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Hundebiss an der Realschule Höchstadt: Geldstrafe verhängt


Autor: Christian Bauriedel

Erlangen, Mittwoch, 31. Januar 2018

Ihr Mischling hat mehrfach rund um die Realschule zugebissen. Für den letzten Fall verhängte gestern das Amtsgericht eine Geldstrafe.
Symbolbild:  pixabay/Heikelr


Eine Hundehalterin aus Höchstadt musste sich gestern vor dem Amtsgericht in Erlangen wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ihr mittelgroßer Mischlingshund hatte am 23. Juni vergangenen Jahres zugebissen.

Es war nicht das erste Mal, dass die 49-Jährige wegen ihres Hundes mit der Justiz in Berührung kam. Denn der Hund, der sich mittlerweile nicht mehr in der Familie befindet, ist "Wiederholungstäter".
In einem Fall aus dem Jahr 2015 wurde eine Geldstrafe verhängt. In einem weiteren von 2016 wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage und eine Schadenswiedergutmachung eingestellt. Auch von der Stadt Höchstadt als Ordnungsbehörde wurden Auflagen gemacht.


Elfjährige gebissen

Der dritte, gestern verhandelte Fall, ereignete sich am 23. Juni 2017. Der Hund riss am Vormittag von zu Hause aus und streunte - wieder einmal - über das nahe gelegene Realschulgelände. Dort biss er eine elfjährige Schülerin, die sich auf dem Sportplatz aufhielt.

Der Realschulleitung reichte es. Nachdem der Hund mehrfach aggressiv gegenüber Schülern geworden war, entschloss man sich, die Polizei einzuschalten. Die Halterin erhielt einen Strafbefehl über 1500 Euro, wogegen sie Einspruch einlegte.

Das Opfer, die elfjährige Schülerin, war gestern zwar anwesend. Eine Aussage als Zeugin wurde ihr aber erspart, da die Halterin den Vorfall nicht bestritt. Man habe sich bei der betroffenen Familie entschuldigt und der Schülerin eine Entschädigung in Form eines Kino- und eines Eisgutscheins übergeben, sagt Verteidigerin Shanti Ray-Voigt.

Das Tragische an dem Hundebiss im Juni: Zu diesem Zeitpunkt sei schon festgestanden, dass der Hund weggegeben werden sollte, sagte Verteidigerin Ray-Voigt, die mit der Angeklagten persönlich bekannt ist und daher eine Lösung für sie gefunden habe: Ihre eigene Tochter in Niedersachsen habe den Hund Anfang Juli 2017 aufgenommen, so die Anwältin. Der Hund sei nun dauerhaft aus Höchstadt weg. Sie betonte, es sei zu entscheiden, "wie hoch man die Angelegenheit hängt". Die Parteien hätten sich ja geeinigt.

"Es tut mir furchtbar leid", sagte die Angeklagte. Zahlreiche Versuche, den Hund, der auch in der Familie schon öfter jemanden "gezwickt" habe, in den Griff zu bekommen, seien leider gescheitert. Man habe es auch mit einem Besuch beim Tierheilpraktiker versucht.

An besagtem Tag im Juni vergangenen Jahres sei sie nicht zu Hause gewesen. Ihre Mutter, die mit der Beaufsichtigung beauftragt war, habe vergessen die Balkontür zu schließen.


Auflagen wurden gemildert

Einen Zaun, wie in einer Auflage der Stadt gefordert, sei nicht angebracht worden, da die Angeklagte gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt habe. Die Stadt habe den Bescheid zurückgenommen und die Umzäunungspflicht aufgehoben. Stattdessen sei eine schlupfsichere Leine und ein Kurs in der Hundeschule zur Auflage gemacht worden. Dieser neue Bescheid konnte jedoch auf die Forderung des Richters Wolfgang Pelzl hin im Prozess nicht vorgelegt werden.


Fragen an die Stadtverwaltung

Auch ein Telefonat des Richters mit der Stadt Höchstadt brachte keine Klarheit, weil die dort zuständige Person nicht erreichbar war. Hätte also eigentlich ein Zaun errichtet werden müssen? Muss der Prozess noch einmal vertagt werden?

Die Verteidigung umging dies und nahm nach einer kurzen Beratung mit der Mandantin, den ursprünglichen Einspruch gegen die Geldstrafe zurück. Mit Einwilligung der Staatsanwaltschaft ging es nun im Prozess ausschließlich noch um die Höhe.

Das Anliegen der Verteidigung war es natürlich, den Strafbefehl über 1500 Euro (60 Tagessätze zu je 25 Euro) abzumildern. Die finanzielle Situation ihrer Mandantin, die mit ihren drei Kindern und ihrer Mutter zusammen lebt, sei aufgrund einer Scheidung und einer momentanen Arbeitslosigkeit "eng und knapp", führte Verteidigerin Ray-Voigt aus.

Eine Träne verdrückte die Angeklagte, nachdem ihre Anwältin dem Richter die emotional schwierigen Trennungsjahre schilderte. Nachdem der Hund zum ersten Mal zugebissen hatte, habe man überlegt, der Mann könnte ihn zu sich nehmen. Das sei jedoch nicht gegangen.

Nach einer Abwägung reduzierte Richter Pelzl in seinem Urteil schließlich die Strafe von 1500 Euro auf 1250 Euro (50 Tagessätze à 25 Euro). "Maßvoll", wie er sagte. Zu Gute hielt er der Hundehalterin, dass bei der Familie der Schülerin eine Entschuldigung erfolgte. Der Hund sei nun nach einer langen Vorgeschichte weggegeben worden. Zudem habe das Eingeständnis der jungen Schülerin eine Aussage vor Gericht erspart.

Einen ernsten Hinweis auf die Zuständigkeit für den Hund, machte Richter Pelzl: Es sei die Aufgabe der Halterin gewesen, auf den Hund aufzupassen. Es sei "absehbar" gewesen, dass irgendwann wieder etwas passieren wird. "Wenn man weiß, dass der Hund ausreißt und bissig ist, dann reicht es nicht, der Mutter zu sagen, sie soll aufpassen", so Pelzl.

Wenn die Mutter hingegen die Probleme kennt und ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist, könne gegen sie ein Strafverfahren eröffnet werden und nicht gegen die Halterin.


Ein Zaun hätte helfen können

Auch zu den Maßnahmen, den Hund in den Griff zu kriegen, äußerte sich Pelzl in seinem Urteilsspruch. "Es wurde zweieinhalb Jahre herumlaviert. Aber das bringt Dritten auch nichts, wenn der Scheidungshund eine Gefahr darstellt." Wenn der Hund schon in der Familie auffällig geworden sei, wäre es nach seiner Sicht schon nach dem ersten Biss in der Öffentlichkeit nötig gewesen, einen Zaun um das Grundstück zu ziehen.