Höchstadter Rathaus-Betrüger geht in Berufung
Autor: Christian Bauriedel
Höchstadt a. d. Aisch, Montag, 07. Dezember 2015
Der Ex-Rathausmitarbeiter in Höchstadt ist in Berufung gegangen. Das Amtsgericht Erlangen hatte ihn zu einer mehr als dreijährigen Haftstrafe verurteilt.Wird es doch eine Bewährungsstrafe geben für den Mann, der über Jahre auf Stadtkosten Privateinkäufe tätigte?
Der ehemalige Verwaltungsangestellte der Stadt Höchstadt, der wegen Betruges und Urkundenfälschung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde, ist in Berufung gegangen. Dies teilte der zuständige Richter am Amtsgericht, Wolfgang Gallasch, auf Anfrage mit. Durch die Berufung wird der Fall nun noch einmal verhandelt. Zuständig ist dann das Landgericht Nürnberg-Fürth, wo es ein neues Urteil geben wird.
"Die Berufung wurde fristgerecht eingelegt", sagt Gallasch, der nun die Akten an das Landgericht weiterleiten wird. Mit einem neuen Verhandlungstermin sei im ersten Quartal 2016 zu rechnen.
Anders als beim Rechtsmittel der Revision, bei dem das Urteil lediglich auf Rechts- oder Verfahrensfehler geprüft wird, wird bei einer Berufung das komplette Verfahren neu aufgerollt.
Richter Gallasch und die beiden Schöffen waren bei der Verhandlung vor zwei Wochen dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft gefolgt.
Ob nun aus der Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten doch noch eine Bewährungsstrafe wird, wie vom Verteidiger des 35-Jährigen gefordert, wird sich zeigen.
Geld zurück, Haft erspart?
Es ist zu vermuten, dass der Angeklagte bis zum nächsten Gerichtstermin versuchen wird, einen Großteil des Geldes an die Stadt zurück zu zahlen. Es geht insgesamt um eine Summe von 129.000 Euro, die der damalige IT-Systemadministrator durch Privateinkäufe abgezweigt hat. Bei der Verhandlung am Amtsgericht war bekannt geworden, dass bereits 10.000 Euro an die Stadt Höchstadt zurück gezahlt wurden.
Zu wenig allerdings, um Staatsanwaltschaft und Richter doch noch von einer Bewährungsstrafe zu überzeugen. Die Verteidigung hatte versucht, mit dem Argument, der Angeklagte könne auf Bewährung leichter seine Schuld begleichen, eine Haftstrafe abzuwenden. Sollte der Ex-Rathausmitarbeiter einen Teil des Geldes zurückzahlen beziehungsweise eine konkrete Zahlungsabsicht abgeben, könnte er bei einer neuen Verhandlung punkten. Nach eigener Aussage hat der Ex-Rathausmitarbeiter schon wieder einen Job als Systemadministrator.
Auf Bewährung kann nur eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren ausgeschrieben werden. Für das Strafmaß, das das Landgericht nächstes Jahr verhängt, gilt allerdings ein sogenanntes "Verschlechterungsverbot". Das heißt, dass dem Angeklagten nicht mehr als die drei Jahre und sechs Monate drohen können.
Bei der Verhandlung am Amtsgericht sind Details ans Licht gekommen, wie sich der Computerexperte über Jahre hinweg bereichert hat. Mit seinem privaten Paypal-Account, einem Bezahldienst im Internet, kaufte er in insgesamt mehr als 150 Fällen Produkte auf Stadtkosten.
Telefonrechnung auf Stadtkosten
Vor allem Technikartikel wie Fernseher, Kameras oder Smartphones landeten auf seiner Einkaufsliste. Aber auch ein BMW im Wert von 17.000 Euro inklusive Reifensätzen. Da er, wie mit der Stadt vereinbart, mit seinem privaten Paypal-Zugang IT-Artikel bestellen durfte, aber auch weil er gefälschte Quittungen einreichte, ist man ihm erst spät auf die Schliche gekommen. Auch, dass er mit sechs fingierten Rechnungen einer frei erfundenen Firma namens "ICO" fast 27.000 Euro einkassierte, oder dass er zwischen 2013 und 2014 mit gefälschten Telefonrechnungen 1700 Euro erschlich, war nicht aufgefallen.
Ans Licht kamen die Betrügereien im Herbst 2014, weil ihm bei der Angabe einer Kontonummer ein Fehler unterlaufen war. Stadt fordert auch Mehraufwand durch Ermittlungen zurück
Bei der Stadt hofft man nun, so viel Geld wie möglich wieder zu sehen. "Eher spärlich", nannte Bürgermeister Gerald Brehm (JL) die bisherige Schadensregulierung. Er werde darauf pochen, dass die Rückzahlungen schnell und umfassend fließen. Sollte der Betrüger seine finanzielle Schuld nicht begleichen können, sei man allerdings auf der sicheren Seite, so Brehm. Die Stadt ist für solche Fälle versichert. Alleine durch die Nachverfolgung seiner Machenschaften in der Buchhaltung, die extrem personalaufwändig gewesen sei, seien der Stadt Kosten bis zu 18.000 Euro entstanden. Auch diese Summe werde man von ihm verlangen.