Höchstadt nutzt Vorkaufsrecht: Keine Asylbewerber in der Engelsgasse
Autor: Andreas Dorsch
Höchstadt a. d. Aisch, Dienstag, 16. Dezember 2014
Der Höchstadter Stadtrat macht bei einem Anwesen im Sanierungsgebiet Innenstadt von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch. Ein Privatmann wollte das Haus kaufen und Asylbewerber darin unterbringen.
Das Anwesen Engelgasse 5 in der Höchstadter Innenstadt wird nicht an einen Hemhofener Geschäftsmann verkauft. Der wollte das ältere Wohnhaus zunächst abreißen, dann aber Asylbewerber unterbringen. In nichtöffentlicher Sitzung beschloss der Höchstadter Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig, die Stadt solle von ihrem Vorkaufsrecht für dieses Anwesen Gebrauch machen.
Einer Kurzfristigen Unterbringung hätte Stadtrat wohl zugestimmt
Wie Bürgermeister Gerald Brehm (JL) auf Anfrage von infranken.de erklärt, liege das Anwesen im Sanierungsgebiet Innenstadt. Würde ein Käufer hier gleich in die Sanierung im Sinne der Stadt einsteigen, hätte der Stadtrat wohl zugestimmt. Eine kurzfristige Unterbringung von Asylbewerbern hätte man auch noch toleriert.
"Mit diesem Käufer wäre das nicht zu machen gewesen", sagt der Bürgermeister. Es sei um einen Zeitraum von fünf Jahren gegangen, in dem sich auf dem Grundstück nichts getan hätte. Für den Stadtrat ein zu langer Zeitraum.
Ziel: Bezahlbaren Wohnraum schaffen
Ziel der Stadt ist es, auf dem Grundstück in der Engelgasse bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Entweder man finde dafür Partner, oder eine Lösung mit einem noch zu gründenden Kommunalunternehmen.
Die Stadt wolle ein Zeichen setzen, Menschen helfen, aber das selbst steuern, erklärt Brehm. Auch die Unterbringung von Asylbewerbern sollte seiner Meinung nach kommunal gelöst werden. Um Mietpreise verträglich und marktkonform zu halten, dürften die Kommunen gerade bei der Unterbringung von Flüchtlingen das Feld nicht Spekulanten überlassen.