Weil er einen Teil seiner Hecke abgeschnitten hatte, ermittelt jetzt die Polizei gegen ein Mann aus Herzogenaurach. Was der Mann nicht wusste: Derzeit sind nur Form- und Pflegeschnitte zulässig.
Heckenschnitt in Herzogenaurach mit Folgen: Wegen eine Verstoßes nach dem Bundesnaturschutzgesetz leitete die Polizei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Anwohner der Benzstraße ein. Grund: Der Mann hatte am Samstagnachmittag einen Teil seiner Hecke an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn bis auf den Stock gesetzt.
Aus naturschutzrechlichen Gründen sind derzeit allerdings nur Form- und Pflegeschnitte zulässig. Von März bis Oktober dürfen Hecken und Bäume nicht geschnitten werden, mit Ausnahme von kleineren Zuschnitten für Form und Pflege. Grundsätzlich verboten ist aber das "auf den Stock setzen" von Hecken, Bäumen und Sträuchern. Festgelegt ist das Verbot solcher Arbeiten im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG). Bei Verstößen drohen sogar Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro.
Warum das Schneiden von Hecken und Bäumen ab März verboten ist, lesen Sie
hier.
Das hat bestimmt einen bösen Nachbarn nicht gepasst... Wir schneiden unsere Hecke wenn sie uns nicht mehr gefällt schließlich will man sich ja in seinen Garten wohlfühlen.
Na hoffentlich gibt es viele solcher Nachbarn!
Man kann sich auch in einem naturnahen Garten wohlfühlen und wenn wir unsere Wildtiere beobachten (Eidechsen, Kröten,Vögel,Eichhörnchen,Fledermäuse usw),dann wissen wir, dass wir alles richtig machen. Und übrigens, wir schneiden von unserer Hecke nur das weg, was unseren "bösen Nachbarn" stört.
Schönheit liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters. Wenn Ihnen eine gestutzte oder gar auf Stock gesetzte Hecke gefällt, dann nur zu, aber bitte zur passenden Zeit. Und diese ist nun mal nicht jetzt, alleine schon aus Vogelschutzgründen!
Ich stimme hier mit mowera völlig überein!
Endlich einmal eine richtige Entscheidung und hoffentlich tuts im Geldbeutel weh.