stunden nach Feststellung des Todes beerdigt", erklärt Riegler. Das mache durchaus einen Unterschied, denn dann tritt bereits Körperflüssigkeit aus. "Das riecht extrem. Wir müssen die Toten anfassen und ins Grab legen", sagt Riegler. Wenn jemand nur in ein Leichentuch gewickelt ist, sei das weniger schön. Die Körperflüssigkeit tropfe dann auch aus dem Tuch. "Im Sarg ist etwas drin, das die Körperflüssigkeit aufsaugt", erklärt Riegler. Hobelspäne legt das Bestattungsinstitut deshalb in den Sarg.
Johannes Riegler ist für eine Beibehaltung der Bestattung im Grab. Zum einen, weil es hygienischer ist, andererseits sieht er auch die Arbeitsplätze, die in Gefahr wären. Die vielen Angestellten in den Sargfabriken wären arbeitslos. Das würde sich dann auch auf andere Branchen wie die Holzindustrie auswirken.
Und dass auch bei einer Feuerbestattung der Verstorbene in einen Sarg gelegt wird, ist für den Landtagsabgeordneten Walter Nussel (CSU) ein Zeichen der Pietät. Es ist etwas anderes, wenn der Verstorbene beim Abschied vor seinen Angehörigen im Sarg aufgebahrt wird als in ein Tuch gewickelt. "Zum letzten Weg gehört ein Sarg dazu", sagt Nussel, der in dem Sarg nicht nur ein Stück Struktur, sondern auch ein Kulturgut sieht. "Wir sind im christlichen Abendland und müssen nicht alles andere Kulturgut hereinholen", betont Nussel.