Druckartikel: Je sechs Monate für Getränke-Diebstahl

Je sechs Monate für Getränke-Diebstahl


Autor: Andreas Dorsch

Höchstadt a. d. Aisch, Montag, 17. Februar 2020

Das Amtsgericht Erlangen verurteilt ein Höchstadter Geschwisterpaar. Auch nachträglich benannte Zeugen können nicht überzeugen.
Vor dem Amtsgericht Erlangen musste sich ein Höchstadter Geschwisterpaar verantworten.  Foto: Christian Bauriedel (Archiv)


"Als Richter muss man nicht alles glauben." Mit diesem Satz begann am Montag der Erlanger Amtsrichter Wolfgang Gallasch seine Urteilsbegründung, nachdem er ein Geschwisterpaar aus Höchstadt zu einer jeweils sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt hatte, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Dazu verhängte er noch eine Geldauflage von jeweils 1000 Euro.

23 volle Kästen

Die beiden Angeklagten waren vom Gericht für schuldig befunden worden, im August vergangenen Jahres aus dem Getränkelager einer Gaststätte in der Höchstadter Innenstadt 23 volle Kästen entwendet zu haben. Die beiden Geschwister sind Miteigentümer der Immobilie, in der der geschädigte Gastronom ein Restaurant betrieb. Wie in der Verhandlung, die sich über drei Termine hinzog, zum Ausdruck kam, hatte es zwischen dem Geschwisterpaar und dem inzwischen verstorbenen Gastwirt größere Streitigkeiten gegeben.

Richter Gallasch folgte mit seinem Urteil dem Antrag von Oberstaatsanwalt Peter Adelhardt. Der hatte zuvor noch den zweiten Anklagepunkt "falsche Verdächtigung" wieder fallengelassen. Den Geschwistern war auch noch vorgeworfen worden, einen Kühlraum aufgebrochen und dort verschmutzte Kochutensilien hinterlassen zu haben. Die seien dann fotografiert und per E-Mail an die Lebensmittelüberwachung im Landratsamt geschickt worden, um ein öffentliches Verfahren gegen den Gastwirt einzuleiten.

Kein Alibi

Wie Oliver Fouquet, der Anwalt der angeklagten Schwester, in der Verhandlung am Montag erklärte, sei mit den Fotos ans Landratsamt ein falscher Eindruck entstanden. Die Fotos seien schon im Dezember 2018 gemacht worden, als der Kühlraum noch nicht mit einem Schloss gesichert war.

Für Oberstaatsanwalt Adelhardt waren die beiden Angeklagten überführt, die Getränkekisten entwendet zu haben. Ein Alibi konnte er nicht erkennen. Adelhardt sprach in seinem Plädoyer von einem Diebstahl in besonders schwerem Fall. Zudem zeigten die Geschwister keine Reue und gaben auch kein Geständnis ab. Er hielt die sechs Monate und die Geldauflage für angemessen.

Verteidiger Fouquet beantragte für seine Mandantin Freispruch, weil ihr der Diebstahl nicht nachgewiesen werden könne. So habe die Zeugin, die die Tat beobachtet haben will, nicht gewusst, von wem die Getränkekisten stammten. Der angeklagte Bruder, der sich selbst verteidigte, sagte vor dem Urteilsspruch nur, dass er nicht vor Ort war und am nächsten Tag in den Urlaub gefahren sei.

Richter Gallasch zeigte sich in der Urteilsbegründung "fest überzeugt", dass der Diebstahl wie in der Anklage beschrieben abgelaufen ist. Daran hätten auch die gestern noch aufgebotenen vier Entlastungszeugen nichts geändert. Der Richter warf zudem die Frage auf, warum die Angeklagten nicht schon im Vorfeld auf das Gericht zugekommen sind, um eine Lösung zu finden.

Eine Woche Zeit

Wie schon an den ersten beiden Verhandlungsterminen wollten sich die beiden Angeklagten auch am Montag nicht zur Sache äußern. Jetzt haben sie eine Woche Zeit, um Berufung einzulegen. Ob sie das tun werden, konnte Anwalt Fouquet gestern Nachmittag noch nicht sagen.